Infobrief Menschen mit Behinderung 58 / 2021

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58 / 2021
25.11.2021

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, Frühförderung, Teilhabe am Arbeitsleben, EUTB-Stellen

Inhalt

»Aktuelles zur Corona-Pandemie

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Der Infobrief des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg beinhaltet gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie sowie Frühförderung relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung.

 

Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle (Bereichsleitung, Referate Behindertenhilfe und Frühförderung)

Mobilfunk: 01578-1283839

E-Mail-Kontakt

 

Sven Reutner (Referat Sozialpsychiatrie)

Mobilfunk: 0179-4217568

E-Mail-Kontakt

 

Heike Händel (Referat Teilhabe am Arbeitsleben)

Mobilfunk: 0176-48996844

E-Mail-Kontakt

 

Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Infobriefe

Aktuelles zur Corona-Pandemie 

GMK-Beschluss vom 25.11.21: Testpflichten für immunisierte Beschäftigte nach § 28b IfSG

GMK-Beschluss vom 25.11.21: Testpflichten für immunisierte Beschäftigte nach § 28b IfSG

Bitte beachten Sie:

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat heute am 25.11.2021 die in § 28b IfSG eingeführten Test- und Meldepflichten aufgrund ihres erheblichen bürokratischen Aufwands kritisiert und den folgenden Beschluss gefasst (s. Anlage).

Für die EGH hat dies aktuell zur Folge:

  • Für geimpfte Beschäftigte ambulanter Pflegedienste oder Beschäftigte in der EGH gelten keine Testpflichten. Testungen können hier auf der Grundlage der Coronavirus-Testverordnung (TestV) nach einrichtungsspezifischem Testkonzept erfolgen.
  • Für die Testung von Besuchern gilt § 28b IfSG.
  • Meldepflichten nach § 28b Abs. 3 IfSG sind derzeit ausgesetzt.

In den weiteren Tagen muss mit weiteren Anpassungen gerechnet werden. Ebenfalls ist eine Überarbeitung der Corona-VO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen angekündigt.

» weiter zur Fachinfo: 25.11. GMK-Beschluss Testpflichten für immunisierte Beschäftigte nach § 28b IfSG