Ältere Menschen und Pflege aktuell 06 / 2017

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06 / 2017
07.06.2017

Ältere Menschen und Pflege aktuell

Inhalt

»Gesetzgebung »Ambulant »Publikationen »Wettbewerb »Umfrage des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes »Veranstaltungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

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Achim Uhl und Mirko Hohm

Gesetzgebung 

Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten

Das Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten wurde am 01.06.2017 beschlossen.

Für die Pflegeeinrichtungen von Bedeutung sind folgende Änderungen/Klarstellungen:

  1. Es gab redaktionelle Änderungen zu § 36 Infektionsschutzgesetz: So wurden die veralteten Begriffe „Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim oder damit vergleichbare Betreuungs- oder Versorgungseinrichtungen“ durch die zeitgemäße Terminologie „voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen ersetzt.“ Nun ist klar, dass auch die stationären Behinderteneinrichtungen unter § 36 fallen.
  2. Des Weiteren wurde in § 36 Absatz 1 Nummer 7 klargestellt, dass die infektionshygienische Überwachung nicht für Angebote nach § 45a SGB XI gilt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bundestagsdrucksache:

31.05.2017 - BT-Drucksache 18/12604

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Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Am 01.06.2017 hat der Bundestag in der 2./3. Lesung das Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften beschlossen. Für die Pflege relevant sind folgende Aspekte:

  • Vergütungskürzung bei Unterschreitung der Personalvorhaltung in stationären Einrichtungen: Die GKV-Richtlinie zum Verfahren zur Vergütungskürzung ist entfallen und wird durch eine weitere Vereinbarung der Vertragsparteien nach § 113 ersetzt, die diese durch den Qualitätsausschuss nach § 113b SGB XI zu treffen haben. Die Vereinbarung betrifft das Verfahren zur Vergütungskürzung und erstreckt sich nicht nur auf den neuen § 115 Absatz 3a (Vorsatz und nicht nur vorübergehende Unterschreitung), sondern auch auf die Fälle nach Absatz 3 (z.B. die nicht vorsätzliche Unterschreitung).

Weitere Neuerung:

  • In die o.g. Vergütungskürzungsvereinbarung wird künftig auch der Verstoß gegen die Bezahlung der vereinbarten Gehälter (tariflich, nicht tarifgebunden) einbezogen. Dabei wird die Grenze bei den nicht-tarifgebundenen Trägern nicht bei Gehältern bis zur Höhe der tariflich gezahlten Gehälter gezogen, sondern umfasst auch Gehälter, die darüber liegen! Das gilt natürlich auch für übertarifliche Gehälter.

Der 2. Durchgang im Bundesrat wird voraussichtlich am 7. Juli 2017 stattfinden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bundestagsdrucksache:

BT -2. Beratung: 01.06.2017 - BT-Plenarprotokoll 18/237, S. 24185A - 24185C

BT -3. Beratung: 01.06.2017 - BT-Plenarprotokoll 18/237, S. 24185B

 

» Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge

Ambulant 

Stationäre und ambulante Hospizleistungen - § 39a SGB V

Die gem. § 39a Abs. 2 SGB V geförderten ambulanten Hospizdienste können den Beihilfestellen ab dem 01.05.2017 den Betrag in Höhe von 1.142,09 € in Rechnung stellen. Um den Betrag abrechnen zu können, benötigen die betroffenen Dienste das überarbeitete Rechnungsformular.

Überarbeitetes Rechnungsformular

Vertragsänderung 2017

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Publikationen 

Pflege in den eigenen vier Wänden: Zeitaufwand und Kosten

Die meisten Pflegebedürftigen werden in den eigenen vier Wänden von ihren Angehörigen versorgt. Was bedeutet die Übernahme dieser Aufgabe für die Hauptpflegepersonen und für die weiteren Helfer, die Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung leisten? Welche Rolle spielen professionelle Unterstützungsangebote? Welche zeitlichen und finanziellen Verpflichtungen gehen mit der Versorgung zu Hause einher? Die vorliegende Studie liefert umfassende Daten zu diesen Fragen. Sie zeigt dabei auf, dass Strukturen gesellschaftlicher Ungleichheit auch die Möglichkeiten der privaten Haushalte zur Bewältigung von Pflegebedürftigkeit prägen.

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Wettbewerb 

Marie Simon Preis für innovative Pflegeprojekte

Wie gelingt es altersgerechte Strukturen zu schaffen, die Versorgung von Pflegebedürftigen zu verbessern und pflegende Angehörige zu unterstützen? Welche Informations- und Kommunikationstechnologien helfen hier weiter?

Innovative Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Versorgung älterer Menschen mit und ohne Pflegebedarf zeichnet der Marie Simon Preis aus. Der Wettbewerb richtet sich an Verbände, Institutionen, Initiativen, Unternehmen, Einzelpersonen und Fachleute aus dem Pflege- bzw. Gesundheitssektor sowie aus dem Feld E-Health, die Projekte entwickelt haben, um die Versorgung Pflegebedürftiger zu verbessern, Lücken in der pflegerischen Versorgung zu schließen oder altersgerechte Strukturen zu schaffen. Aus den eingereichten Bewerbungen ermittelt eine fachkundige Jury die fünf besten Beiträge. Die Beteiligten dieser Beiträge werden zur 4. Berliner Pflegekonferenz eingeladen, um dort ihre Arbeit zu präsentieren.

Die Preisvergabe durch spectrumK erfolgt in Kooperation mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund im Rahmen eines festlichen Abendempfanges auf der Berliner Pflegekonferenz am 9. November 2017. Dem Gewinner wird ein mit 2.500,- Euro dotierter Preis zuerkannt.

Bewerbungen für den Marie-Simon-Preis können noch bis zum 15. Juli 2017 eingereicht werden. Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen finden Sie unter www.marie-simon-pflegepreis.de, weitere Informationen zur 4. Berliner Pflegekonferenz am 9. und 10. November finden Sie unter www.berliner-pflegekonferenz.de. Kontakt: Jasmin Russak, spectrumK GmbH, Abteilung Unternehmenskommunikation, E-Mail: jasmin.russak@spectrumK.de, Tel.: 030-21 23 36 163

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Umfrage des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes 

Finanzierungsbedingungen sozialer Arbeit

Die kommunale Einnahme- und Ausgabesituation ist in den letzten Jahren durch viele Veränderungen geprägt: Einerseits werden immer wieder Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Kommunen auf den Weg gebracht, andererseits werden die kommunalen Gestaltungsspielräume vielerorts durch Kassenkredite und Haushaltssicherungskonzepte eingeschränkt. Dies wirkt sich auch unmittelbar auf die Finanzierungsbedingungen sozialer Arbeit aus. Deutlich treten dabei regionale Unterschiede zutage.

Mit der Umfrage „Finanzierungsbedingungen sozialer Arbeit“ im PARITÄTISCHEN möchten wir daher die Auswirkungen knapper Kassen untersuchen. Ziel ist es, mit den Ergebnissen der Umfrage einen Beitrag zur Diskussion über die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur und zur Notwendigkeit einer solidarischen und nachhaltigen Finanz- und Steuerpolitik  zu leisten.

Die Teilnahme an der Umfrage dauert ca. 10-15 Minuten. Neben geschlossenen Fragen gibt es auch die Möglichkeit, besondere Entwicklungen in einzelnen Bereichen zu erläutern.

Rückmeldefrist ist der 10. Juli 2017 !

Wenn Sie Interesse an einem weiteren strategischen Austausch zu diesen Themen haben, senden Sie eine E-Mail – gerne unter Angabe Ihrer Fragen/ Interessensgebiete – an: kommunales@paritaet.org

Bei Rückfragen steht Ihnen Mara Dehmer, Referentin für Kommunale Sozialpolitik beim Paritätischen Gesamtverband, gerne unter 030 24636345 bzw. kommunales@paritaet.org zur Verfügung.
 

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Veranstaltungen 

29
06
2017

Quartier 2020: Gemeinsam.Gestalten. Workshop zur Umsetzung des Ideenwettbewerbes
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03
07
2017

Modulare Weiterbildung für Initiatoren, Förderer und Projektbegleiter/-innen von ambulanten Wohngemeinschaften
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05
07
2017

Unterstützungsangebote-Verordnung – UstA-VO Betreuung, Entlastung, Unterstützung im Alltag
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13
07
2017

Konzeption und wirtschaftliche Führung einer Tagespflege
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21
09
2017

Neue Gesetze in der Pflege: PSG II und PSG III, MPBetreiberV, Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, Freiheitsentziehende Maßnahmen und novelliertes Sterbehilfegesetz
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19
10
2017

Das neue Begutachtungsassessment (NBA)
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20
11
2017

Konzeption und wirtschaftliche Führung einer Tagespflege
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14
12
2017

Auf- und Ausbau der Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Chancen und Möglichkeiten nutzen und nachhaltige Strategien entwickeln
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20
06
2017

Fachtag „Bildungszeitgesetz - Erfahrungsaustausch zur Kooperation bei Qualifizierungsangeboten für ehrenamtlich Tätige im Rahmen des ba.-württ. Bildungszeitgesetzes“
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