Infobrief Teilhabe am Arbeitsleben 11 / 2022

Im Browser ansehen.

11 / 2022
14.04.2022

Infobrief Teilhabe am Arbeitsleben

Teilhabe am Arbeitsleben

Inhalt

»SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard WfbM aktualisiert

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit dem Infobrief Teilhabe am Arbeitsleben des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg erhalten Sie Fachinformationen, die für die Einrichtungen und Angebote der Teilhabe am Arbeitsleben relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Teilhabe am Arbeitsleben https://paritaet-bw.de/teilhabe-am-arbeitsleben

Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Heike Händel

Mobil: 0176 48 99 68 44

E-Mail-Kontakt 

 

Sie möchten sich für den Infobrief Teilhabe am Arbeitsleben anmelden? Dann folgen Sie bitte dem  Link  Weiter zur Infobrief-Anmeldung   

Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar: Archiv Infobriefe

mit dem Infobrief Teilhabe am Arbeitsleben des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg erhalten Sie Fachinformationen, die für die Einrichtungen und Angebote der Teilhabe am Arbeitsleben relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Teilhabe am Arbeitsleben https://paritaet-bw.de/teilhabe-am-arbeitsleben

Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Heike Händel

Mobil: 0176 48 99 68 44

E-Mail-Kontakt 

 

Sie möchten sich für den Infobrief Teilhabe am Arbeitsleben anmelden? Dann folgen Sie bitte dem  Link  Weiter zur Infobrief-Anmeldung   

Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar: Archiv Infobriefe

 

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard WfbM aktualisiert 

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard WfbM aktualisiert

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard WfbM aktualisiert

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen an die gesetzliche Lage angepasst und die aktualisierte Fassung (Stand 14.04.2022) veröffentlicht.

In ihrer Mitteilung hierzu hebt die BGW folgende Punkte besonders hervor:

  • Basismaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie des erforderlichen Hygienekonzepts.
  • Aufklärung und Information der Beschäftigten zu Impfungen inklusive der Booster-Impfungen sowie Unterstützung von Impfaktionen im Betrieb. Den Beschäftigten ist zudem zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
  • Wegfall der Regelungen nach §28b IfSG (3G-Regelung, Homeoffice-Pflicht).
» weiter zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard WfbM