Menschen mit Behinderung aktuell 07 / 2023

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07 / 2023
27.02.2023

Menschen mit Behinderung aktuell

Gesamtverteiler Bereich Menschen mit Behinderung

Inhalt

»Aktuelles zur Energiekrise »Termine/Veranstaltungen

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Der Newsletter des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg beinhaltet gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie sowie Frühförderung relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung

 

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle
(Bereichsleitung, Referat Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung sowie Referat Frühförderung & Minderjährige mit Behinderung)

Mobilfunk: 01578-1283839

E-Mail-Kontakt

 

Christine Rauscher 
(Referat Sozialpsychiatrie)

Mobilfunk: 0179-4217568

E-Mail-Kontakt

 

Heike Händel
(Referat Teilhabe am Arbeitsleben)

Mobilfunk: 0176-48996844

E-Mail-Kontakt

 

Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar: Archiv Infobriefe

 

Übrigens: Pari4You, die Info-App für alle Paritäter*innen in Baden-Württemberg, ist online – hier downloaden: https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/pari4you-jetzt-online

Aktuelles zur Energiekrise 

Gaspreisbremse: Achtung! Meldepflicht bis 1. März 2023 für Betreiber von Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen nach § 10 Abs. 4 EWPBG

Gaspreisbremse: Achtung! Meldepflicht bis 1. März 2023 für Betreiber von Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen nach § 10 Abs. 4 EWPBG

mit dem Info-Brief SGB XI 41-2022 hatten Sie die Kolleg*innen des Servicebereichs Entgelt bereits zur Gaspreisbremse informiert, online abrufbar unter: https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/meldefrist-dezemberhilfe-und-infos-gas-strompreisbremse

Ergänzend dazu möchten wir nachfolgend speziell Einrichtungen mit Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) über folgende Entlastungsanspruche informieren:

Viele Träger sozialer Einrichtungen, die als Letztverbraucher leitungsgebundenes Erdgas beziehen, betreiben Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen). Soweit die KWK-Anlage nicht lediglich kommerziell betrieben wird, kann der Träger einen Anspruch auf Entlastung nach der Gaspreisbremse haben (nach § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1 oder § 7 EWPBG).

Voraussetzung ist, dass er seinem Lieferanten schriftlich bis zum 1. März 2023 die über die KWK-Anlage erzeugten Strommengen mitteilt, die ins allgemeine Stromnetz eingespeist werden. Wenn der Anspruch auf Entlastung später entsteht, hat die Meldung zu diesem Zeitpunkt unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erfolgen.

Die gemeldeten Mengen werden auf den bei dem Entlastungsbetrag zugrundeliegenden Jahresverbrauch angerechnet. Bei nicht fristgerechter Meldung entfällt der Anspruch auf Entlastung.

In der Anlage fügen wir ein Muster für die Meldung bei. Jede Einrichtung kann anhand der dort aufgelisteten Informationen selbst prüfen, ob sie zu den Meldepflichtigen gehört.


Darüber hinaus ist noch Folgendes zu beachten:

  • Rein kommerzieller Betrieb der KWK-Anlage
  • Die KWK-Anlage wird dann lediglich kommerziell betrieben, wenn die aus dem gelieferten Erdgas gewonnene Wärme ausschließlich an Dritte veräußert wird (BT-Drucks. 20/4683 S. 64, 69).
  • Adressat der Meldung
  • Grundsätzlich hat die Meldung gegenüber dem Erdgaslieferanten zu erfolgen. Nur wenn sich die Einrichtung ausnahmsweise gemäß § 7 Absatz 2 Satz 3 EWPBG das benötigte Erdgas direkt beim Großhändler, an der Börse oder auf außerbörslichen Handelsplattformen beschafft, geht die Meldung an den Messstellenbetreiber.
  • Folgen der Verletzung der Meldepflicht:       
    Bei Verletzung der Meldepflicht reduziert sich nach § 10 Abs. 4 S. 4 EWPGB „die nach den Absätzen 1 bis 3 zugrunde zu legende Jahresverbrauchsmenge des bezogenen leitungsgebundenen Erdgases null“. Damit ist auch der Entlastungsbetrag gleich Null.
» weiter zum Muster für die Meldung

Termine/Veranstaltungen 

Sonderausschreibung zum Fachtag "Wissen, was wirkt! Fachtag Wirkungsorientierung in der Eingliederungshilfe am 17. Mai 2023 in Herrenberg-Gültstein"

Sonderausschreibung zum Fachtag  "Wissen, was wirkt! Fachtag Wirkungsorientierung in der Eingliederungshilfe am 17. Mai 2023 in Herrenberg-Gültstein"

anbei übersenden wir Ihnen die Ausschreibung des KVJS „Wissen, was wirkt! Fachtag Wirkungsorientierung in der Eingliederungshilfe am 17. Mai 2023 in Herrenberg-Gültstein" zu Ihrer Information.

Eine Anmeldung ist über den Link in der beigefügten Ausschreibung direkt möglich, den Tagungsablauf können Sie hier einsehen (bitte anklicken)

» weiter zur Ausschreibung

Fachveranstaltung „Planen und Bauen von Sozialimmobilien in Zeiten rasant steigender Zinsen und hoher Baukosten“

Fachveranstaltung „Planen und Bauen von Sozialimmobilien in Zeiten rasant steigender Zinsen und hoher Baukosten“

Zu dem Thema „Planen und Bauen von Sozialimmobilien in Zeiten rasant steigender Zinsen und hoher Baukosten“ veranstaltet der Paritätische Baden-Württemberg in Kooperation  mit der Bank für Sozialwirtschaft AG am 14.03.2023 von 13:00 bis 17:00 Uhr eine digitale Fachveranstaltung zu der Sie der Paritätische BW herzlich einlädt.

Die kostenfreie Veranstaltung zeigt Möglichkeiten auf, trotz der aktuellen Herausforderungen den Bau von Sozialimmobilien zu ermöglichen.

Über diesen Link gelangen Sie zur Veranstaltungsübersicht.

» weiter zum Beitrag