Infobrief Servicebereich Entgelt 08 / 2017

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08 / 2017
09.06.2017

Infobrief Servicebereich Entgelt

Inhalt

»SGB VIII und XII

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

aus dem Servicebereich Entgelt entsenden wir Ihnen folgende Information:

SGB VIII und XII 

Information zur Verordnung über die Durchführung des Schullastenausgleichs (Schullastenverordnung - SchLVO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Sachkostenbeiträge werden jährlich neu festgesetzt. Die diesjährige Neufestsetzung führt zu einer deutlichen Anhebung der Sätze.

Unter Punkt 8 der Verordnung wurden ab dem 01.01.2017 für sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren folgende Sachkostenbeiträge festgesetzt:

  • mit Förderschwerpunkt Lernen und der dem Förderschwerpunkt entsprechenden Schulkindergärten     2 099 Euro (2016: 1 716 €)
  • mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und der dem Förderschwerpunkt entsprechenden Schulkindergärten     6 509 Euro (2016: 5 314 €)
  • mit Förderschwerpunkt Sehen und der dem Förderschwerpunkt entsprechenden Schulkindergärten     4 838 Euro (2016: 3 950 €)
  • mit Förderschwerpunkt Hören und der dem Förderschwerpunkt entsprechenden Schulkindergärten     3 767 Euro (2016: 3 077 €)
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