Infobrief Frühförderung 21 / 2022

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21 / 2022
25.05.2022

Infobrief Frühförderung

Interdisziplinäre Frühförderstellen

Inhalt

»Landesweites Treffen »Aktuelles zum BTHG und zum LRV SGB IX »Aktuelle Infos

LIEBE Frühförder*innen und Trägervertreter*innen,

mit den Infobriefen "Frühförderung" erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für Interdisziplinäre Frühförderstellen relevant sind.

 

Zusätzlich finden Sie viele Fachinformationen und wichtige Dokumente auf unserer Website: https://paritaet-bw.de/fruehfoerderung-kinder-und-jugendliche-mit-behinderung#no-back.

 

Bei inhaltlichen Fragen zur Frühförderung sowie zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle, Mobil: 01578 - 1283839 oder per E-Mail: traenkle@paritaet-bw.de

Landesweites Treffen 

Landesweites Treffen am 30. Juni in Präsenz

Landesweites Treffen am 30. Juni in Präsenz

Das landesweite Treffen der Interdisziplinären Frühförderstellen in Baden-Württemberg wird als Präsenz-Treffen stattfinden - hybride Teilnahme ist auch möglich, dies bitte unter "Bedarf an technischen Hilfsmitteln zur Kommunikation" vermerken.

Termin: 30. Juni 2022 10 - 16 Uhr

Ort: Stuttgarter Kolpinghäuser e.V.

Heusteigstraße 66
70180 Stuttgart
Deutschland

Geplante Tagesordnung ist:

  • Aktuelle Infos
  • Schwerpunktthema: Kultursensible Frühförderung
    Referentin: Ayse Özbabacan (
    Abteilung Integrationspolitik, Stadt Stuttgart)
  • Austausch untereinander
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Aktuelles zum BTHG und zum LRV SGB IX 

Umstellung SGB IX-Leistungen, Leistungsbeschreibungen und Kalkulationen

Umstellung SGB IX-Leistungen, Leistungsbeschreibungen und Kalkulationen

Bitte bedenken Sie in Ihrer Jahresplanung die erforderliche Zeit für die Umstellung der SGB IX-Leistungen Ihrer Einrichtung / Ihres Dienstes auf Grundlage des Landesrahmenvertrags SGB IX. Dies umfasst alle Angebote, für die eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit Ihrem Kostenträger der Eingliederungshilfe besteht.

Hierzu gehören beispielsweise auch die heilpädagogischen Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder (ausserhalb der Komplexleistung Frühförderung) sowie Integrationshilfen in Kindergärten/Kitas/Schulkindergärten.

Diese Leistungen sind bis zum 31. Dezember 2022 zu beschreiben, zu kalkulieren und zur Verhandlung aufzufordern.

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören den der Leistungsbeschreibung auch eine Konzeption des jeweiligen Angebotes sowie ein Gewaltschutzkonzept.

Allgemeine Informationen zum BTHG sowie zum Landesrahmenvertrag SGB IX: https://paritaet-bw.de/bundesteilhabegesetz-rahmenvertrag-sgb-ix-bei-bw

Musterhafte Unterlagen haben wir hier zusammengestellt: https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/umstellung-von-leistungen-auf-grundlage-des-landesrahmenvertrag-mustervorlagen

Bei Rückfragen sowie Wunsch nach Begleitung durch den Fachbereich Menschen mit Behinderung kommen Sie gern auf mich zu.

 

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Aktuelle Infos 

Positionspapier AGJ "Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können"

Positionspapier AGJ "Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können"

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat am 05. Mai 2022 das  Positionspapier "Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können" beschlossen.  

In dem beigefügten Positionspapier werden die mit dem inklusiven Paradigma verbundenen Anforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe in den Blick genommen, Optionen zur schrittweisen Umsetzung des KJSG aufgezeigt und Empfehlungen ausgesprochen.

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