Infobrief Frühförderung 17 / 21

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20.09.21

Infobrief Frühförderung

Interdisziplinäre Frühförderstellen

Inhalt

»Landesweite Treffen »Aktuelles zum BTHG und zum LRV SGB IX »Kinder, Familien und Frühförderung

LIEBE Frühförder*innen,

mit den Infobriefen des Referats "Frühförderung" erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für Interdisziplinäre Frühförderstellen relevant sind.

 

Interdisziplinäre Frühförderstellen in verbandlicher Zugehörigkeit des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg finden alle Fachinformationen und wichtige Dokumente auf über unserer Website: Themen Bereich Menschen mit Behinderung.
Hier finden Sie auch wichtige Information zur Frühförderung und für Interdisziplinäre Frühförderstellen.
Beide Seiten sind Kennwortgeschützt und nur für Mitgliedsorganisationen des Paritätischen BW zugänglich.

 

Bei inhaltlichen Fragen zur Frühförderung sowie zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle, Mobil: 01578 - 1283839 oder per E-Mail: traenkle@paritaet-bw.de

 

Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und für Interdisziplinäre Frühförderstellen in verbandlicher Mitgliedschaft im Paritätischen BW hier abrufbar:
Archiv Newsletter und Infobriefe

 

Landesweite Treffen 

Landesweites Treffen am 28.10. - Einladung und Anmeldung

Landesweites Treffen am 28.10. - Einladung und Anmeldung

Das nächste Landesweite Treffen der Frühförderstellen findet am Donnerstag, 28. Oktober von 10-16 Uhr im CVJM-Haus in Stuttgart statt.

Geplante Tagesordnung ist:

  • Aktuelle Infos
  • Schwerpunkt: Kindeswohlgefährdung und -einschätzung im Zusammenhang mit der Frühförderarbeit
  • Vorstellung der geplanten Datenerhebung zur Arbeit der IFF sowie zu den Themen Mobilität und Ausfall
  • Austausch untereinander

Wir freuen uns auf die zahlreiche Teilnahme und darauf, uns gegenseitig nach langer Zeit wieder in Präsenz zu begegnen.
Die Veranstaltung wird natürlich unter den coronabedingten Maßgaben und eine Teilnahme ist nach heutigem Stand nur auf Grundlage der "3 G-Regelungen (Geimpft-genesen-getestet) möglich.

» weiter zur Veranstaltung und zur Anmeldung

Aktuelles zum BTHG und zum LRV SGB IX 

Internet-Seite www.kommissionen-und-schiedsstellen-bawue.de

 Internet-Seite www.kommissionen-und-schiedsstellen-bawue.de

kürzlich haben wir Kenntnis davon erhalten, dass zwischenzeitlich die Internet-Seite www.kommissionen-und-schiedsstellen-bawue.de eingerichtet worden ist, über die die jeweils aktuellste Fassung des LRV SGB IX und seiner Anlagen abgerufen werden kann.

» weiter zur Seite

Unterlagen aus dem Folgeveranstaltung der LIGA: Leistungsbeschreibungen heilpäd. Leistungen sowie Integration im Kindergarten vom 16.09.2021

Unterlagen aus dem Folgeveranstaltung der LIGA: Leistungsbeschreibungen heilpäd. Leistungen sowie Integration im Kindergarten vom 16.09.2021

unter dem unten genannten Link haben wir die Unterlagen aus der Folgeveranstaltung der LIGA: Leistungsbeschreibungen heilpäd. Leistungen sowie Integration im Kindergarten vom 16.09.2021 eingestellt.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den bereitgestellten Vorlagen um individuell anzupassende Arbeitshilfen handelt.

» weiter zu den Untrerlagen des Folgeworkshops (nach unten scrollen)

Kinder, Familien und Frühförderung 

Fördermöglichkeit: AUF!leben – Zukunft ist jetzt

Fördermöglichkeit: AUF!leben – Zukunft ist jetzt

im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ hat die DKJS ein Förderprogramm aufgelegt, für das in Teilbereichen Bewerbungen bereits möglich sind.
 
Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) erhält 100 Millionen Euro für das Programm „AUF!leben – Zukunft ist jetzt.“ Zentrales Element ist ein Zukunftsfonds mit einem geplanten Budget von 80,73 Mio. Euro. Damit sollen bis 2022 bundesweit außerunterrichtliche Projekte und Angebote zur Unterstützung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis einschließlich 26 Jahre) gefördert werden, um die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Alltagsstrukturen zurückzugewinnen. Die Fördergrundsätze sind unter www.dkjs.de/auflebenveröffentlicht.
 
Gefördert werden können Angebote, die:
·       Kinder und Jugendliche in ihrer psychischen Gesundheit fördern, z. B. ihre Resilienz, emotionale Stabilität und Selbstwirksamkeit stärken,
·       die physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen verbessern,
·       das sozial-emotionale Lernen sowie Beziehungen und Bindungen von Kindern und Jugendlichen untereinander unterstützen,
·       die Selbstlernkompetenzen von Kindern und Jugendlichen befördern,
·       Kinder und Jugendliche in der Wiederaneignung verlorengegangener Alltagsstrukturen und -erfahrungen begleiten,
·       Kinder und Jugendliche, die den Anschluss an Kita, Schule, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Peers, die Welt außerhalb des eigenen Zuhauses verloren haben (oder davon bedroht sind), intensiv und individuell beim Wiederanschlussfinden unterstützen,
·       erwachsene pädagogische Begleiterinnen und Begleiter qualifizieren, damit diese die psychosozialen Herausforderungen von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen und kompetent aufnehmen können.
 
Antragsberechtigt sind steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts unabhängig von ihrer Rechtsform (z. B. Vereine, gemeinnützige Organisationen) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. kommunale Einrichtungen, Kommunen selbst).
 
Das Programm befindet sich derzeit noch im Aufbau; erste Informationen sind auf der Website der DKJS zu finden (www.dkjs.de/aufleben). Ab dem 06.09.2021 können Anträge in zwei der insgesamt acht Förderkategorien gestellt werden:
 
1.       KOMPAKT: Wochenend- oder Ferienprojekte von 2 bis 14 Tagen mit tägl. mind. 6 Stunden
a) KOMPAKT VOR ORT: im Heimatort, mind. 15 TN
b) KOMPAKT CAMP: mit Übernachtung und ggf. Reise, mind. 15 TN
 
2.       UMSETZUNGSPARTNER: Entwicklung und Begleitung förderfähiger Konzepte durch Verbände/Dachorganisationen für ihre Mitgliederorganisationen
 
Ab dem 01.11.2021 (geplant) wird das Antragsverfahren in den übrigen Förderkategorien eröffnet:
3.       IMPULS: eintägige Projekte (mind. 6 Stunden), mind. 7 TN, zur Stärkung der Lernfreude, Motivation, des sozialen Miteinanders etc.
4.       ALLTAG PLUS: Projekte, die regelmäßig an 2-5 Stunden/Woche mit mind. 15 TN für die Dauer von mind. 10 Wochen in Kitas, Schulen (im außerunterrichtlichen Bereich), Jugendeinrichtungen etc. stattfinden, ausgerichtet auf Kompetenzerwerb in Kombination mit einer psychosozialen Stärkung der TN
5.       QUALIFIZIERUNG: Angebote für Fachkräfte (mind. 10 TN, 16 Stunden), praxisorientierte Professionalisierungsangebote mit Ziel der psychosozialen Stärkung der Kinder und Jugendlichen
6.       MENTORING: Tandem (Mentor/Mentee) für mind. 2 Stunden/Woche über Zeitraum von mind. 6 Monaten
7.       FLEX: Projekte, die den Zielen des Programms entsprechen, sich aber keiner anderen Förderkategorie zuordnen lassen, Antragsteller reicht entsprechendes Konzept ein
8.       TRANSFER: Projekte, die den Zielen des Programms entsprechen und auf erprobten Ansätzen beruhen und nun in einen „neuen Rahmen“ übertragen werden (keine Ko-Finanzierung laufender Projektförderungen)
 
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Beantragung den wichtigen Punkt 4.3. aus den Fördergrundsätzen, dass bewilligte Fördermittel aus dem Zukunftsfonds nicht in laufende Projektförderungen fließen dürfen und somit keine Doppelfinanzierung erlaubt ist. Die Projekte müssen eigenständig konzipiert - d. h. von anderen Projekten inhaltlich und finanziell abgegrenzt - sein.
 
Ansprechperson: Sie haben die Möglichkeit ab dem 06.09.2021 eine Antragsberatung in Anspruch zu nehmen, unter folgender Adresse: https://www.auf-leben.org/aufleben/termine/antragsberatung-fuer-projekttraeger/(Onlinesprechstunde).
 
 

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