Personal aktuell 18 / 2021

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18 / 2021
24.06.2021

Personal aktuell

Verteiler: Servicebereich Personal

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»Gesetzgebung »Rechtsprechung »Netzwerke »Fortbildungsangebote

Sehr geehrte Damen und Herren,

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Mit herzlichen Grüßen

Bettina Schweizer

 

 

Gesetzgebung 

Tarifliche Entlohnung in der Pflege ab 1. September 2022 - Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)

Tarifliche Entlohnung in der Pflege ab 1. September 2022 - Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)

Das am 11. Juni 2021 im Bundestag verabschiedete Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde am 26. Juni 2021 vom Bundesrat gebilligt.

Gegenstand des teilweise als „kleine Pflegereform“ bezeichneten Gesetzes sind eine Reihe von Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Auch in arbeits- bzw. tarifrechtlicher Hinsicht hat sich in diesem Zusammenhang eine wesentliche Veränderung ergeben, auf die sich Pflegeeinrichtungen einstellen müssen.

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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wird verlängert und angepasst

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wird verlängert und angepasst

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird bis einschließlich 10. September 2021 verlängert.

Die grundlegenden Arbeitsschutzregeln gelten für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite fort.

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Rechtsprechung  

Ausschlussklauseln - Rechtsprechungsänderung des BAG

Ausschlussklauseln - Rechtsprechungsänderung des BAG

Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 26. November 2020 - 8 AZR 58/20

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung seine Rechtsprechung zu den Verfallklauseln geändert. Dies führt dazu, dass arbeitsvertragliche Klauseln, welche die Geltendmachung von Ansprüchen der Vertragsparteien ausschließt, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht wurden, nicht wirksam sind. Dies gilt dann, wenn die jeweilige Klausel nicht ausdrücklich Schadensersatzansprüche aus vorsätzlicher Vertragsverletzung und vorsätzlicher unerlaubter Handlung von dem Verfall der Ansprüche ausnimmt. Dies bedeutet, dass in der Klausel eine entsprechende Formulierung aufgenommen sein muss, ansonsten verstößt sie gegen § 202 Abs. 1 BGB und ist deswegen gemäß § 134 BGB vollumfänglich nichtig.

Dieses Urteil hat eine unmittelbare Auswirkung auf die arbeitsrechtliche Praxis.

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Netzwerke 

NEU: Netzwerk "Knotenlöser"

NEU: Netzwerk "Knotenlöser"

Nach den Netzwerken Personal und DigIT ging jetzt auch das Netzwerk "Knotenlöser" an den Start. Der "Knotenlöser" ist ein Angebot des Landesverbandes zur Prozessbegleitung von Mitgliedsorganisationen.

Umfassende Informationen zum Angebot finden Sie auf der Netzwerkseite.

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Fortbildungsangebote 

30
06
2021

Brunch-Time Gesundheit NEU
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07
07
2021

Brunch-Time Personal Arbeitsverhältnis und Ehrenamt
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