Infobrief Menschen mit Behinderung 44 / 2021

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44 / 2021
15.10.2021

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, Frühförderung, EUTB-Stellen

Inhalt

»Aktuelles zur CORONA-Pandemie »Aktuelle Infos »Fortbildungen

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Der Infobrief des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg beinhaltet gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie sowie Frühförderung relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung.

 

Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle (Bereichsleitung, Referate Behindertenhilfe und Frühförderung)

Mobilfunk: 01578-1283839

E-Mail-Kontakt

 

Sven Reutner (Referat Sozialpsychiatrie)

Mobilfunk: 0179-4217568

E-Mail-Kontakt

 

Heike Händel (Referat Teilhabe am Arbeitsleben)

Mobilfunk: 0176-48996844

E-Mail-Kontakt

 

Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Infobriefe

Aktuelles zur CORONA-Pandemie 

Neue Corona-Verordnung des Landes BW - gültig ab 15.10.2021

Neue Corona-Verordnung des Landes BW - gültig ab 15.10.2021

Die neue Corona-Verordnung des Landes BW tritt mit ihren neuen Regelungen zum heutigen Freitag in Kraft.

Besonders hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf die neue Regelung zur Testannahmepflicht/Testpflicht für nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte mit Kontakt zu externen Personen:

Über die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung des Bundes sind die Arbeitgeber weiter verpflichtet, den Mitarbeitenden zwei Mal pro Woche ein Testangebot mit einem Antigen-Schnelltest zu machen.

Die neue Corona-Verordnung des Landes sieht darüber hinaus in der Basis-, Warn- und Alarmstufe eine Testpflicht für Beschäftigte und Selbständige mit Kontakt zu externen Personen vor – also Kundenkontakt, Kontakt zu Lieferanten, externen Mitarbeitenden, Klienten, Schutzbefohlenen et cetera.

Nicht geimpfte oder nicht genesene Mitarbeitende mit Kontakt zu externen Personen müssen demnach das Testangebot des Arbeitgebers annehmen oder sich anderweitig zwei Mal pro Woche testen (lassen) und die Nachweise über die Testungen für vier Wochen dokumentieren. Die Dokumentation ist auf Verlangen den zuständigen Behörden zugänglich zu machen.

Nicht geimpfte oder genesene Selbstständige mit Kontakt zu externen Personen müssen sich demnach zwei Mal pro Woche testen (lassen) und die Nachweise über die Testungen für vier Wochen dokumentieren. Die Dokumentation ist auf Verlangen den zuständigen Behörden zugänglich zu machen.

Hier sind Antigen-Schnelltests ausreichend.

Dies betrifft aus unserer Sicht alle Mitarbeitenden, die Kontakt mit externen Personen haben sowie unserem Verständnis nach auch in WfbMs beschäftigte Menschen mit Behinderung.

» weiter zur aktuellen Corona-VO des Landes BW

G-BA: Verlängerung weiterer Corona-Sonderregelungen im Bundesanzeiger erschienen

G-BA: Verlängerung weiterer Corona-Sonderregelungen im Bundesanzeiger erschienen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten für ärztlich verordnete Leistungen sowie für die telefonische Beratung in der ambulantenspezialfachärztlichen Versorgung um weitere drei Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Der Beschluss vom 16. September 2021 wurde jetzt im  Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft:

Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)

Auch die Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen:COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht und traten mit Wirkung vom 1. Oktober in Kraft. Diese finden Sie unter dem folgenden Link:

Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen: COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)

 

Eine Übersicht über die aktuell bundeseinheitlich geltenden COVID-Sonderregelungen in Richtlinien des G-BA zu veranlassten Leistungen und zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit finden Sie unter: 2021-09-16_Schema-bundeseinheitliche_COVID-Sonderregelungen_VL.pdf (g-ba.de)

» weiter zum Beitrag

Aktuelle Infos 

Informationsveranstaltung zur Weiterführung der EUTB® am 6. Oktober 2021

Informationsveranstaltung zur Weiterführung der EUTB® am 6. Oktober 2021

das BMAS lädt am 19. Oktober Träger der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung aus Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zu einer digitalen Fachveranstaltung, in der das Ministerium gemeinsam mit dem für das Antragsverfahren und die Administration vorgesehenen Dienstleister die wesentlichen Inhalte und Verfahrensschritte der Verordnung zur Weiterführung der EUTB vorstellt.
Details und Zugangsdaten sind angehängtem Einladungsschreiben zu entnehmen.

» weiter zum Einladungsschreiben

Erhöhung der Barbeträge für Minderjährige zum 01.01.2022 gem. VwV Barbetrag BW

Erhöhung der Barbeträge für Minderjährige zum 01.01.2022 gem. VwV Barbetrag BW

in der Anlage erhalten Sie das Rundschreiben des MINISTERIUMs FÜR SOZIALES UND INTEGRATION zur Erhöhung der Barbeträge für Minderjährige zum 01.01.2022 zur Kenntnisnahme.

 

» weiter zum Rundschreiben des MSI

Fortbildungen  

Zusatztermin: Einführung in die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) am 07.01.2022

Zusatztermin: Einführung in die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) am 07.01.2022

Wir freuen uns, dass es gelungen ist, gemeinsam mit der Paritätischen Akademie Süd einen Zusatztermin: Einführung in die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) am 07.01.2022 zu organisieren und freuen uns auf Ihr reges Interesse und Ihren Anmeldungen dazu.

» weiter zur Veranstaltung und zur Anmeldung