Infobrief Menschen mit Behinderung 24 / 2021

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24 / 2021
14.06.2021

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, Frühförderung, EUTB-Stellen

Inhalt

»Aktuelles im Zusammenhang mit der CORONA-Pandemie »Aktuelles aus dem Paritätischen / In eigener Sache »Aktuelles zum BTHG und zum LRV SGB IX »Kinder, Familien und Frühförderung »Aktuelle Infos

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Der Infobrief des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg beinhaltet gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie sowie Frühförderung relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle (Bereichsleitung, Referate Behindertenhilfe und Frühförderung)

Aktuell nur per Mobilfunk: 01578 – 1283839

E-Mail-Kontakt

 

Sven Reutner (Referate Sozialpsychiatrie und Behindertenhilfe)

Aktuell nur per Mobilfunk: 0179 – 4217568

E-Mail-Kontakt


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Newsletter und Infobriefe

 

Aktuelles im Zusammenhang mit der CORONA-Pandemie 

Corona-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 – 17 Jahren

Corona-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 – 17 Jahren

Nun hat die Ständige Impfkommission ihre 6. Aktualisierung der Corona-Impfempfehlung veröffentlicht. Neu ist hierbei der Teil:

Empfehlung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 – 17 Jahren

Die STIKO spricht nach der Zulassung für Comirnaty für 12 – 15-Jährige eine gemeinsame Empfehlung für die Altersgruppe der 12 – 17-jährigen Kinder und Jugendlichen aus. Bereits begonnene Impfserien bei 16 – 17-Jährigen sollen vervollständigt werden.

Aufgrund eines anzunehmenden erhöhten Risikos für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen mit Vorerkrankungen empfiehlt die STIKO dieser Gruppe eine Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer). Es sollen zwei Impfstoffdosen im Abstand von 3 – 6 Wochen gegeben werden.

 

Zu dieser Gruppe gehören Kinder und Jugendliche mit folgenden Vorerkrankungen:*

  • Adipositas (> 97. Perzentile des Body Mass Index (BMI))
  • angeborene oder erworbene Immundefizienz oder relevante Immunsuppression
  • angeborene zyanotische Herzfehler (O2-Ruhesättigung < 80 %)
  • schwere Herzinsuffizienz
  • schwere pulmonale Hypertonie
  • chronische Lungenerkrankungen mit einer anhaltenden Einschränkung der Lungenfunktion
  • chronische Niereninsuffizienz
  • chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
  • maligne Tumorerkrankungen
  • Trisomie 21
  • syndromale Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung
  • Diabetes mellitus**

* Die Vorerkrankungen sind nicht nach Relevanz geordnet.

** Ein erhöhtes Risiko besteht bei einem nicht gut eingestellten Diabetes mellitus mit HbA1c-Werten > 9,0 %.

 

Zusätzlich wird die Impfung Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren empfohlen, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung besteht (z. B. Menschen unter relevanter immunsuppressiver Therapie).

Eine berufliche Indikation aufgrund eines arbeitsbedingt erhöhten Expositionsrisikos besteht für Jugendliche entsprechend den beruflichen Impfindikationsgruppen im Stufenplan.

 

Der Einsatz von Comirnaty bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 – 17 Jahren ohne Vorerkrankungen wird derzeit nicht allgemein empfohlen, ist aber nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen bzw. der Sorgeberechtigten möglich.

 

Bitte beachten Sie, dass für 12- bis 15-jährige Kinder aus technischen Gründen für eine kurze Zeit noch keine Termine in Impfzentren über den Impfterminservice im Internet gebucht werden können. Solange muss die 116117 angerufen werden. Beachten Sie dazu bitte auch die Pressemeldungen des Sozialministeriums BW in den nächsten Tagen.  

» zur 6. Aktualisierung der Corona-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission

Anpassungen der FAQ zur Testverordnung

Anpassungen der FAQ zur Testverordnung

Der GKV Spitzenverband hat in Absprache mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die FAQ-Liste zum Kostenerstattungsverfahren der Testverordnung für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag angepasst. Es sind eine Vielzahl an Änderungen vorgenommen worden, die sich zum Großteil auf bereits erfolgte Änderungen der TestV beziehen. Aber es gibt auch neue / alte Unklarheiten:

  • Neuaufnahme der Frage 2: „Welche Tests sind erstattungsfähig?“
    • Bitte beachten: Erstattungsfähig sind lediglich Antigen-Test zur professionellen Anwendung. Es muss sich um beim Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) gelistete Tests handeln. Tests zur Eigenanwendung durch Laien sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
  • Explizite Einbeziehungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote (§ 150 Abs. 5a).
  • Verschiedene FAQs wurden an die aktuelle TestV angepasst (wie Wegfall der Genehmigung durch den ÖGD, Anpassung der Testmengen usw).

Frage 10: Geänderte Höhe der Beschaffungskosten (für Bestellungen ab dem 01.04.2021 sind Beschaffungskosten bis zur tatsächlichen Höhe, jedoch maximal bis zu 6 Euro je Test als Bruttobetrag, erstattungsfähig.)Frage 10:

» weiter zur FAQ zur Test-VO

Aktuelles aus dem Paritätischen / In eigener Sache 

Digitale Fachgruppe Offene Hilfen am 26.7. via Zoom

Digitale Fachgruppe Offene Hilfen am 26.7. via Zoom

Am 26. Juli findet die digitale Fachgruppe Offene hilfen innerhalb des Referats Behindertenhilfe statt.


Thema in der digitalen Fachgruppe sind:

  • die Vorstellung der aktuellen Arbeitshilfen des Paritätischen und der Liga für Leistungsbeschreibung und zur Kalkulation
  • sowie der selbtmoderierte Austausch zum Fortgang und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung der einzelnen Leistungen.

 

» weiter zur Anmeldung zur Fachgruppe Offene Hilfen

Dein Verein macht sich bekannt: Soziale Netzwerke

Dein Verein macht sich bekannt: Soziale Netzwerke

Mein Verein in Social Media? Wie nutzt man die sozialen Netzwerke sinnvoll für die Vereinsarbeit?

Kostenloser Workshop für alle Interessierten am 17.06. von 17-19 Uhr

» kurzfristige Anmeldung noch möglich:

Aktuelles zum BTHG und zum LRV SGB IX 

Aktuelle Fassung des Rahmenvertrags SGB IX und dessen Anlagen

Aktuelle Fassung des Rahmenvertrags SGB IX und dessen Anlagen

auf unserer Homepage haben wir die aktuelle Version des Rahmenvertrags SGB IX (in Reinversion sowie in der Änderungsfassung) sowie die geeinten aktuellen Anlagen für Sie eingestellt.

» weiter zur BTHG-Sonderseite

Rundschreiben KVJS R 36102/2021 "Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes - Einheitliche Rahmung für eine neue Leistungs- und Vergütungssystematik im SGB IX"

in den vergangenen Tagen hat der KVJS gemeinsam mit Städte- und Landkreistag das oben genannte Rundschreiben zum Thema "Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes - Einheitliche Rahmung für eine neue Leistungs- und Vergütungssystematik im SGB IX" und in diesem Zusammenhang damit auch zum "Vorschlag zu einer Leistungs- und Vergütungssystematik im SGB IX - Leistungspakete im Zusammenhang mit der besonderen Wohnform - Diskussionsgrundlage KVJS und Träger der Eingliederungshilfe Stand 18. Mai 2021"

Auf Wunsch lassen wir Ihnen das Rundschreiben gern zukommen.

» weiter zum Beitrag

Kinder, Familien und Frühförderung 

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz tritt in Kraft

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz tritt in Kraft

Nun ist es soweit! Nach einem längeren Prozess und zwei Anläufen des Gesetzgebungsverfahrens wurde das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom 03.06.2021 im Bundesgesetzblatt am 09.06.2021 veröffentlicht. Es tritt einen Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft und somit zum 10.06.2021.   

Der PARITÄTISCHE begrüßt das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.

Es beinhaltet wichtige Konkretisierungen und notwendige Weiterentwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe und greift die Erfahrungen bzw. Einschätzungen der Praxis auf. So werden Rechte von jungen Menschen und ihren Eltern gestärkt und ihre Beteiligung an verschiedenen Stellen verankert. Der Kinder- und Jugendschutz wird verbessert sowohl durch Änderungen im Betriebserlaubnisverfahren als auch durch das Vorhalten von Schutzkonzepten im (teil-)stationären Kinder- und Jugendhilfebereich sowie im Pflegekinderwesen. Es enthält zudem die schon lange von der Fachwelt geforderte inklusive Ausrichtung und somit die Umsetzung der Hilfen aus einer Hand für junge Menschen mit und ohne Behinderung. Dies soll bis 01.01.2028 in drei Schritten erfolgen.

Weitere Details und Infos können Sie in der nachfolgenden Fachinfo einsehen.

» weiter zur Fachinformation

Aktuelle Infos 

Befragung - digitale Infrastruktur und Teilhabe in Wohnangeboten der EH & sexuelle Selbstbestimmung

Befragung - digitale Infrastruktur und Teilhabe in Wohnangeboten der EH & sexuelle Selbstbestimmung

gern leiten wir Ihnen den Aufruf der Humboldt-Universität zur Teilnahme an einer Umfrage weiter:

Liebe Kolleg*innen in Wohnbereichen der Eingliederungshilfe,
seit mehr als einem Jahr leben wir mit den Herausforderungen der Corona-Pandemie. Im ReWiKs Projekt (06/2019-05/2022), das von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gefördert wird, setzen wir uns aktiv mit den Herausforderungen für die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Lernschwierigkeiten auseinander und haben unsere Angebote auf ein digitales Format umgestellt.
Wir möchten mit einer Befragung von Mitarbeiter*innen in Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe den aktuellen Stand der Digitalisierung und Medienbildung in besonderen Wohnformen erfassen. Ziel der Befragung ist es, herauszufinden, wie sich die Bedingungen für digitale Teilhabe seit März 2020 in Einrichtungen und Organisationen der Eingliederungshilfe, die Menschen mit Lernschwierigkeiten als Klient*innen haben, entwickelt haben.
Wir bitten Sie, unsere Befragung zu unterstützen, damit Veränderungsbedarfe im Bereich der digitalen Infrastruktur aufgezeigt und Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können, um Menschen mit Lernschwierigkeiten digital teilhaben zu lassen.
Die Ergebnisse der Befragung sollen auf breiter Basis mit Praktiker*innen, Forscher*innen und auch Nutzer*innen von Angeboten der Eingliederungshilfe diskutiert werden. Dazu möchten wir Sie bereits jetzt schon herzlich einladen. Bitte geben Sie den Fragebogen an Ihre Mitarbeiter*innen und an Ihre Netzwerke weiter und unterstützen Sie damit unser Anliegen, die digitale Situation in Ihrer Einrichtung zu erfassen.
Dies ist der Link zur Online-Befragung:

https://hu.berlin/umfrage_dig_teilhabe
Sollten Sie die Befragung nicht online durchführen wollen, besteht auch die Möglichkeit, den Fragebogen herunterzuladen, auszufüllen und die eingescannte Datei anonym hochzuladen. Informationen dazu finden Sie hier: https://hu.berlin/dig_teilhabe
Danke für Ihre wertvolle Unterstützung unserer Forschung!
Mit freundlichen Grüßen
Sven Jennessen und das ReWiKs-Team
Prof. Dr. Sven Jennessen
Humboldt-Universität zu Berlin
Institut für Rehabilitationswissenschaften
Pädagogik bei Beeinträchtigungen der körperlich-motorischen Entwicklung

Anlagen
Anschreiben Prof. Dr. Sven Jennessen mit Onlinezugang zur Befragung

Fragebogen zum Ausdruck

Stiftung Anerkennung und Hilfe - Informationen

Stiftung Anerkennung und Hilfe - Informationen

In stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie kam es in der Vergangenheit zu Leid und Unrecht. Viele Menschen, die als Kinder oder Jugendliche dort untergebracht waren, leiden noch heute an den Folgen, z. B. von ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen, Gewalt, Strafen, Demütigungen oder unter finanziellen Einbußen, weil sie sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

Um diese Menschen zu unterstützen, haben der Bund, die Länder und die Kirchen die Stiftung Anerkennung und Hilfe ins Leben gerufen.

Wer kann sich anmelden?

Um sich für Leistungen der Stiftung anmelden zu können, müssen Personen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Die erste Kontaktaufnahme mit der Anlauf- und Beratungsstelle, als Voraussetzung für die Anmeldung, ist bis zum 30. Juni 2021 möglich.

Anmelden können sich Personen, die als Kinder oder Jugendliche während der Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden.

» weitere Infos