Infobrief Sucht- und Drogenhilfe 16 / 2022

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16 / 2022
10.05.2022

Infobrief Sucht- und Drogenhilfe

Inhalt

»AKTUELLE FACHINFORMATIONEN »UKRAINEKRIEG »AKTUELLES ZUM PANDEMIEGESCHEHEN

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit dem Infobrief  erhalten Sie aktuelle Informationen, die für die Fachdienste der Sucht- und Drogenhilfe relevant sind.

Herzliche Grüße

Dorothea Aschke

Tel.: 0711 21 55 126

Mobil: 0159 06469588

AKTUELLE FACHINFORMATIONEN  

DHS Position: Handeln jetzt! veröffentlicht

DHS Position: Handeln jetzt! veröffentlicht

Akute Krisen sind Zeiten von Suchtprävention, Beratung und Therapie – um langfristige Folgen zu mindern. Darauf verweist die DHS in Ihrem jüngsten Positionspapier.

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Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern: Monitoring JETZT!

Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern: Monitoring JETZT!

Bereits 2019 wurden dem Deutschen Bundestag von der interdisziplinären Arbeitsgruppe „Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern“ (AG KpkE) 19 konsentierte Empfehlungen vorgelegt. Ein wesentlicher Teil der empfohlenen Maßnahmen bezieht sich auf die Verbesserung der Zusammen- und Netzwerkarbeit des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Gestaltung kommunaler Gesamtprozesse. Diese und weitere Empfehlungen wurden innerhalb der vergangenen drei Jahre bisher immer noch nicht umgesetzt. Aus Sicht der Unterzeichner*innen muss die Umsetzung der Empfehlungen jetzt dringend interministeriell auf Bundesebene begleitet, überprüft und ausgewertet werden. Die Unterzeichner*innen fordern deshalb die sofortige Einsetzung eines Monitoring- und Evaluationsprozesses.

 

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„Hinschauen, zuhören, helfen. Kinder psychisch und suchtkranker Eltern im Netzwerk unterstützen“

„Hinschauen, zuhören, helfen. Kinder psychisch und suchtkranker Eltern im Netzwerk unterstützen“

Der Paritätische Gesamtverband veranstaltet, auch mit Blick auf die Umsetzung der 19 Empfehlungen, am 21. Juni 2022 die interdisziplinäre Fachtagung „Hinschauen, zuhören, helfen. Kinder psychisch und suchtkranker Eltern im Netzwerk unterstützen“ in Berlin. Gemeinsam mit Akteur*innen aus der Sucht-, Jugend- und Gesundheitshilfe wird die Kooperation und Netzwerkarbeit in der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen aus psychisch belasteten Familien aus der Perspektive von Praxis und Wissenschaft beleuchtet. Gemeinsam mit bundespolitischen Vertreter*innen und Expert*innen aus Zivilgesellschaft und öffentlicher Trägerschaft werden die aktuellen Entwicklungen sowie die Umsetzung eines Monitorings diskutiert.

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UKRAINEKRIEG 

Gesundheitsförderung mit Geflüchteten

Gesundheitsförderung mit Geflüchteten

Angesichts der großen Zahl und der Lage der Geflüchteten, die in kurzer Zeit aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind und noch kommen, hat der Expert*innenbeirat des "Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit" Hinweise konsentiert, die darauf abzielen, dass aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtete Menschen umgehend auch an gesundheitsbezogenen Maßnahmen teilhaben können. Die Hinweise mit hilfreichen Links und die grundlegende Handreichung „Gesundheitsförderung mit Geflüchteten“ kann über den Link bezogen werden.
 

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AKTUELLES ZUM PANDEMIEGESCHEHEN 

Empfehlungen des RKI zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition aktualisiert

Empfehlungen des RKI zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition aktualisiert

auf der Seite des Robert Koch-Instituts (RKI) wurden neue Empfehlungen des Bundes zu Isolierung und Quarantäne/ Absonderung bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition veröffentlicht. Demnach wird bei nachweislich Infizierten künftig bundesweit die Anordnung einer reduzierten Isolationsdauer von 5 Tagen empfohlen. Ebenso dringend wird jedoch die darüber hinausgehende Selbstisolation und (Selbst-)Testung bis zum Zeitpunkt eines negativen Testergebnisses mit Antigen-Schnelltest empfohlen. Für Kontaktpersonen wird die Empfehlung ausgesprochen, sich ebenfalls für 5 Tage in Quarantäne zu begeben und Kontakte weitestgehend zu reduzieren (insbesondere zu Angehörigen einer Risikogruppe) sowie eine tägliche (Selbst-)Testung mit Antigen-Schnelltest vorzunehmen.

Für Beschäftigte aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, Alten­ und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe werden grundsätzlich dieselben Empfehlungen ausgesprochen. Als zusätzliche Voraussetzung/ Empfehlung gilt für Infizierte, dass sie frühestens am 5. Tag der Isolation, jedoch ausschließlich durch einen negativen Antigen- oder PCR-Test (kein Selbsttest, Nachweis durch Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich), ihre Tätigkeit wiederaufnehmen dürfen, sofern sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren. Für Kontaktpersonen gilt neben den allgemeinen Empfehlungen zur Quarantäne die Empfehlung zur täglichen Testung mit einem Antigen-Schnelltest oder Nukleinsäure-Amplifikationstest (auch Selbsttest möglich) jeweils vor Dienstantritt bis einschließlich Tag 5 nach der SARS-CoV-2-Exposition. Von etwaigen Absonderungspflichten ausgenommen sind vollständig geimpfte (3. Einzelimpfungen) sowie genesene, asymptomatische Kontaktpersonen.
 

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