Familie aktuell 11 / 2021

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11 / 2021
28.11.2021

Familie aktuell

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»Aus der Bundesebene »Aus der Landesebene »Handreichungen, Arbeitshilfen und allgemeine Fachinformationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Referats Familie des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg. Rückmeldungen zu unserem Newsletter nehmen wir gerne jederzeit entgegen.

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Aus der Bundesebene 

Familienpolitische Themen im Koalitionsvertrag 2021

Am Montag den 22. November stellten SPD, FDP und Grüne den Koalitionsvertrag für die nächsten vier Jahre vor. Der Titel des Dokuments, das die Arbeitsgrundlage des Bündnisses von SPD, Grünen und FDP sein soll, lautet: „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“

 

Wir haben für Sie eine Kurzbewertung der Familienpoltischen Themen im Koalitionsvertrag zusammengestellt. Die Langversion der Bewertung durch unseren Gesamtverband, sowie die komplette Version des Koalitionsvertrages können Sie der Fachinformation unter dem angegebenen Link entnehmen.

 

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um eine ERSTE Einschätzung durch unseren Gesamtverband handelt, in der nicht alle Aspekte erwähnt sind.

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Kinderfreizeitbonus - erweiterte Anspruchsberechtigung

Die Bundesregierung hat in ihrem "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona" u.a. einen "Kinderfreizeitbonus" - konkret: eine Geldleistung von 100 Euro für Kinder und Jugendliche in bedürftigen Familien - vorgesehen.

 

Die Leistung wurde im SGB II an die Bedingung eines eigenständigen Anspruch der Kinder auf ALG II oder Sozialgeld im August 2021 geknüpft. Nunmehr soll auch der Bezug von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket im August 21 den Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus begründen können.

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Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit Auswirkungen auf Kinder/Jugendliche/Familien und den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Am 25. März 2020 hat der Deutsche Bundestag gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt und zuletzt am 25. August 2021 das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen.

 

Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt aufgrund von § 5 Absatz 1 Satz 3 IfSG mit Ablauf des 24. November 2021 als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag bis dahin keinen Beschluss über die Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite trifft. Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz sind über die BAGFW  kritisch kommentiert worden. Die Stellungnahme können Sie hier einsehen:

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/bagfw-nimmt-stellung-zum-gesetzentwurf-der-ampel-parteien-anlaesslich-der-aufhebung-der-feststellung-der-epidemischen-lage-von-nationaler-tragweite/

Die Fachinformation in Bezug auf Arbeitgeber und Beschäftigte (3G-Regelung) finden Sie hier:

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/aenderung-des-infektionsschutzgesetzes-3g-am-arbeitsplatz-und-im-oeffentlichen-nah-und-fernverkehr-testpflicht-in-gesundheitseinrichtungen-homeoffice/  

 

Die wesentlichen Änderungen in Bezug auf Kinder und Jugendliche/Familie haben wir für Sie in einem Informationsblatt unter dem angegebenen Link zusammengefasst.

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Aus der Landesebene 

Aufruf EU-React 2. Tranche - Migrantinnen stärken und Digitales Empowerment

Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg soll REACT-EU in den Jahren2021 und 2022 durch die Förderung von Projekten und Programmen umgesetzt werden. Hierfür wird das Operationelle Programm des ESF in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2014-2020 um eine neue Prioritätsachse E „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“mit drei spezifischen Zielen erweitert.

 

Die Ausschreibungen im Rahmen von EU REACT 2 aus dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration können Sie unter dem angegebenen Link herunterladen. Bis zum 17.01.2022 ist Gelegenheit einen Antrag zu stellen. Details entnehmen Sie den Anhängen.

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Handreichungen, Arbeitshilfen und allgemeine Fachinformationen 

Datenschutz bei Kollaborationstools

Unser neuer Leitfaden zur Bewertung von und zum Umgang mit Datenschutzbedenken bei Kollaborationstools ist erschienen. Die Handreichung liegt auch in gedruckter Fassung vor und kann beim Gesamtverband bestellt werden.

 

Datenschutz ist dem Paritätischen und seinen Mitgliedern ein wichtiges Anliegen. In der Realität kann aber von einem kleinen Verein nicht für jede testweise Nutzung eines neuen Cloud-Tools eine umfangreiche Datenschutzprüfung nebst IT-Sicherheitsaudit und Verhandlung von Verträgen und zusätzlichen Garantien mit einem US-Anbieter durchgeführt werden. Ganz häufig werden Sie in der Praxis zwischen einem „das Tool nutzen doch alle“ und einem „aber eigentlich gibt es Bedenken“ stehen. Der nun vorliegende praxisnahe Leitfaden will Sie zu verantwortlichem Handeln befähigen, bei dem wirkliche Risiken nicht ignoriert, aber theoretische Probleme auch nicht zum permanenten Verhinderer werden.

 

Die Handreichung bietet eine Einführung in die Datenschutzauflagen im Umgang mit Online Tools und praxisnahe Hinweise für Entscheidungsträger*innen samt FAQ. Weiterhin findet sich darin eine Checkliste für den konkreten datenschutzkonformen Tooleinsatz und die Erläuterung anhand zweier Beispieltools.

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Kostenlose Vorlagen für Ihre Corona Datenschutzhinweise

Seit dem 24.11.2021 greift die Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – unter anderem gilt jetzt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

 

Unser Kooperationspartner Althammer & Kill hat die wesentlichen Punkte zusammengefasst und gibt Tipps zur datenschutzkonformen Umsetzung, sowie kostenlose Vorlagen für Corona Datenschutzhinweise DSG-EKD, KDG & DSGVO.

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Kriminalistische Auswertung Partnerschaftsgewalt 2020

Die Zahl der Gewaltopfer in Partnerschaften stieg 2020 um 4,4 Prozent von 141.792 Opfern im Jahr 2019 auf 148.031 Opfer im Jahr 2020. Hauptleidtragende sind Frauen: 80,5 Prozent der Opfer sind weiblich. Von den Tatverdächtigen sind 79,1 Prozent Männer. 37,9 Prozent der Taten werden durch Ex-Partner oder Ex-Partnerinnen begangen, der übrige Teil innerhalb bestehender Ehe- und Lebenspartnerschaften. Am häufigsten betroffen waren Opfer zwischen 30 und 40 Jahren. 139 Frauen und 30 Männer wurden im Jahr 2020 durch ihre aktuellen oder ehemaligen Partner oder Partnerinnen getötet.

 

Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden im Jahr 2020 (jeweils vollendete und versuchte Delikte):

  • Opfer von Tötungsdelikten: 359 Frauen, 101 Männer
     
  • Opfer von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: 72.013 Frauen und 19.199 Männer
     
  • Opfer von Bedrohung, Stalking und Nötigung: 29.301 Frauen und 3.721 Männer
     
  • Opfer von Freiheitsberaubung: 1.567 Frauen und 192 Männer
     
  • Opfer von gefährlicher Körperverletzung: 12.449 Frauen und 5.570 Männer

Mehr als die Hälfte der Opfer (51,2 Prozent) lebte in einem gemeinsamen Haushalt mit der tatverdächtigen Person. (Quellen: BMFSFJ, BKA)

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