Infobrief Sucht- und Drogenhilfe 13 / 2022

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13 / 2022
04.04.2022

Infobrief Sucht- und Drogenhilfe

Inhalt

»AKTUELLE FACHINFORMATIONEN »AKTUELLES ZUR CORONA-PANDEMIE

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit dem Infobrief  erhalten Sie aktuelle Informationen, die für die Fachdienste der Sucht- und Drogenhilfe relevant sind.

Herzliche Grüße

Dorothea Aschke

Tel.: 0711 21 55 126

Mobil: 0159 06469588

AKTUELLE FACHINFORMATIONEN  

NEWS Projekt: Veröffentlichung des 1. Quartals-Updates & Website

NEWS Projekt: Veröffentlichung des 1. Quartals-Updates & Website

NEWS - steht für National Early Warning System. Das IFT Projekt kooperiert mit Mindzone und hat jetzt seinen 1. Bericht veröffentlicht.

» weiterzur Website mit Quartalsbericht

AKTUELLES ZUR CORONA-PANDEMIE 

Corona Übergangsregelung BW ausgelaufen - Was gilt?

Corona Übergangsregelung BW ausgelaufen - Was gilt?

Zum 2.04.2022 sind die Corona-Übergangsregelungen für Baden-Württemberg ausgelaufen. Für die Einrichtungen der Suchthilfe bedeutet dies, dass weiterhin die Arbeitsschutzbestimmungen Gültigkeit haben und ein internes Hygienekonzept (wie bisher) vorliegen muss. Einrichtungen der ambulanten Suchthilfe können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, um bspw. die Maskenpflicht beizubehalten.

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/

Für die Einrichtungen der stationären Suchthilfe hat die CO-VO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Gültigkeit, die weiterhin Testnachweise und Maskenpflicht vorsieht. (siehe Link zur CO-VO KH u.a.)

Die ambulante Rehabilitation in Beratungsstellen wird hier nicht mehr (wie bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht) explizit erwähnt, so dass hier davon auszugehen ist, dass die Regelung der Beratungsstelle sich auch auf die ambulante Reha erstreckt.

 

» weiter zur CO-VO KH

Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung

Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung

Die "Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung" wurde im Bundesanzeiger ausgefertigt. Die Verordnung tritt damit in Kraft und regelt im Wesentlichen die Fortschreibung der bisherigen Regelungsinhalte der Coronavirus-Testverordnung bis zum 30. Juni 2022. Den Verordnungstext finden Sie zu Ihrer Kenntnisnahme in der diesbezüglichen Fachinformation.

 

» weiter zur Fachinformation

BGW - Sars-CoV-2-Arbeitschutzstandards

BGW - Sars-CoV-2-Arbeitschutzstandards

Zum 4.04.2022 wurden auch die Arbeitsschutzsstandards aktualisiert. Sie finden die aktuellen Regelungen für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie soziale Dienste unter folgendem Link.

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