Infobrief Menschen mit Behinderung 37 / 2021

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37 / 2021
22.09.2021

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, Frühförderung, EUTB-Stellen

Inhalt

»Aktuelles zum BTHG und zum LRV SGB IX

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Der Infobrief des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg beinhaltet gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie sowie Frühförderung relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung.

 

Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle (Bereichsleitung, Referate Behindertenhilfe und Frühförderung)

Mobilfunk: 01578-1283839

E-Mail-Kontakt

 

Sven Reutner (Referat Sozialpsychiatrie)

Mobilfunk: 0179-4217568

E-Mail-Kontakt

 

Heike Händel (Referat Teilhabe am Arbeitsleben)

Mobilfunk: 0176-48996844

E-Mail-Kontakt

 

Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Infobriefe

Aktuelles zum BTHG und zum LRV SGB IX 

Allgemeine Vergütungserhöhung in der Eingliederungshilfe

Allgemeine Vergütungserhöhung in der Eingliederungshilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

 wie im SONDER-Infobrief Menschen mit Behinderung 36/2021 vom 17.09.2021 angekündigt und unter Verweis auf die dortigen Anmerkungen und die dort mit zur Verfügung gestellten Unterlagen erhalten Sie heute das angefügte Muster für ein Aufforderungsschreiben zur Neuverhandlung der Vereinbarungen nach §§ 123 ff. SGB IX (siehe Link am Ende des Textes). Bitte beachten Sie dazu die nachfolgenden Erläuterungen.

 

Da die Verhandlungen über eine Allgemeine Erhöhung in der Eingliederungshilfe erst am Di. 28.09.2021 mit dem KVJS fortgesetzt werden und an diesem Tag möglicherweise noch nicht abgeschlossen werden können, sollten Sie unabhängig davon noch im September Ihre Verhandlungsaufforderung dem Stadt- bzw. Landkreis und dem KVJS in Schriftform mit Unterschrift zusenden, damit die dreimonatige Verhandlungsfrist eingehalten ist für eine Neuvereinbarung zum 01.01.2022.

 

In der im Schreiben vorgesehenen Tabelle, die gegebenenfalls um weitere Zeilen zu ergänzen ist, sind alle Ihre betroffenen Leistungsangebote mit der bisherigen Bezeichnung und der bisherigen Platzzahl aufzulisten.

 

Bei der Erhöhungsforderung müssen Sie wählen zwischen den 6,55 %, die dem KVJS in einem ersten Vorschlag unterbreitet worden und zwischenzeitlich auch von anderen Leistungserbringerverbänden in deren Muster-Aufforderungsschreiben vorgesehen sind, und einer realistischeren reduzierten Forderung. Bei dieser zweiten Variante könnte man den Risikozuschlag von 1,5 %, der nach meinen Kenntnissen bisher noch in keiner Vergütungserhöhungsverhandlung realisiert werden konnte, entfallen lassen und die Personalkostensteigerung auf pauschal 3,5 % reduzieren. Im Zweifel sollten Sie sich mit den anderen Leistungserbringern in Ihrem Kreis abstimmen, um einheitlich vorzugehen. In die Verhandlungsaufforderung würde ich aber keine Auflistung der Erhöhungsbestandteile aufnehmen, da diese möglicherweise auf Ihre konkrete Situation gar nicht zutreffen. Bitte übernehmen Sie aus dem angehängten Muster nur die von Ihnen gewählte Variante!

 

Gerne können Sie mich anrufen, wenn Sie noch Fragen zum weiteren Vorgehen haben!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ingo Pezina

Servicebereich Entgelt

 

DER PARITÄTISCHE Baden-Württemberg

Hauptstraße 28

70563 Stuttgart

 

Telefon: 0711 2155-226
Mobil: 0170-3584267
Telefax: 0711 2155-215

E-Mail: pezina@paritaet-bw.de

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