Infobrief Menschen mit Behinderung 20 / 2022

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20 / 2022
06.04.2022

Infobrief Menschen mit Behinderung

Gesamtverteiler Bereich Menschen mit Behinderung

Inhalt

»Aktuelles aus dem Paritätischen »In eigener Sache »Aktuelles zur CORONA-Pandemie »AKTUELLES ZUR SITUATION DER GEFLÜCHTETEN MENSCHEN AUS DER UKRAINE Unterbringung von pflegebedürftige »Aktuelle Infos

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Der Infobrief des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg beinhaltet gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderung, Sozialpsychiatrie sowie der Frühförderung und Kinder/Jugendliche mit Behinderung relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung.

 

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle (Bereichsleitung, Referate Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung und Frühförderung/Kinder & Jugendliche mit Behinderung)

Mobilfunk: 01578-1283839

E-Mail-Kontakt

 

Sven Reutner (Referat Sozialpsychiatrie)

Mobilfunk: 0179-4217568

E-Mail-Kontakt

 

Heike Händel (Referat Teilhabe am Arbeitsleben)

Mobilfunk: 0176-48996844

E-Mail-Kontakt

 

Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Infobriefe

Aktuelles aus dem Paritätischen 

Rücktritt: Aufsichtsratsvorsitzender des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg legt Amt nieder

Rücktritt: Aufsichtsratsvorsitzender des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg legt Amt nieder

Stuttgart 04.04.2022            

Bruno Pfeifle, seit 10.11.2017 Vorsitzender des Aufsichtsrates im PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg, hat zum 31. März 2022 gegenüber dem Aufsichtsrat und den beiden Vorständen des Landesverbandes seinen Rücktritt als Aufsichtsratsvorsitzender mit sofortiger Wirkung erklärt. Aufsichtsrat und Vorstand bedauern dies sehr und haben großen Respekt vor dieser Entscheidung.

 

Mit seinem Engagement, seiner Fachlichkeit und seiner hohen Identifikation mit dem PARITÄTISCHEN hat Bruno Pfeifle in seiner mehrjährigen Amtszeit den Verband maßgeblich mitgeprägt. So hat er wesentlichen Anteil daran, dass der PARITÄTISCHE  in den Regionen stark vertreten ist und auch daran, dass die Stimme des PARITÄTISCHEN in Politik und Gesellschaft deutlich wahrgenommen wird.

 

Mit den komplexen, gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen der Zukunft steht auch der PARITÄTISCHE vor wichtigen Entwicklungsschritten, die nun gleichzeitig mit personellen Veränderungen einhergehen. Der Aufsichtsrat wird die Herausforderungen mit seiner Vielfalt und Werthaltung engagiert und geschlossen annehmen. 

 

Zum 1. April 2022 haben Dr. Ursula Matschke und Timothy Apps als stellvertretende Vorsitzende die Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden vorübergehend übernommen, bis der Aufsichtsrat gemäß Satzung aus dem Kreis der Aufsichtsräte/Aufsichtsrätinnen eine neue Vorsitzende bzw. einen neuen Vorsitzenden wählt, wiederum bis zur satzungsgemäßen Wahl in der Mitgliederversammlung.

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In eigener Sache 

Umstellung zur kommenden Woche auf die neue Mailverteiler für Infobriefe und Newsletter aus dem Fachbereich "Menschen mit Behinderung"

Umstellung zur kommenden Woche auf die neue Mailverteiler für Infobriefe und Newsletter aus dem Fachbereich "Menschen mit Behinderung"

Wir möchten Sie hiermit nochmals darüber informieren, dass wir nun zum 11. April 2022 - wir im Dezember per Mail und Infobrief angekündigt - auf die neuen Mail-Verteiler des Bereichs-Newsletters sowie der Infobriefe der Referate umstellen.

Dies betrifft:

  • Bereichsnewsletter Menschen mit Behinderung
  • Infobrief Menschen mit Behinderung
  • Infobrief Behindertenhilfe (Referat Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung)
  • Infobrief Frühförderung
  • Infobrief Kinder und Jugendliche mit Behinderung (Referat Frühförderung / Kinder & Jugendliche mit Behinderung)

Der bestehende Verteiler der Referate Sozialpsychiatrie und Teilhabe am Arbeitsleben sowie die Verteiler aus den anderen Service- und Fachbereichen bleiben bestehen und sind von der Erneuerung ebenfalls nicht betroffen.

Wenn Sie auch künftig die Informationen aus dem Fachbereich Menschen mit Behinderung sowie die Infobriefe aus den einzelnen Referaten des Bereichs Menschen mit Behinderung erhalten möchten stellen Sie bitte sicher, dass Sie sich im Jahr 2022 neu für die gewünschten Newsletter / Infobriefe unseres Fachbereichs Menschen mit Behinderung angemeldet haben.

Ab der kommennden Woche (zum 11. April 2022) werden dann unsere Informationen aus dem Fachbereich nur noch an den neuen Verteiler versandt werden.
 

Wir freuen uns, wenn sie auch weiterhin Informationen aus dem Fachbereich Menschen mit Behinderung und seinen Referaten erhalten möchten.

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Aktuelles zur CORONA-Pandemie 

BGW Arbeitsschutzsstandards aktualisiert

BGW Arbeitsschutzsstandards aktualisiert

die BGW hat begonnen die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard an die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen.

Der Standard für Pflege und Betreuung/EGH ist mit Stand 04.04.2022 bereits veröffentlicht....

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AKTUELLES ZUR SITUATION DER GEFLÜCHTETEN MENSCHEN AUS DER UKRAINE Unterbringung von pflegebedürftige 

Unterbringung von pflegebedürftigen Geflüchteten aus der Ukraine

Unterbringung von pflegebedürftigen Geflüchteten aus der Ukraine

Gern lassen wir Ihnen nachfolgend eine Information aus dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration BW vom 04.04.2022 zukommen:

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben einstimmig im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit im Rahmen der GMK-Sonderkonferenz am 28. März 2022 beschlossen, dass die Länder zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung von pflegebedürftigen Geflüchteten die Bestimmungen des jeweiligen Heimrechts – etwa hinsichtlich der räumlichen und personellen Anforderungen – flexibel handhaben werden. Darüber hinaus werden die Pflegekassen in den Ländern gebeten, die Anforderungen der Landesrahmenverträge zur Personalausstattung ebenfalls flexibel zu handhaben.

 

Zum Beschluss: Beschlüsse - Gesundheitsministerkonferenz (GMK) (gmkonline.de)

 

Das Land begrüßt die uns durch die Verbände der Leistungserbringer und einzelne Einrichtungen bereits signalisierte Bereitschaft, freie Plätze oder aber nicht mehr genutzte Bereiche für die Unterbringung von pflegebedürftigen Flüchtlingen oder Menschen mit Behinderung zur Verfügung zu stellen und sich der Versorgung der betroffenen Menschen annehmen zu wollen. Nach zwei anstrengenden Corona-Jahren ist es ein beeindruckendes Zeichen der gelebten Solidarität mit den geflüchteten Menschen aus der Ukraine, wenn sich einzelne Einrichtungen der zusätzlichen Herausforderung der Versorgung dieser Menschen stellen.

 

Sofern dies geplant ist und aufgrund der bestehenden Kapazitäten nicht anders möglich ist, kann zu diesem Zweck von den Vorgaben der LPersVO als auch von den Vorgaben der LHeimBauVO abgewichen werden. Dies kann beispielsweise die Unterbringung von geflüchteten Menschen in Doppelzimmern genauso beinhalten wie die Unterbringung in Einzelzimmern, die die Flächenvorgaben nach der LHeimBauVO nicht erfüllen, oder die vorübergehende Unterschreitung der Gemeinschaftsflächenvorgaben. Ebenso sind Unterschreitungen der Fachkraftquote denkbar in einem Umfang, der auch sonst von den Heimaufsichtsbehörden vorübergehend toleriert werden kann. Diese Maßnahmen können nur vorübergehenden Charakter haben, dürfen und sollen nicht zu einer dauerhaften Absenkung von Standards für Pflegebedürftige gleich welcher Herkunft führen.

 

Die Abweichungen bedürfen keine förmlichen Befreiung (Befreiungsbescheid), sondern werden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Einrichtungsträger und der zuständigen Heimaufsichtsbehörde vereinbart. Im Sinne der im GMK-Beschluss geforderten Flexibilität entscheiden die Heimaufsichtsbehörden vor Ort im kooperativen Miteinander mit den Einrichtungen, im welchem Umfang die Versorgung geflüchteter Menschen aus der Ukraine auch unter Berücksichtigung der corona-bedingt bereits vielfach angespannten Personallage und welche Abweichungen von den heimrechtlichen Vorgaben im Einzelfall vertretbar sind, ohne die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner nach dem allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse insgesamt zu beeinträchtigen.

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Versicherungsschutz bei der Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine

Versicherungsschutz bei der Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine

gerne möchten wir Sie auf einen Blogartikel vom 4. April 2022, auf der Homepage des UNION Versicherungsdienstes hinweisen. Es geht um Gebäude- und Haftpflichtversicherungen bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine,  in Privathaushalten, Vereinsheimen, Gemeindezentren usw.

Mit folgenden Link gelangen Sie zum Beitrag: https://www.ecclesia.blog/unterbringung-gefluechteter-aus-der-ukraine-versicherungsschutz-grundsaetzlich-gewaehrleistet

 

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Aktuelle Infos 

Online-Informationsveranstaltung l Krisenversorgung in Baden-Württemberg

Online-Informationsveranstaltung l Krisenversorgung in Baden-Württemberg

Bislang fehlt in Baden-Württemberg eine flächendeckende, regionale, niederschwellige und zielgruppenübergreifende Krisenhilfe. Für Menschen in Krisensituationen wäre eine adäquate gemeindepsychiatrische Krisenversorgung ein wichtiger Baustein in der gemeindepsychiatrischen Versorgungslandschaft. Da die Gemeindepsychiatrische Krisenversorgung ein explizites Ziel des Landespsychiatrieplans in Baden-Württemberg ist, hat eine Arbeitsgruppe des Landesarbeitskreises ‚Psychiatrie‘ sich grundlegend mit inhaltlichen und konzeptionellen Fragen zur ‚Krisenhilfe in Baden-Württemberg‘ auseinandergesetzt. 

Im Rahmen einer Online-Informationsveranstaltung des Liga-UA ‚Psychiatrie‘ erhalten Sie Informationen zur erarbeiteten Konzeption sowie zum angestrebten Aufbau einer zielgruppenübergreifenden und niederschwelligen Krisenversorgung in Baden-Württemberg.

Weitere Informationen finden Sie in der Fachinformation.

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