Infobrief Menschen mit Behinderung 36 / 2021

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36 / 2021
17.09.2021

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, Frühförderung, EUTB-Stellen

Inhalt

»Aktuelles zum BTHG und zum LRV SGB IX

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Der Infobrief des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg beinhaltet gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie sowie Frühförderung relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung.

 

Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle (Bereichsleitung, Referate Behindertenhilfe und Frühförderung)

Mobilfunk: 01578-1283839

E-Mail-Kontakt

 

Sven Reutner (Referat Sozialpsychiatrie)

Mobilfunk: 0179-4217568

E-Mail-Kontakt

 

Heike Händel (Referat Teilhabe am Arbeitsleben)

Mobilfunk: 0176-48996844

E-Mail-Kontakt

 

Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Infobriefe

Aktuelles zum BTHG und zum LRV SGB IX 

Allgemeine Vergütungserhöhung in der Eingliederungshilfe - ACHTUNG FRIST 30.09.21

Allgemeine Vergütungserhöhung in der Eingliederungshilfe - ACHTUNG FRIST 30.09.21

Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zur Verlängerung der Übergangsphase zur Umstellung auf die neue Systematik nach dem SGB IX wird derzeit von fünf Vertreter*innen der Leistungserbringerverbände mit dem KVJS über einen oder auch mehrere Prozentsätze für ein Angebot einer allgemeinen Vergütungserhöhung bei den Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe für das Jahr 2022 verhandelt.

 

Am Mo. 06.09.2021 wurde dem KVJS die angehängte Erhöhungskalkulation als erster Vorschlag per Mail unterbreitet. Diese Kalkulation kommt auf eine Erhöhungsforderung von 6,55 %. Details der Kalkulation können Sie in der angehängten pdf-Datei einsehen (bitte anklicken)

 

Mit Mail vom 14.09.2021 hat Herr Buckenmaier vom KVJS folgende Erhöhungen angeboten:

  • 2,05 % für die Besondere Wohnform (Gewichtung PK/SK 90/10)
  • 1,95 % für die Tagesstrukturierenden Maßnahmen (Gewichtung PK/SK 80/20)

Dabei hat er die Personalkostensteigerungen mit insgesamt 2,14 % angesetzt, bestehend aus:

  • 1,35 % für die tarifliche Entwicklung 2022
  • 0,29 % für die Erhöhung der Jahressonderzahlung
  • 0,30 % für die Sozialversicherungsbeitragssteigerungen
  • 0,20 % für die betriebliche Altersvorsorge

Und für die Sachkostensteigerung hat er angesetzt:

  • 1,20 %

 

In einer ersten Bewertung des Angebots des KVJS konnten sich die Vertreter*innen der Leistungserbringerverbände am Mi. 15.09.2021 noch nicht auf einen neuen Gegenvorschlag verständigen. Eine weitere Besprechungsrunde ist für Di. 21.09.2021 vorgesehen. In dieser soll auch über das weitere Verfahren zur Inanspruchnahme des Angebots einer allgemeinen Erhöhung durch die Leistungserbringer gesprochen werden.

 

Inzwischen haben aber nun die BWKG mit dem angehängten Aufforderungsmuster und ihr folgend weitere Leistungserbringerverbände ihren Mitgliedern empfohlen, entsprechend die Eingliederungshilfeträger zu Verhandlungen aufzufordern. Gerne hätte ich dieses Aufforderungsmuster zuvor besprochen, da ich mit folgenden zwei Punkten besondere Schwierigkeiten habe:

  1. Zu der unter Nr. 2 enthaltenen Aufforderung zur Verhandlung der Leistungsinhalte wüsste ich nicht, wie das konkret erfolgen soll, wenn man noch nicht auf die neue Systematik nach dem SGB IX umstellen will. Meiner Meinung nach würde es auch ausreichen, wenn man insgesamt zur Verhandlung über die derzeit jeweils bestehende „Vereinbarung nach §§ 123 ff. SGB IX“ auffordert. In dieser ist unter § 2 die Leistung vereinbart und unter § 3 die Vergütung. Mit einer Einigung auf eine Vergütungserhöhung würde dann eine neue „Vereinbarung nach §§ 123 ff. SGB IX“ ausgestellt mit der bisherigen Leistungsvereinbarung.
  2. Die Aufschlüsselung der einzelnen Erhöhungspositionen ist für die Verhandlung einer allgemeinen Erhöhung auf Landesebene notwendig, sie wird aber in vielen Fällen nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten des einzelnen Leistungserbringers übereinstimmen. Daher hätte ich gerne in der Runde der Vertreter*innen der Leistungserbringerverbände eine neue reduzierte Erhöhungsforderung besprochen, die Sie dann in einem Prozentsatz ohne Aufschlüsselung seiner Bestandteile in Ihre Verhandlungsaufforderung übernehmen können.

 

Sie haben nun also zwei Möglichkeiten. Entweder warten Sie, bis Sie nächsten Mi. 22.09.2021 von mir eine weitere Information zum aktuellen Sachstand zusammen mit meiner Empfehlung zum weiteren Vorgehen erhalten, und entscheiden dann, welcher Empfehlung Sie folgen wollen. Oder Sie nutzen schon jetzt die angehängte Text-Datei (bitte anklicken), um damit für Ihre Leistungsangebote die jeweils zuständigen Eingliederungshilfeträger zu Verhandlungen aufzufordern.

 

Wichtig ist aber in jedem Fall, dass Ihre Verhandlungsaufforderung noch im September dem Stadt- bzw. Landkreis und dem KVJS in Schriftform mit Unterschrift zugeht, damit die dreimonatige Verhandlungsfrist eingehalten wird.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ingo Pezina

Servicebereich Entgelt

 

DER PARITÄTISCHE Baden-Württemberg

Hauptstraße 28

70563 Stuttgart

 

Telefon: 0711 2155-226

Mobil: 0170-3584267
Telefax: 0711 2155-215

E-Mail: pezina@paritaet-bw.de


 

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