Infobrief Straffälligen- und Wohnungslosenhilfe 04 / 2017

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04 / 2017
06.04.2017

Infobrief Straffälligen- und Wohnungslosenhilfe

Inhalt

»Allgemeines »Aktuelle Rechtsprechung und Informationen zum SGB

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Krisenintervention und Existenzsicherung" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg.

Neben allgemeinen Informationen, Fördermittel, Projektausschreibungen und anderen wissenswerten Informationen, sind die fachspezifischen Informationen nach den Bereichen aktuelle Rechtsprechung und Informationen sowie Veranstaltungen und Fortbildungen geordnet. Wir hoffen, Ihnen dadurch eine strukturierte und ansprechende Informationsweitergabe zu bieten.

Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik gerne entgegen.

Herzliche Grüße

Oliver Kaiser und Julia Herrmann

Allgemeines 

Anfrage der LINKEN im Bundestag zum Sozialen Wohnungsbau und Antwort der Bundesregierung

In den letzten 25 Jahren gab es einen dramatischen Rückgang der Sozialwohnungen. Die Bemühungen der Bundesregierung reichen dabei nicht aus, um diesen Niedergang zu stoppen. Aktuell fallen mindestens 45.000 Wohneinheiten pro Jahr aus der Bindung. Allein in BadenWürttemberg werden von 2018 bis 2020 insgesamt 7026 Wohnungen aus der Bindung fallen. Dabei ist der Bedarf weiterhin riesig.

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Deutsches Jugendinstitut e.V. stellt Recherche-Ergebnisse zu Angeboten für junge Menschen mit Opfererfahrung(en) vor

Gerne empfehlen wir die Ergebnisse einer Recherche, die die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention am Deutschen Jugendinstitut e.V. zu o.g. Thema durchgeführt hat. Das Wissen über die Hilfebedarfe von Opfern und darüber hinaus das Wissen um die Ausgestaltung der dann für diese junge Menschen mit Opfererfahrung(en) pädagogisch ausgerichteten Angebote wird bislang zu wenig innerhalb der Kriminalitätsprävention näher betrachtet.

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Empfehlungen zur Hilfe für junge Erwachsene in besonderen Problemlagen

Mit den beiliegenden Empfehlungen wendet sich der Deutsche Verein an die verantwortlichen Akteure bei öffentlichen und freien Trägern, die auf der kommunalen Ebene mit der Unterstützung und Förderung von jungen Menschen befasst sind.

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Paritätischer Wohlfahrtsverband stellt Armutsbericht 2017 vor

In der Anfang März veröffentlichten Armutsbericht 2017 des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Gesamtverband weist Baden-Württemberg eine Armutsquote von 11,8 Prozent auf. Das ist eine Steigerung um 0,4 Prozent gegenüber der Auswertung vom Vorjahr. Damit ist Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich auf Rang zwei, hinter Bayern, gerutscht. Regional betrachtet, nimmt das Armutsgefälle im Land zu. Deshalb fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg von der Landesregierung, auch regionale Entwicklungen in den Armuts- und Reichtumsbericht des Landes aufzunehmen und eine entsprechende Infrastrukturpolitik zur Armutsbekämpfung voranzutreiben.

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Gewerbemietverträge - Sozialpädagogische Alternativen e.V. gewinnen auch in der 2. Instanz

Unsere geschätzten Kolleginnen und Kollege aus Karlsruhe haben auch in der zweiten Instanz das Verfahren gegen eine Wohnungskündigung gewonnen.

Die Wohnungseigentümer beriefen sich auf eine gewerbliche Vermietung und wollten damit Mietschutzvorschriften umgehen.

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Aktuelle Rechtsprechung und Informationen zum SGB 

SGB XII Verordnung zur Erhöhung des Vermögensschonbetrags in der Sozialhilfe tritt zum 1.4.2017 in Kraft

Auszug Meldung BMAS vom 21.03.2017:

"Die Höhe der kleineren Barbeträge oder sonstiger Geldwerte, von deren Einsatz die Sozialhilfe nicht abhängig gemacht werden darf, wird einheitlich für jede volljährige, leistungsberechtigte Person auf 5.000 Euro festgelegt. Auch alle übrigen volljährigen Personen, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung von Sozialhilfe zu berücksichtigen ist bzw. die zu einer sozialhilferechtlichen Einstandsgemeinschaft gehören - also insbesondere Ehe- und Lebenspartner - sowie alleinstehende Minderjährige erhalten einen Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro je Person. Eine im Verhältnis entsprechende Anhebung auf 500 Euro erfolgt auch für den Betrag für Personen, die unterhalten werden, also insbesondere für Kinder von Leistungsberechtigten."

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SOZIALRECHT JUSTAMENT April 2017: Ausschlusses von EU-BürgerInnen

Ich möchte Sie auf die aktuelle Ausgabe von SOZIALRECHT JUSTAMENT April 2017 hinweisen. Inhalt der Ausgabe ist das unendliche Thema des Ausschlusses von EU-BürgerInnen von existenzsichernden Sozialleistungen. Hier gibt es neue gerichtliche Entscheidungen, die sicherlich nicht von allen Sozialgerichten getragen werden, aber dennoch in Einzelfällen Perspektive zur sozialrechtlichen Existenzsicherung bieten können. Auch das zweite Thema hat mit Zuwanderung zu tun. Hier geht es um die Wohnsitzauflage anerkannter Flüchtlinge/Asylberechtigter und die örtliche Zuständigkeit im SGB II. Verschiedene Senate des LSG Nordrheinwestfalens haben klargestellt, dass eine fehlende Ortszuständigkeit nicht dazu führt, dass keine Leistungen erbracht werden müssen.

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Soziale Teilhabe im SGB II mit Teilhabegelegenheiten fördern

Hundertausende Hartz IV – Empfängerinnen und Empfänger sind schon länger als vier Jahre im Leistungsbezug. In dieser Zeit haben sie das gesamte arbeitsmarktpolitische Angebot der Jobcenter durchlaufen ohne eine Arbeitsstelle zu finden.

Mit seinen aktivierenden Ansatz und den derzeit vorhandenen Instrumenten ist das SGB II-System bei dieser Zielgruppe an seine Grenzen gekommen.

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