Infobrief Sozialpsychiatrie 17 / 2021

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17 / 2021
05.08.2021

Infobrief Sozialpsychiatrie

Sozialpsychiatrie

Inhalt

»Aktuelles aus dem Paritätischen »Aktuelles aus der Sozialpsychiatrie »Aktuelles zur Corona-Pandemie »Veranstaltungen

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit dem Infobrief Sozialpsychiatrie des PARITÄTISCHEN Landesverband Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen und Angebote der Sozialpsychiatrie relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Sozialpsychiatrie


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Sven Reutner

Büro: 0711 – 2155128 oder Mobilfunk 0179 – 42 17 568

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Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

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Aktuelles aus dem Paritätischen 

Podcast: relevant & sozial

Podcast: relevant & sozial

Im Podcast relevant & sozial spricht Sven Reutner mit Expert*innen aus Wissenschaft, Praxis und eigener Erfahrung über aktuelle Themen der Sozialen Arbeit sowie der Sozialwirtschaft. Er möchte Einblicke in die tägliche Arbeit der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit und Sozialwirtschaft geben um die Vielfältigkeit und Bedeutsamkeit unserer Arbeit darzustellen.

Im Mittelpunkt des Podcast stehen die unterschiedlichen Blinkwinkel auf eine Thematik. Freuen Sie sich deshalb auf eine monatliche Folge rund um die Soziale Arbeit.

In Episode 2 ist Oliver Schmitz zu Gast. Er ist er Geschäftsführer der berufundfamilie Service gGmbH in Frankfurt am Main und mit Ihm sprechen wir über lebensphasenorientierte Personalpolitik

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Aktuelles aus der Sozialpsychiatrie 

Urteil: Zwangsbehandlung bei Patientenverfügung

Urteil: Zwangsbehandlung bei Patientenverfügung

Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zu Zwangsbehandlungen bei Patientenverfügung im Maßregelvollzug

Im Rahmen einer Pressemeldung informiert das Bundesverfassungsgericht: "Der im Maßregelvollzug untergebrachte Beschwerdeführer wurde auf Antrag des behandelnden Bezirkskrankenhauses wiederholt medizinisch zwangsbehandelt, obwohl er zuvor schriftlich niedergelegt hatte, nicht mit Neuroleptika behandelt werden zu wollen. Die der Zwangsbehandlung zugrundeliegenden fachgerichtlichen Beschlüsse halten einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand. Die Fachgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung der landesrechtlichen Vorschriften die Bedeutung und Tragweite der Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG unzureichend Rechnung getragen. Die Beschlüsse wurden aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen."

Weitere Informationen sowie das Urteil finden Sie im beigefügten Link "weiter zur Pressemitteilung".

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Aktuelles zur Corona-Pandemie 

Beschlüsse Gesundheitsministerkonferenz

Beschlüsse Gesundheitsministerkonferenz

Am 2. August 2021hat die 94. Gesundheitsministerkonferenz folgende Beschlüsse gefasst zu den Auffrischimpfungen und den Impfungen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren.

Auffrischimpfungen:
Der Beschluss sieht vor, dass ab September 2021 in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen eine Auffrischimpfung in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie angeboten wird. Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige und Höchstbetagte in ihrer eigenen Häuslichkeit sollen durch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine Auffrischimpfung angeboten bekommen. Die Auffrischimpfungen sollen mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe erfolgen.
Ebenso wird ab September allen bereits vollständig geimpften Bürger*innen, die den ersten Impfschutz mit einem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson&Johnson erhalten haben, eine weitere Impfung mit dem mRNA-Imfpstoff von BioNTech/Pfizer oder Moderna angeboten. Dies kann in den Impfzentren der Länder oder durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie durch Betriebsärztinnen und -ärzte erfolgen.

Covid-19-Impfungen von Kindern und Jugendlichen
Nach dem Beschluss soll es Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren bundesweit möglich sein Impfangebote wahrzunehmen. Dabei ist eine entsprechende ärztliche Aufklärung erforderlich, sowie eine ggf. notwendige Zustimmung der / des Sorgeberechtigten.

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RKI Corona-Strategiepapier: Vorbereitung und Winter

RKI Corona-Strategiepapier: Vorbereitung und Winter

Das Robert-Koch-Institut hat aktuell ein Strategiepapier in Vorbereitung auf den Corona-Herbst und -Winter veröffentlicht.

In seinem Papier empfiehlt das RKI grundsätzlich, dass die Basismaßnahmen bis zum nächsten Frühjahr eingehalten werden sollten. Insbesondere wenn suszeptible Personen anwesend sind, sollten in Innenräumen die Regeln zu AHA+A+L (Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske, Corona-Warn App, Lüften) eingehalten werden (bsp. bei Veranstaltungen, ÖPNV).

Das Ziel der infektionspräventiven Maßnahmen ist weiterhin die Minimierung schwerer Erkrankungen durch SARS-CoV-2 unter Berücksichtigung der Gesamtsituation der Öffentlichen Gesundheit. Hierfür ist wichtig, die Infektionszahlen nachhaltig niedrig zu halten. Die Vorstellung des Erreichens einer „Herdenimmunität“ im Sinne einer Elimination oder sogar Eradikation des Virus ist jedoch nicht realistisch.

Ausgehend von verschiedenen modellierten Szenarien (siehe Punkt „6: Szenarienmodellierungen“) in Abhängigkeit der Impfquote für den Herbst und Winter 2021/2022 - Empfehlungen zur Vorbereitung und Prävention gegeben.  

Für die einzelnen Settings/Fachbereiche wird Folgendes empfohlen:

  • Alten- und Pflegeheime: wieder stetiges Testen für MA und Besuchende, Mitarbeiter sogar mit PCR (Pool-Tests), Personal verstärken, Luftfilter (nachdem diese trotz unserer Bitten leider nicht flächendeckend gefördert wurden, weil das Umweltbundesamt sie bislang nicht empfohlen hatte)
  • Kinder und Jugendliche: auch hier verstärktes Testen mittels PCR-Pools, Verstärkung Antigen-Tests bei geimpften Kindern und Jugendlichen, Luftfilter, CO2-Raumluftkontrolle, Digitalisierungsmöglichkeiten, zusätzliche Lehrkräfte einstellen (wird wohl ähnlich schwierig wie in der Pflege)
  • Risikogruppen: Booster-Auffrischungsimpfung (dringend), nach wie vor wird kein Abstand zur Zweitimpfung genannt, das RKI befasst sich aber mit der Frage
  • Allg. am Arbeitsplatz: Kontaktreduktion, Mobiles Arbeiten, Veranstaltungen mit vielen Teilnehmenden vermeiden, digitale Möglichkeiten nutzen.
» weiter zum Papier des RKI

Information: Aktualisierter SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Information: Aktualisierter SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Es ist ein aktualisierter SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für die Pflege und Eingliederungshilfe herausgegeben worden. Insbesondere die strikte Vorgabe zur Mindestfläche von 10 m² pro Person ist herausgenommen worden. Allerdings sind betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen (auch in Pausenzeiten) durch mehrere Personen auf das notwendige Minimum zu beschränken.

Weiterhin sind folgende Punkte hervorzuheben:

  • Verpflichtung zur Überprüfung und bei Bedarf Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sowie des betrieblichen Hygienekonzepts besteht weiter fort.
  • Maßnahmen wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht, AHA-L-Regel sowie sonstige Arbeitsschutzmaßnahmen sind weiterhin umzusetzen.
  • Es können Ausnahmen von der Testangebotspflicht für vollständig geimpfte bzw. von einer COVID-19-Erkrankung genesene Beschäftigte bestehen.

Der Link "weiter zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards" führt Sie zur aktualisierten Version.

» weiter zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards

Veranstaltungen 

Kommunale Finanzen nach Corona - Trübe Aussichten für die soziale Arbeit?

Kommunale Finanzen nach Corona - Trübe Aussichten für die soziale Arbeit?

Am 9. September von 10 bis 12 Uhr lädt der Paritätische Gesamtverband Sie herzlich zur Online-Veranstaltung "Kommunale Finanzen nach Corona - Trübe Aussichten für die soziale Arbeit?" ein.

Die aktuelle Entwicklung der kommunalen Finanzsituation lässt Träger der sozialen Arbeit aufhorchen - Wissenschaft und Kommunalverbände schlagen Alarm angesichts der vielerorts bereits heute oder absehbar fehlenden Finanzmittel für Investitionen und Zukunftsgestaltung. Gleichzeitig wächst der Unterstützungs- und Hilfebedarf bei vielen. Soziale Arbeit wird gebraucht! Wir wollen gemeinsam mit Ihnen diskutieren, wie wir in der Sozialen Arbeit mit dieser Situation umgehen können und welche strategischen Schlussfolgerungen und Handlungsansätze sich für paritätische Akteure daraus ergeben. Wir freuen uns auf spannende Inputs aus der Wissenschaft und Kommunalperspektive sowie eine paritätische Diskussionsrunde.

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte paritätischer Mitgliedsorganisationen, Kreisgruppengeschäftsführer*innen und Regionalleiter*innen und Fach- und Leitungskräfte im Paritätischen.

Bitte melden Sie sich bis zum 27. August verbindlich an. Zur Anmeldungen gelangen Sie über den Link "weiter zur Anmeldung".

 

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