Infobrief Frühförderung 27 / 2021

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27 / 2021
25.11.2021

Infobrief Frühförderung

Interdisziplinäre Frühförderstellen

Inhalt

»Aktuelles zur Corona-Pandemie

LIEBE Frühförder*innen,

mit den Infobriefen des Referats "Frühförderung" erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für Interdisziplinäre Frühförderstellen relevant sind.

 

Interdisziplinäre Frühförderstellen in verbandlicher Zugehörigkeit des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg finden alle Fachinformationen und wichtige Dokumente auf über unserer Website: Themen Bereich Menschen mit Behinderung.
Hier finden Sie auch wichtige Information zur Frühförderung und für Interdisziplinäre Frühförderstellen.
Beide Seiten sind Kennwortgeschützt und nur für Mitgliedsorganisationen des Paritätischen BW zugänglich.

 

Bei inhaltlichen Fragen zur Frühförderung sowie zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle, Mobil: 01578 - 1283839 oder per E-Mail: traenkle@paritaet-bw.de

 

Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und für Interdisziplinäre Frühförderstellen in verbandlicher Mitgliedschaft im Paritätischen BW hier abrufbar:
Archiv Newsletter und Infobriefe

 

Aktuelles zur Corona-Pandemie 

25.11. GMK-Beschluss Testpflichten für immunisierte Beschäftigte nach § 28b IfSG

25.11. GMK-Beschluss Testpflichten für immunisierte Beschäftigte nach § 28b IfSG

Bitte beachten Sie:

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat heute am 25.11.2021 die in § 28b IfSG eingeführten Test- und Meldepflichten aufgrund ihres erheblichen bürokratischen Aufwands kritisiert und den folgenden Beschluss gefasst (s. Anlage).

Für die EGH hat dies aktuell zur Folge:

  • Für geimpfte Beschäftigte ambulanter Pflegedienste oder Beschäftigte in der EGH gelten keine Testpflichten. Testungen können hier auf der Grundlage der Coronavirus-Testverordnung (TestV) nach einrichtungsspezifischem Testkonzept erfolgen.
  • Für die Testung von Besuchern gilt § 28b IfSG.
  • Meldepflichten nach § 28b Abs. 3 IfSG sind derzeit ausgesetzt.

In den weiteren Tagen muss mit weiteren Anpassungen gerechnet werden. Ebenfalls ist eine Überarbeitung der Corona-VO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen angekündigt.

» weiter zur Fachinfo: 25.11. GMK-Beschluss Testpflichten für immunisierte Beschäftigte nach § 28b IfSG