Infobrief Menschen mit Behinderung 35 / 2021

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35 / 2021
13.09.2021

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, Frühförderung, EUTB-Stellen

Inhalt

»Aktuelles zum BTHG und zum LRV SGB IX »Aktuelles zur CORONA-Pandemie »Kinder, Familien und Frühförderung »Aktuelle Infos

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Der Infobrief des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg beinhaltet gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie sowie Frühförderung relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung.

 

Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle (Bereichsleitung, Referate Behindertenhilfe und Frühförderung)

Mobilfunk: 01578-1283839

E-Mail-Kontakt

 

Sven Reutner (Referat Sozialpsychiatrie)

Mobilfunk: 0179-4217568

E-Mail-Kontakt

 

Heike Händel (Referat Teilhabe am Arbeitsleben)

Mobilfunk: 0176-48996844

E-Mail-Kontakt

 

Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Infobriefe

Aktuelles zum BTHG und zum LRV SGB IX 

Internet-Seite www.kommissionen-und-schiedsstellen-bawue.de

 Internet-Seite www.kommissionen-und-schiedsstellen-bawue.de

kürzlich haben wir Kenntnis davon erhalten, dass zwischenzeitlich die Internet-Seite www.kommissionen-und-schiedsstellen-bawue.de eingerichtet worden ist, über die die jeweils aktuellste Fassung des LRV SGB IX und seiner Anlagen abgerufen werden kann.

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Aktuelles zur CORONA-Pandemie 

GMK-Beschluss zu Auffrischungsimpfung für Pflege- und medizinisches Personal und die anderen Beschäftigten u.a. in EGH-Einrichtungen

GMK-Beschluss zu Auffrischungsimpfung für Pflege- und medizinisches Personal und die anderen Beschäftigten u.a. in EGH-Einrichtungen

anbei der GMK-Beschluss, der gestern zum Thema Auffrischungsimpfungen getroffen wurde. Die GMK empfiehlt neben der erneuten Impfung in Pflegeeinrichtungen und in der EGH auch eine Auffrischungsimpfung für Pflege- und medizinisches Personal und die anderen Beschäftigten in diesen Einrichtungen. Darüber hinaus wird erbeten, dass die STIKO zeitnah eine Empfehlung zur gleichzeitigen Verabreichung von Influenza- und Covid-Impfungen erarbeitet. Eine Empfehlung der STIKO zu Auffrischungsimpfungen liegt bisher nicht vor.

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Einladung zur digitalen Info-VA: Auffrischimpfung für ältere und immungeschwächte Menschen, Do, 16.09.2021

Einladung zur digitalen Info-VA: Auffrischimpfung für ältere und immungeschwächte Menschen, Do, 16.09.2021

das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg bietet am 16. September 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr, eine digitale Informationsveranstaltung zur Auffrischimpfung für ältere und immungeschwächte Menschen an, deren Zweitimpfung mindestens sechs Monate her ist. Bitte merkt euch den Termin vor oder informiert betroffene bzw. interessierte Menschen in eurem Umfeld. Fragen können im Vorfeld an frage@dranbleiben-bw.de eingereicht werden. Auch während der Veranstaltung besteht über eine Chat-Funktion die Möglichkeit, offene Fragen an die Referentinnen und Referenten zu stellen. 

 

Die Informationen zur Veranstaltung im Überblick:

 

Digitale Informationsveranstaltung

„Auffrischimpfung für ältere und immungeschwächte Menschen”

Donnerstag, 16.09.2021, 18:00 bis 19:30 Uhr

Teilnahme via Zoom (ohne Anmeldung):
www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung

 

Referenten und Referentinnen:

Dr. Gisa Weißgerber, Zentrales Impfzentrum Freiburg, Hausärztin

Karl-Heinz Pastoors, stellv. Vorsitzender des Landesseniorenrat Baden-Württemberg e.V.

Dr. Manuel Königsdorfer, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 
Katja Schnell, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

 

Weitere Informationen findet ihr jederzeit auf der Kampagnenseite www.dranbleiben-bw.de.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme!

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Kinder, Familien und Frühförderung 

Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche 2022 - Aufruf zur Abgabe einer Interessenbekundung

Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche 2022 - Aufruf zur Abgabe einer Interessenbekundung

Der Paritätische Gesamtverband unterstützt die mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ verbundenen Ziele. Das Aktionprogramm kann grundsätzlich auch Angebote für Kinder mit Behinderung umfassen.


Das Programm formuliert im Modul 3 des Aktionsprogramms: Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote im Rahmen des Kinder- und Jugendplan des Bundes. Der Paritätische Gesamtverband möchte dieses Modul mit seinen Mitgliedsorganisationen im Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit für 2022 umsetzen.


Um gegenüber dem Bundesministerium Träger, Maßnahmen und deren Größenordnungen darstellen und quantifizieren zu können, bitten wir unsere Mitgliedsorganisationen, die selbst keine Zuwendungen über den Kinder- und Jugendplan des Bundes erhalten, uns bis zum 15. Oktober 2021, ihr Interesse an konkreten Maßnahmen einschließlich einer Kostenaufstellung entsprechend der Parameter zu benennen.

Beigefügt erhalten Sie die entsprechende Trägerinformation sowie das Kalkulationsformblatt der Interessenbekundung. (bitte hier jeweils anklicken)

Es handelt sich hierbei um eine Interessebekundung.
Die Interessenbekundung dient zur Planung der Mittel für das Haushaltsjahr 2022. Die Antragsstellung erfolgt gesondert mit den entsprechenden Formblättern des Bundes. Über das weitere Vorgehen werden wir Sie schnellstmöglich informieren.


Kontaktdaten:

für fachliche Fragen (ab 24.08.2021) wenden Sie sich an:

Marion von zur Gathen                                                                        
Leiterin Abteilung Soziale Arbeit                              
Telefon: 030 24636-331                                            
E-Mail: alsoz@paritaet.org                                                         

für finanztechnische Fragen wenden Sie sich an:

Tim Al-Khatib
Sachbearbeitung Bundesförderprogramme
Abteilung Finanzen und Verwaltung
Telefon: 030 24636-454
E-Mail: fipro7@paritaet.org


 

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Fördermöglichkeit: AUF!leben – Zukunft ist jetzt

Fördermöglichkeit: AUF!leben – Zukunft ist jetzt

im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ hat die DKJS ein Förderprogramm aufgelegt, für das in Teilbereichen Bewerbungen bereits möglich sind.
 
Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) erhält 100 Millionen Euro für das Programm „AUF!leben – Zukunft ist jetzt.“ Zentrales Element ist ein Zukunftsfonds mit einem geplanten Budget von 80,73 Mio. Euro. Damit sollen bis 2022 bundesweit außerunterrichtliche Projekte und Angebote zur Unterstützung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis einschließlich 26 Jahre) gefördert werden, um die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Alltagsstrukturen zurückzugewinnen. Die Fördergrundsätze sind unter www.dkjs.de/auflebenveröffentlicht.
 
Gefördert werden können Angebote, die:
·       Kinder und Jugendliche in ihrer psychischen Gesundheit fördern, z. B. ihre Resilienz, emotionale Stabilität und Selbstwirksamkeit stärken,
·       die physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen verbessern,
·       das sozial-emotionale Lernen sowie Beziehungen und Bindungen von Kindern und Jugendlichen untereinander unterstützen,
·       die Selbstlernkompetenzen von Kindern und Jugendlichen befördern,
·       Kinder und Jugendliche in der Wiederaneignung verlorengegangener Alltagsstrukturen und -erfahrungen begleiten,
·       Kinder und Jugendliche, die den Anschluss an Kita, Schule, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Peers, die Welt außerhalb des eigenen Zuhauses verloren haben (oder davon bedroht sind), intensiv und individuell beim Wiederanschlussfinden unterstützen,
·       erwachsene pädagogische Begleiterinnen und Begleiter qualifizieren, damit diese die psychosozialen Herausforderungen von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen und kompetent aufnehmen können.
 
Antragsberechtigt sind steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts unabhängig von ihrer Rechtsform (z. B. Vereine, gemeinnützige Organisationen) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. kommunale Einrichtungen, Kommunen selbst).
 
Das Programm befindet sich derzeit noch im Aufbau; erste Informationen sind auf der Website der DKJS zu finden (www.dkjs.de/aufleben). Ab dem 06.09.2021 können Anträge in zwei der insgesamt acht Förderkategorien gestellt werden:
 
1.       KOMPAKT: Wochenend- oder Ferienprojekte von 2 bis 14 Tagen mit tägl. mind. 6 Stunden
a) KOMPAKT VOR ORT: im Heimatort, mind. 15 TN
b) KOMPAKT CAMP: mit Übernachtung und ggf. Reise, mind. 15 TN
 
2.       UMSETZUNGSPARTNER: Entwicklung und Begleitung förderfähiger Konzepte durch Verbände/Dachorganisationen für ihre Mitgliederorganisationen
 
Ab dem 01.11.2021 (geplant) wird das Antragsverfahren in den übrigen Förderkategorien eröffnet:
3.       IMPULS: eintägige Projekte (mind. 6 Stunden), mind. 7 TN, zur Stärkung der Lernfreude, Motivation, des sozialen Miteinanders etc.
4.       ALLTAG PLUS: Projekte, die regelmäßig an 2-5 Stunden/Woche mit mind. 15 TN für die Dauer von mind. 10 Wochen in Kitas, Schulen (im außerunterrichtlichen Bereich), Jugendeinrichtungen etc. stattfinden, ausgerichtet auf Kompetenzerwerb in Kombination mit einer psychosozialen Stärkung der TN
5.       QUALIFIZIERUNG: Angebote für Fachkräfte (mind. 10 TN, 16 Stunden), praxisorientierte Professionalisierungsangebote mit Ziel der psychosozialen Stärkung der Kinder und Jugendlichen
6.       MENTORING: Tandem (Mentor/Mentee) für mind. 2 Stunden/Woche über Zeitraum von mind. 6 Monaten
7.       FLEX: Projekte, die den Zielen des Programms entsprechen, sich aber keiner anderen Förderkategorie zuordnen lassen, Antragsteller reicht entsprechendes Konzept ein
8.       TRANSFER: Projekte, die den Zielen des Programms entsprechen und auf erprobten Ansätzen beruhen und nun in einen „neuen Rahmen“ übertragen werden (keine Ko-Finanzierung laufender Projektförderungen)
 
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Beantragung den wichtigen Punkt 4.3. aus den Fördergrundsätzen, dass bewilligte Fördermittel aus dem Zukunftsfonds nicht in laufende Projektförderungen fließen dürfen und somit keine Doppelfinanzierung erlaubt ist. Die Projekte müssen eigenständig konzipiert - d. h. von anderen Projekten inhaltlich und finanziell abgegrenzt - sein.
 
Ansprechperson: Sie haben die Möglichkeit ab dem 06.09.2021 eine Antragsberatung in Anspruch zu nehmen, unter folgender Adresse: https://www.auf-leben.org/aufleben/termine/antragsberatung-fuer-projekttraeger/(Onlinesprechstunde).
 

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Aktuelle Infos 

neue Publikationen des Instituts für Mensch. Ehtik und Wissenschaft

neue Publikationen des Instituts für Mensch. Ehtik und Wissenschaft

gern weißen wir Sie auf neue Publikationen des Instituts für Mensch. Ehtik und Wissenschaft hin:

  1. SELBSTBESTIMMUNG, TEILHABE UND PARTIZIPATION IM ALLTAG VON MENSCHEN MIT HOHEM UNTERSTÜTZUNGSBEDARF Beispiele aus der Praxis für die Praxis (in schwerer Sprache)
  2. SELBST-BESTIMMUNG, TEILHABE UND MIT-BESTIMMUNG IM LEBEN VON MENSCHEN, DIE VIEL HILFE BRAUCHEN Beispiele (in Leichter Sprache)
  3. MENSCHEN MIT HOHEM UNTERSTÜTZUNGSBEDARF BEI DER UMSETZUNG DES BTHG BERÜCKSICHTIGEN - Diskussionspapier (in schwerer Sprache)
  4. UMSETZUNG VOM BUNDES-TEILHABE-GESETZ FÜR MENSCHEN, DIE VIEL HILFE BRAUCHEN Diskussions-Papier (in Leichter Sprache)

Sie gelangen zu den Publikationen per nachfolgendem Link.

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