Infobrief Servicebereich Entgelt 09 / 2017

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09 / 2017
19.06.2017

Infobrief Servicebereich Entgelt

Inhalt

»SGB VIII

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

aus dem Servicebereich Entgelt entsenden wir Ihnen folgende Information:

SGB VIII 

Information zum Umlaufbeschluss der Kommission Kinder- und Jugendhilfe über eine Erhöhung der Entgeltspannen für Individuelle Zusatzleistungen ab dem 01.06.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kommission Kinder- und Jugendhilfe hat per Umlaufbeschluss eine Erhöhung der Entgeltspannen für Individuelle Zusatzleistungen (IZL) ab dem 01.06.2017 mit einer Mindestlaufzeit bis zum 30.04.2018 beschlossen.

Beigefügt erhalten Sie die entsprechend angepasste Tabelle der IZL-Entgeltspannen zu Ihrer Information.

Dabei wurden die bisherigen IZL-Entgelte linear um 1,82% gesteigert.

Die Steigerung berücksichtigt die prospektive Tarifsteigerung nach TVÖD-VKA (ab 01.02.2017) um 2,35 %. Dabei wurde ein Abzug von 0,60% angerechnet, da bei der letzten Steigerung der IZL-Entgeltsätze ab 01.05.2016 prospektiv 3,0% Tariferhöhung einkalkuliert worden sind, tatsächlich dann aber nur 2,40% unter den Tarifparteien vereinbart wurden. Weiterhin wurde eine Steigerung von 0,10% für die Erhöhung des AG-Anteils zur Pflegeversicherung anerkannt. Für die prospektive Sachkostensteigerung wurden 1,50% berücksichtigt. Bei einer Verteilung von 90% Personalkosten und 10% Sachkosten ergibt sich damit eine IZL-Entgeltanpassung um 1,82%.

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