Infobrief Servicebereich Entgelt 10 / 2017

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10 / 2017
17.08.2017

Infobrief Servicebereich Entgelt

Inhalt

»SGB XI

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

 

aus dem Servicebereich Entgelt erhalten Sie nachfolgende Informationen:

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SGB XI 

Änderung des § 14 Rahmenvertrag vollstationäre Pflege Baden-Württemberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Pflegesatzkommission stationär hat in der Sitzung am 23.06.2017 beschlossen, § 14 Abs. 1 des Rahmenvertrages für vollstationäre Pflege um einen Satz 3 wie folgt zu ergänzen:

 

„Bei einer Änderung der täglichen Entgelte für allgemeine Pflegeleistungen und der täglichen Entgelte für Unterkunft und Verpflegung nach dem ersten Tag eines Kalendermonats (insbesondere bei einer Änderung des Pflegegrads oder der Vergütungsvereinbarung) werden bis einschließlich des Tages vor der Änderung die bisherigen täglichen Entgelte für allgemeine Pflegeleistungen und die täglichen Entgelte  für Unterkunft und Verpflegung und ab dem Tag der Änderung die neuen täglichen Entgelte für allgemeine Pflegeleistungen und die neuen täglichen Entgelte für Unterkunft und Verpflegung abgerechnet; abweichend von Satz 1 wird in diesem Kalendermonat die tatsächliche Zahl der Kalendertage abgerechnet.“

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