Infobrief Menschen mit Behinderung 23 / 2022

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23 / 2022
03.05.2022

Infobrief Menschen mit Behinderung

Inhalt

»Aktuelles zur Corona-Pandemie

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Der Infobrief des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg beinhaltet gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderung, Sozialpsychiatrie sowie der Frühförderung und Kinder/Jugendliche mit Behinderung relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung.

 

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle (Bereichsleitung, Referate Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung und Frühförderung/Kinder & Jugendliche mit Behinderung)

Mobilfunk: 01578-1283839

E-Mail-Kontakt

 

Sven Reutner (Referat Sozialpsychiatrie)

Mobilfunk: 0179-4217568

E-Mail-Kontakt

 

Heike Händel (Referat Teilhabe am Arbeitsleben)

Mobilfunk: 0176-48996844

E-Mail-Kontakt

 

Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Infobriefe

Aktuelles zur Corona-Pandemie 

Aktualisierung Coronaverordnung Absonderung zum 3.5.2022

Aktualisierung Coronaverordnung Absonderung zum 3.5.2022

Geändert wurde  die Corona-Verordnung Absonderung mit Wirkung zum 3. Mai 2022

Auch Baden-Württemberg ändert die Isolations- und Quarantäneregeln im Land. Künftig beträgt die Isolation für positiv getestete Personen im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige entfällt vollständig.

Nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am, 2. Mai 2022, die neuen Absonderungs-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vorgestellt hat, änderte auch Baden-Württemberg die Isolations- und Quarantäneregeln im Land.

Da die Absonderungspflicht für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt, sind die bisherigen speziellen Regelungen für Absonderungspflichten der KRITIS-Schlüsselpersonen nicht mehr erforderlich. § 5a ist daher bei der Anpassung entfallen. Ebenso sind die entsprechenden Begriffsbestimmungen und Ordnungswidrigkeitstatbestände entfallen.....

» weiter zur Fachinfo hierzu