Infobrief Menschen mit Behinderung 19 / 2022

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19 / 2022
30.03.2022

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, Frühförderung, Minderjährige, Teilhabe am Arbeitsleben, EUTB-Stellen

Inhalt

»Aktuelles zur Corona-Pandemie

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Der Infobrief des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg beinhaltet gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderung, Sozialpsychiatrie sowie der Frühförderung und Kinder/Jugendliche mit Behinderung relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung.

 

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle (Bereichsleitung, Referate Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung und Frühförderung/Kinder & Jugendliche mit Behinderung)

Mobilfunk: 01578-1283839

E-Mail-Kontakt

 

Sven Reutner (Referat Sozialpsychiatrie)

Mobilfunk: 0179-4217568

E-Mail-Kontakt

 

Heike Händel (Referat Teilhabe am Arbeitsleben)

Mobilfunk: 0176-48996844

E-Mail-Kontakt

 

Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Infobriefe

Aktuelles zur Corona-Pandemie 

WICHTIG!!! Abfrage zur Personalsituation in der Eingliederungshilfe

WICHTIG!!! Abfrage zur Personalsituation in der Eingliederungshilfe

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den in diesem Zusammenhang stehenden Personalengpässe wurde m vergangenen Freitag, den 25. März 2022 in der Task Force Langzeitpflege und Eingliederungshilfe (TFLE) u.a. die durch corona-bedingte Personalausfälle Personallage in den Pflege- und EGH-Einrichtungen im Land erörtert.

Von den Vertreterinnen und Vertretern der Leistungserbringerverbände wurde von einer flächendeckend angespannten Personallage bei Kranken- bzw. Quarantäneständen von bis zu 40 Prozent des Personals berichtet. Vor diesem Hintergrund wurde auch die Frage erörtert, ob und inwieweit zur Sicherstellung einer adäquaten Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Klientinnen und Klienten die Möglichkeit der sog. „Arbeitsquarantäne“ auch für infizierte Beschäftigte der Einrichtungen eröffnet werden muss.

Nach den derzeit geltenden Regelungen der CoronaVO Absonderung besteht die Möglichkeit der Arbeitsquarantäne nur für Beschäftigte, die als haushaltsangehörige Personen und enge Kontaktpersonen der Absonderungspflicht unterliegen.

Um die Diskussion auf ein belastbares fachliches Fundament stellen zu können, wurden die Verbände der Leistungserbringer am 29.03. vom Sozialministerium gebeten, bei ihren Mitgliedseinrichtungen differenziert nach verschiedenen Angeboten in der Eingliederungshilfe abzufragen,

  • wie hoch sich der Kranken- bzw. Quarantänestand in den Einrichtungen derzeit in etwa darstellt,
  • ob die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Klientinnen und Klienten nach dem jeweils anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse eingeschränkt ist oder alsbald eingeschränkt zu sein droht,
  • ob die Eröffnung der Arbeitsquarantäne auch für infizierte Beschäftigte als notwendig angesehen wird zur Aufrechterhaltung der Versorgung.

Das Sozialministerium bittet die Verbände um eine Rückmeldung bereits an diesem Freitag, 1. April.

Zur möglichst repräsentativen Erhebung dieser Daten innerhalb des Paritätischen im gewünschten Zeitraum sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen und bitten Sie darum, bis zum Donnerstag, 31. März 16 Uhr per nachfolgendem Link die kurze "mentimeter"-Umfrage durchzuführen.

Die Teilnahme daran ist anonym.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Bei Rückfragen kommen Sie gern auf Herrn Reutner oder Herrn Tränkle zu.

» weiter zur mentimeter-Umfrage