Infobrief Teilhabe am Arbeitsleben 10 / 2023

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10 / 2023
08.05.2023

Infobrief Teilhabe am Arbeitsleben

Fachgruppe Teilhabe am Arbeitsleben

Inhalt

»AKTUELLES: > Fachgruppentreffen am 14. Juni > Energiekostenzuschuss aus Reha-Hilfsfonds

Das Foto zeigt einen lachenden jungen Mann in Kochkleidung in einer Großküche.

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit dem Infobrief Teilhabe am Arbeitsleben des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg erhalten Sie Fachinformationen, die für die Einrichtungen und Angebote der Teilhabe am Arbeitsleben relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Teilhabe am Arbeitsleben

Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Heike Händel

Mobil: 0176 48 99 68 44

E-Mail-Kontakt 

 

Sie möchten sich für den Infobrief Teilhabe am Arbeitsleben anmelden? Dann folgen Sie bitte dem  Link  Weiter zur Infobrief-Anmeldung   

Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar: Archiv Infobriefe

 

Pari4You, die Info-App für alle Paritäter*innen in Baden-Württemberg können Sie hier downloaden: https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/pari4you-jetzt-online

AKTUELLES: > Fachgruppentreffen am 14. Juni > Energiekostenzuschuss aus Reha-Hilfsfonds 

Einladung zum Treffen der Fachgruppe am 14. Juni in Stuttgart

Einladung zum Treffen der Fachgruppe am 14. Juni in Stuttgart

Wir laden Sie herzlich zum Treffen der Fachgruppe Teilhabe am Arbeitsleben am 14. Juni, 9.30 (Ankommen) bis 15.00 Uhr in Stuttgart ein. Verbunden mit fachlichen Impulsen aus der Praxis wollen wir Ihnen an diesem Tag vor allem die Möglichkeit zum gegenseitigen fachlichen Austausch bieten - zum Beispiel:

Wo stehen Sie bei der Umstellung Ihrer Angebote nach dem LRV SGB IX. Welche konzeptionellen Ideen und Erfahrungen haben Sie bei der personenzentrierten Gestaltung der Angebote?

Wie entwickelt sich die Anfrage Ihrer Angebote? Welche Veränderungen gibt es ggf. und braucht es neue Konzepte?

Welche Chancen bieten Außenarbeitsplätze in Inklusionsbetrieben und welche Herausforderungen sind damit verbunden?

Welche Erfahrungen gibt es bei der betriebsintegrierten Qualifizierung von Teilnehmer*innen im Berufsbildungsbereich und anschließenden Vermittlung?

Wie lässt sich Pflege gut organisieren und welche Erfahrungen gibt es mit der Individualleistung Jobcoaching?

Fachliche Impulse geben Marcus Hölz, Geschäftsführer der Arbeit in Selbsthilfe gGmbH Mössingen, Odine Gallner Fachbereichsleitung Rehabilitation und Teilhabe,  Anna Haag Mehrgenerationenhaus e.V. und Elina Binder, Bereichsleitung Förder- und Betreuungsbereich/Begleitende Dienste der Integrations-Werkstätten-Oberschwaben gGmbH.

Wir freuen uns auf einen anregenden und inspirierenden Austausch.

 

Alexander Thierfelder, Anja Strätling und Heike Händel                                                                                                                            

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Energiekostenzuschuss aus dem Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe

Energiekostenzuschuss aus dem Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe

Aus dem Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe können über einen einmaligen Zuschuss gestiegene Energiekosten in Teilen refinanziert werden.

Anspruchsberechtigt nach § 36a Abs. 2 SGB IX (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb92018/36a.html) sind auch

  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung und
  • andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX, soweit sie Leistungen nach § 57 SGB IX erbringen.

Der Zuschuss beträgt i.d.R. 95 % der Differenz zwischen den entstandenen Energiekosten des Jahres 2022 und denen des Jahres 2021. Für WfbM beträgt der Zuschuss allerdings nur 95 % eines Fünftels der Kostendifferenz, weil nur der Berufsbildungsbereich und das Eingangsverfahren berücksichtigt werden und beides zusammen pauschal mit 20 % des Energiebedarfes der WfbM angesetzt wird.

Nähere Informationen und weitere Details auch zur Antragstellung finden Sie in der Fachinfo.

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