Menschen mit Behinderung aktuell 20 / 2022

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20 / 2022
23.05.2022

Menschen mit Behinderung aktuell

Referate Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung, Sozialpsychiatrie, Frühförderung & Minderjährige mit Behinderung, Teilhabe am Arbeitsleben, EUTB-Stellen, Frühförderung/Kinder & Jugendliche mit Behinderung

Inhalt

»Aktuelle Infos »Termine / Veranstaltungen »Aktuelles zur Corona-Pandemie

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Der Newsletter des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg beinhaltet gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie sowie Frühförderung relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung.

 

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle (Bereichsleitung, Referat Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung sowie Referat Frühförderung & Minderjährige mit Behinderung)

Mobilfunk: 01578-1283839

E-Mail-Kontakt

 

Sven Reutner (Referat Sozialpsychiatrie)

Mobilfunk: 0179-4217568

E-Mail-Kontakt

 

Heike Händel (Referat Teilhabe am Arbeitsleben)

Mobilfunk: 0176-48996844

E-Mail-Kontakt


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Infobriefe

Aktuelle Infos 

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz kommt

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz kommt

Bitte beachten Sie aktuelle Hinweise in der Fachinfo des Servicebereichs Recht zum deutschen Hinweisgebergesetz sowie zum aktuell geschlossenen Rahmenvertrag in diesem Zusammenhang....

Wir bieten unseren Mitgliedern eine Online-Informationsveranstaltung über die Regelungen und die notwendigen Umsetzungsschritte

am 31. Mai 10:30 - 12:00 Uhr

hier gehts zur Anmeldung: https://paritaet-bw.de/leistungen-services/veranstaltungen/hinweisgeberschutz

 

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Neues Podcast-Format zur Inklusion:„Beteiligung schafft Gesellschaft. Einfach Inklusion“

Neues Podcast-Format zur Inklusion:„Beteiligung schafft Gesellschaft. Einfach Inklusion“

Neuer Podcast von Simone Fischer, der Landesbeauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Baden-Württemberg....

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Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe für aus der Ukraine Geflüchtete

Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe für aus der Ukraine Geflüchtete

Hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine sollen ab Anfang Juni wie anerkannte Asylsuchende finanziell unterstützt werden, auf diesen sog. Rechtskreiswechsel hatten sich Anfang April die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und der Bundeskanzler geeinigt.....

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Projekt ProFamilia BW/Landesverband Lebenshilfe BW: Prozessbegleitung in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Sexualpädagogische Konzepte gehören nicht immer zu den Standards in den Einrichtungen der Behindertenhilfe. Noch immer findet das Thema Sexualität keinen Raum. Klient*innen sind im selbstbestimmten Ausleben ihrer Sexualität behindert und Sexualität wird oft erst dann thematisiert, wenn es zu unerwünschtem Verhalten kam.

Aber Sexualität ist da und findet statt, ist Bestandteil des Lebens und des Alltags auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Sexualpädagogische Konzepte helfen, den Umgang mit Fragen, die Sexualität betreffend, zu regeln. Sie stärken die Handlungskompetenz aller Akteur*innen und tragen so dazu bei, Menschen mit Behinderungen in ihrer selbstbestimmten Sexualität zu unterstützen.

Im Rahmen des Projektes „Prozessbegleitung bei der Entwicklung von sexualpädagogischen Konzepten in Einrichtungen der Behindertenhilfe (ProSeKo)“ von pro familia Baden-Württemberg und der Lebenshilfe Baden-Württemberg sollen interessierte Einrichtungen - unabhängig voon ihrer Trägerschaft -  bei der Erarbeitung sexualpädagogischer Konzepte von erfahreneren Sexualpädagog*innen begleitet werden.

Im Zentrum steht hier der partizipative Gedanke. Denn damit die Konzepte im Einrichtungsalltag auch gelebt werden, ist es wichtig, dass sie nicht von oben herab beschlossen werden, sondern partizipativ erarbeitet und von allen beteiligten Akteur*innen mitgetragen werden. Ziel: die nachhaltige Implementierung der sexualpädagogischen Konzepte in den Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Sie haben Interesse an einer Prozessbegleitung und möchten mehr über das Projekt erfahren?

Dann melden Sie sich zu unserer Informationsveranstaltung am 31. Mai 2022 von 15:00-17:00 Uhr via Zoom an.

Unter folgendem Link können Sie sich anmelden:

https://eveeno.com/informationsveranstaltungproseko

Bei Interesse an einer Prozessbegleitung bitten wir Sie den folgenden Fragebogen zur ersten Kontaktaufnahme auszufüllen:

https://www.hosting.grafstat.com/profamilia-bw/f/prozessbegleitung-2r4865/index.htm

Hinweis: Dies ist keine verbindliche Anmeldung zu einer Prozessbegleitung!

Ansprechpartner bei pro familia Baden-Württemberg:

Frank Bufler (frank.bufler@profamilia.de Tel: 0711 25399 440)

Ansprechpartner*in bei der Lebenshilfe Baden-Württemberg:

Francesca Keyerleber (francesca.keyerleber@lebenshilfe-bw.de Tel: 0711 25589 28)

Claudio Rapp (claudio.rapp@lebenshilfe-bw.de Tel: 0711 25589 32)

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Positionspapier AGJ "Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können"

Positionspapier AGJ "Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können"

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat am 05. Mai 2022 das  Positionspapier "Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können" beschlossen.  

In dem beigefügten Positionspapier werden die mit dem inklusiven Paradigma verbundenen Anforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe in den Blick genommen, Optionen zur schrittweisen Umsetzung des KJSG aufgezeigt und Empfehlungen ausgesprochen.

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Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – zentrale Handlungsempfehlungen veröffentlicht

Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – zentrale Handlungsempfehlungen veröffentlicht

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) haben ein gemeinsames Papier zum Thema „Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“ vorgelegt.

Das Papier gibt zentrale Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe:

  • zu Gewaltschutzkonzepten und wirkungsvollen Umsetzung des § 37a SGB IX
  • zur Selbst- und Mitbestimmung von Bewohner*innen und Beschäftigten
  • zu Intervention und Opferschutz und zur Vernetzung mit dem externen Unterstützungssystem und wirksamem Zugang zum Recht.
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Ergebnisse und Unterlagen zum Workshop am 5. Mai Gewaltschutz in Einrichtungen

Ergebnisse und Unterlagen zum Workshop am 5. Mai Gewaltschutz in Einrichtungen

Um Frauen und Männer mit Behinderung, die in Einrichtungen leben oder arbeiten wirksam vor Gewalt zu schützen, hat der Gesetzgeber die Träger von Angeboten und Leistungen zum Schutz vor Gewalt verpflichtet. Verankert ist dies in § 37a SGB IX und auch im Landesrahmenvertrag zum SGB IX. Zur partizipativen Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten hatten wir Leitungsverantwortliche, Fachkräfte und Frauenbeauftragte am 5. Mai zu einem digitalen Workshop eingeladen.

Den Fachvortrag von Prof. Dr. Monika Schröttle zu den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen der Studie „Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen“, die Präsentationen aus den Workshops, die 5 Schritte zu einem Gewaltschutzkonzept und weitere Unterlagen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir begleiten Sie gerne weiterhin bei der Entwicklung einer wirksamen Gewaltprävention in Ihren Einrichtungen. Wie wir Sie dabei unterstützen können, ein Gewaltschutzkonzept partizipativ zu entwickeln und wirksam umzusetzen, können Sie uns gerne in der kurzen Mentimeter-Umfrage mitteilen:

https://www.menti.com/4dv4atkwnd

Im Herbst planen wir einen weiteren Workshop zum Thema Gewaltschutz. Merken Sie sich gerne bereits den 28. September als Präsenztermin in Stuttgart vor.

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Termine / Veranstaltungen 

25.10.22: digitales HERBST-Austauschtreffen der LIGA solitäre Kurzzeitunterbringungseinrichtungen

25.10.22: digitales HERBST-Austauschtreffen der LIGA solitäre Kurzzeitunterbringungseinrichtungen

25. Oktober 2022 10-14 Uhr via Zoom

Austauschtreffen der LIGA für solitäre Kurzzeitunterbringungseinrichtungen
zu den spezifischen Herausforderungen, Themenstellungen und Aufgabenfeldern für solitäre Kurzzeitunterbringungseinrichtungen

 

Themenschwerpunkt: Umstellung Leistungen der solitären Kurzzeitunterbringung auf Grundlage LRV SGB IX

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Aktuelles zur Corona-Pandemie 

BVerfG am 19. Mai 2022: Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist verfassungskonform

BVerfG am 19. Mai 2022:  Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist verfassungskonform

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus verstößt nicht gegen die Verfassung. Einen entsprechenden Beschluss erließ das BVerfG bereits im Eilverfahren im Februar 2022 (vgl. https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/ein-rich-tungs-be-zo-gene-impfpf-licht-ver-fas-sungs-kon-form) und damit bevor die Impfpflicht im März 2022 in Kraft trat. Der Erste Senat des BVerfG wies die Verfassungsbeschwerde nun im Hauptverfahren am 19.05.2022 zurück, die sich gegen die entsprechenden Regelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) richtete.

Nach § 20 a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 IfSG müssen Personen, die in bestimmten Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen tätig sind, seit dem 15. März einen Nachweis der Impfung gegen das Coronavirus vorlegen. Tun sie das nicht, muss unverzüglich das Gesundheitsamt benachrichtigt werden, das dann gegenüber der ungeimpften Person ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen kann. Ein Teil der Vorschriften ist auch bußgeldbewehrt. § 20a IfSG und die zugehörigen Bußgeldregelungen treten zum 1. Januar 2023 außer Kraft.

Das BVerfG bestätigte diese Regelungen bereits im Februar 2022 vorläufig im Eilverfahren. Damals äußerte es jedoch Bedenken in Bezug auf die Definition des vorzulegenden Impfnachweises. Die entsprechende Norm verwies nämlich auf eine Verordnung, die wiederum zur Konkretisierung auf die Anforderungen auf den Webseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert-Koch-Instituts verwies. Ob das so verfassungsgemäß sein kann, wollte das BVerfG im nun entschiedenen Hauptsacheverfahren klären.

Das BVerfG weist daraufhin, dass während des laufenden Verfahrens der Gesetzgeber tätig wurde und den Verweis auf die Internetseiten mit Wirkung zum 19. März abgeschafft hat. Zur Definition des Impf- und Genesenennachweises wird nunmehr auf den neu eingefügten § 22a Abs. 1 und 2 IfSG verwiesen. Dieser  bestimmt seit dem die Anforderungen an den Impf- und Genesenennachweis und nicht mehr das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert-Koch-Institut. Daher ist es auf diese Frage nun nicht mehr angekommen. Das Rechtsschutzbedürfnis bestehe nicht mehr fort, so das BVerfG.

Weiterhin führt das BVerfG aus, dass zwar sowohl ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Beschwerdeführer als auch in deren Berufsfreiheit vorliegt. Beide seien jedoch gerechtfertigt. Der Gesetzgeber verfolge einen legitimen Zweck, wenn er vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen will. Gerade bei älteren und immunsupprimierten Personen bestehe ein erhöhtes Risiko für eine Infektion, da sie auf eine Impfung weniger gut ansprechen. Außerdem hätten sie ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder sogar tödlichen Verlauf der Infektion. „Die Annahme insbesondere einer besonderen Gefährdung dieser vulnerablen Menschen trägt nach wie vor“, so das BVerfG, und eben nicht nur zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes.

Die weitergehenden Erwägungen des BVerfG entnehmen Sie bitte der ausführlichen Presseerklärung unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-042.html;jsessionid=ECD6C751C1C9F4A8595E793C65CD07C3.1_cid344

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