Migration aktuell 04 / 2017

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04 / 2017
28.09.2017

Migration aktuell

---Referat Migration

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»Publikation & Arbeitshilfen »Allgemeine & Fachliche Informationen »Projekte & Förderprogramme »Termine »Stellungnahmen, Gerichtsurteile & Pressemitteilungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Referats Migration des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg.

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Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen.

Herzliche Grüße

Basri Askin und Svenja Hasenberg

Publikation & Arbeitshilfen 

Mehrsprachiges Angebot zum Asylverfahren

Mehrsprachiges Angebot zum Asylverfahren

Das BAMF stellt ein neues mehrsprachiges Angebot zum Asylverfahren bereit bestehend aus einem Film, einer Begleitbroschüre sowie einem Infoblatt "Informationen zum Anhörungstermin".

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Flucht - Trauma - Pädagogik - Ein Handbuch zum pädagogischen Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen unter Traumaaspekten

Weltweit befinden sich aktuell mehr als 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Mehr als die Hälfte von ihnen sind Kinder und Jugendliche. Viele der Flüchtlinge fliehen im Familienverband, es gibt aber auch zahlreiche allein flüchtende Minderjährige. Allein die Fluchtumstände und ihre Entwurzelung aus der Heimat stellen schwere seelische Erschütterungen und Belastungen dar. Sie fliehen vor existentieller Bedrohung durch Krieg, Terrorismus, Folter, Verfolgung, Armut und Perspektivlosigkeit. Zudem durchleiden sie auch während der aktiven Fluchtphase und im Aufnahmeland vielfältige traumatische Erlebnisse. Das vorliegende Handbuch soll Ängste in der Begegnung mit minderjährigen Flüchtlingen im Kontext pädagogischer Institutionen abbauen und Mut machen, die Herausforderungen anzunehmen und die damit verbundenen Chancen aufzugreifen.

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Dossier "Migrations- und Entwicklungspolitik gegenüber Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländern"

Das Dossier versucht einen – nicht bewertenden – Überblick über die zentralen entwicklungs- und migrationspolitischen Initiativen und Programme, die auf deutscher und internationaler – vor allem auf europäischer -  Ebene getroffen worden sind, zu geben. Es dient vor allem der Hintergrundinformation. Die Entwicklungen seit 2015 stehen dabei im Vordergrund. Abschließend wird ein Blick auf zwei Fokusländer der Zusammenarbeit – Niger und Nigeria – gelegt.

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Allgemeine & Fachliche Informationen 

DGPM: Ungeklärter Aufenthaltsstatus belastet Helfer und Patienten

DGPM: Ungeklärter Aufenthaltsstatus belastet Helfer und Patienten

Die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin kritisiert - basierend auf einer Studie der Uni Erlangen - die Probleme der bleiberechtlichen Unsicherheit im Kontext der Behandlung. In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt über eine Millionen Ausländer mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus. Viele davon sind Geflüchtete aus Krisenregionen, denen aufgrund erlittener traumatischer Erlebnisse eine Psychotherapie zuteil wird oder werden sollte. Doch ihre Unsicherheit über das Bleiberecht erschwert den Behandlungserfolg erheblich. Die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin (DGPM) setzt sich daher für deutlich zügigere Entscheidungen über den Aufenthaltsstatus ein, um die knappen Ressourcen der Helfer bestmöglich einsetzen zu können und ohnehin traumatisierte Flüchtlinge vor möglichen Schäden durch einen frühzeitigen und ungeplanten Therapieabbruch zu schützen.

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Homepage MBE- Intern ist wieder aktiv!

Homepage MBE- Intern ist wieder aktiv!

Wir freuen uns, Ihnen/ Euch mitteilen zu können, dass der interne MBE- Bereich auf der Homepage vom Paritätischen Gesamtverband nach einer langer Pause nun wieder aktiv und zugänglich ist. Die Pause war durch die komplette Neugestaltung der Homepage des Gesamtverbandes bedingt.

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Rechtshilfefonds für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige des B-UMF

Rechtshilfefonds für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige des B-UMF

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) hat einen Rechtshilfefonds aufgelegt über den die Mitglieder des Bundesfachverbandes umF Zuschüsse zu Rechtsanwaltskosten für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige beantragen können.
Das Budget ist begrenzt  und es werden vorrangig solche Verfahren bezuschusst, die über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher rechtlicher oder öffentlicher Bedeutung sind.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen den Rechtshilfefonds in Anspruch nehmen zu können sowie dem Verfahren sind unter folgendem Link zu finden:

 

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Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen - August 2017

Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen - August 2017

Unter dem folgenden Link, die aktuelle Fachinformationen des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug mit Stand August 2017.

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„Soziale Arbeit mit geflüchteten Menschen“ (HAW) eine berufsbegleitende, akademische Fortbildung

„Soziale Arbeit mit geflüchteten Menschen“ (HAW) eine berufsbegleitende, akademische Fortbildung

In der Sozialen Arbeit nimmt die Arbeit mit geflüchteten Menschen einen immer größeren Raum ein und gewinnt zunehmend mehr an Bedeutung. Um den gewachsenen Anforderungen in diesem Bereich gerecht zu werden, bietet die Paritätische Akademie Süd in Kooperation mit der Hochschule Esslingen eine hochschulzertifizierte Fortbildung für Berufstätige an, die sich speziell an Personen wendet, die in diesem Bereich bereits tätig sind oder demnächst tätig sein werden. Dieser Studiengang schließt mit einem Zertifikat der Hochschule Esslingen ab und umfasst 18 Präsenztage und einem Abschlusstag im Zeitraum von Februar bis Dezember 2018.

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Projekte & Förderprogramme 

Termine 

Fachtag "Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Mädchen im Blick" am 13. Oktober 2017

Mädchen machen nur einen geringen Teil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) aus. Während umF mittlerweile in der Fachöffentlichkeit der erzieherischen Hilfen ein breit diskutiertes Themenfeld darstellen, gerät die Situation von unbegleiteten geflüchteten Mädchen häufig aus dem Blick. Gleichzeitig sollten geschlechtsspezifische Aspekte bzw. eine Geschlechterperspektive in der Praxis der Hilfen zur Erziehung Berücksichtigung finden. Wie schildern geflüchtete Mädchen ihre Biographien und Lebenswelten? Wie blicken sie auf ihren kulturellen, familiären und sozialen Hintergrund und auf die Flucht(erlebnisse)? Wie erleben sie ihre Situation in Deutschland? Wie nehmen sie die Angebote erzieherischer Hilfen wahr? Der Fachtag soll dazu beitragen, Perspektiven (einschließlich mädchenpolitischer Strategien) für eine mädchengerechte Ausgestaltung von Hilfen zur Erziehung für unbegleitete geflüchtete Mädchen zu entwickeln.

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Handlungsempfehlung des Paritätischen zum Pakt für Integration

Handlungsempfehlung des Paritätischen zum Pakt für Integration

Im Rahmen des Pakts für Integration stellt das Land den Kommunen für die Jahre 2017 und 2018 insgesamt 116 Millionen Euro für die Finanzierung der Sozialen Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung zur Verfügung. Städte und Kommunen können diese Aufgabe selbst übernehmen, sie an freie Träger oder den Landkreis übertragen. Die Handlungsempfehlung richtet sich an Mitgliedsorganisationen aus der Migrations- und Flüchtlingsarbeit, Regionalgeschäftsführungen/-assistenzen und Kreisverbände zur strategischen Positionierung bei der Umsetzung des Paktes vor Ort.

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Aktionswoche, 04.-10. Dezember 2017 "Recht auf Familie- Integration braucht Familienzusammenführung"

Aktionswoche, 04.-10. Dezember 2017 "Recht auf Familie- Integration braucht Familienzusammenführung"

Anlässlich des diesjährigen Tages der Menschenrechte am 10.12.2017 ruft die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V. vom 04.-10.12.2017 zur Aktionswoche „Recht auf Familie - Integration braucht Familienzusammenführung“auf. Mit der Aktionswoche möchte die Liga auf die andauernde humanitäre Notlage von vielen geflüchteten Familien aufmerksam machen, die auf ihrer Flucht auseinandergerissen wurden. Die Einheit der Familie ist ein unumstößliches Grund- und Menschenrecht. Die Zusammenführung von Familien mit Flüchtlingsanerkennung oder mit subsidiärem Schutz ist ein Gebot der Humanität, welches mitunter durch langwierige Asyl- und Visumverfahren beschnitten wird.

Die Aktionen können unterschiedliche Formate haben, wie z.B.

• Einladung der Bundestagsabgeordneten in die MBE- bzw. Flüchtlingsberatungsstellen und Information über das Thema Familienzusammenführung sowie Berichte über konkrete Fälle Betroffener.

• Einladung der Bundestagsabgeordneten zu einer Veranstaltung (Diskussion etc.) in einer Flüchtlingsunterkunft mit Beteiligung von Geflüchteten, die von dem Thema Familienzusammenführung betroffen sind

• Organisation eines öffentlichen Podiumsgesprächs mit Beteiligung der Abgeordneten und Fachleuten aus der Beratungsarbeit

• Organisation einer Mahnwache für die durch Flucht getrennten Familien

• und vieles mehr, gerne phantasievolle Aktionen

Die konkrete Vorbereitung könnte in den einzelnen Kreisen innerhalb der Verbände von Mitarbeitenden aus dem Migrations- und Flüchtlingsbereich übernommen werden. Wir möchte Sie heute schon darum bitten, sich den Termin der Aktionswoche vorzumerken. Wir werden Sie dann über die weitere Planung informieren.

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Stellungnahmen, Gerichtsurteile & Pressemitteilungen 

Paritätischer Wohlfahrtsverband kritisiert AFD-Asylkonzept als menschenverachtend und absurd

Paritätischer Wohlfahrtsverband kritisiert AFD-Asylkonzept als menschenverachtend und absurd

Als „neuerlichen kalkulierten Tabubruch" bezeichnet der Paritätische Gesamtverband die Forderung der AFD nach einer Abschaffung des individuellen Asylrechts. Die Partei treibe mit ihrem heute vorgestellten Asylkonzept die europäische Debatte um die Auslagerung des Flüchtlingsschutzes auf eine gefährliche Spitze, warnt der Paritätische. Statt militaristischer Kleinstaaterei, einer weiteren Abschottung Europas und der Schaffung von Internierungslagern in Afrika, seien endlich legale und gefahrenfreie Zugangswege in die EU zu gewährleisten, fordert der Verband.

"Die Forderung nach der Abschaffung des individuellen Asylrechts stellt einen neuerlichen kalkulierten Tabubruch dar, wie er für die AFD mittlerweile typisch ist. Ebenso verhält es sich mit der Schließung der deutschen Grenze, die nichts anderes als die praktische Freizügigkeit in der EU bedeuten würde", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Die asylpolitischen Vorschläge der AFD seien teils menschenverachtend, teils absurd, in jedem Fall aber Gift für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

„Der Paritätische wendet sich ganz ausdrücklich gegen eine solche Politik der Internierungslager und die Auslagerung des Flüchtlingsschutzes vor Europas Grenzen. Globale Probleme wie das der Flüchtlinge erfordern ein humanes Handeln der gesamten EU und keine militaristische Kleinstaaterei", so Schneider. Das individuelle Asylrecht sei unantastbar und in jedem Falle zu erhalten. „Was wir brauchen sind keine verantwortungslose Abschottung, sondern sichere legale Zugangswege in die EU und die solidarische Verteilung unter deren Mitgliedern", so Schneider.

Situation von Flüchtlingen in der Erstaufnahme Politik im Gespräch mit Bewohner/n/innen aus der BEA in Mannheim

Situation von Flüchtlingen in der Erstaufnahme Politik im Gespräch mit Bewohner/n/innen aus der BEA in Mannheim

Mit dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht haben die Länder die Möglichkeit, den Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen von bisher zwischen 3 und 6 Monaten auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Zunehmend werden dort Familien aufgenommen, deren Asylverfahren wenig aussichtsreich ist, da sie aus sicher eingestuften Herkunftsländern kommen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg appelliert an die Politik, den Aufenthalt auf max. 6 Monate zu beschränken.

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„Wer schlägt, der geht!“ 15 Jahre täterorientierter Gewaltschutz in Fällen häuslicher Gewalt

„Wer schlägt, der geht!“ 15 Jahre täterorientierter Gewaltschutz in Fällen häuslicher Gewalt

Jährlich finden in Baden-Württemberg zwischen 7.000 und 8.000 Polizeieinsätze aufgrund häuslicher Gewalt statt. In der Regel sind Frauen die Leidtragenden. Bei ca. jedem dritten Einsatz wird von der Polizei gegenüber dem Verursacher ein mehrtägiger Wohnungsverweis ausgesprochen. Die Wegweisung des Täters sorgt für sofortigen Schutz für die von Gewalt Betroffenen. Die Zeit der räumlichen Trennung können Gewaltbetroffene nutzen, um bei Gericht Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz zu beantragen ohne dass eine neue Gefährdungssituation entsteht. Dieses Verfahren wird seit 2002 mit dem Ziel praktiziert, häusliche Gewalt langfristig einzudämmen. Allerdings fehlt ein flächendeckendes Angebot an lokalen Interventionsstellen, die gewaltbetroffenen Frauen, teilweise auch Männern, nach einem Polizeieinsatz zur Seite stehen. Deshalb fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg das Land auf, für eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur für Opfer häuslicher Gewalt zu sorgen.

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Entscheidung des Bundesfinanzhofs: Familienkasse darf Aufenthaltsstatus von EU-Bürgern nicht prüfen

Nach der neusten Entscheidung des Bundesfinanzhofs haben auch Bürger aus Bulgarien und Rumänien, deren Arbeitnehmerfreizügigkeit für eine Übergangszeit begrenzt war, Anspruch auf Kindergeld- auch in jener Übergangszeit. Ob eine fehlende Freizügigkeit vorliege, beispielsweise aus Gründen der öffentlichen Ordnung, dürfe nur die Ausländerbehörde, nicht aber die Familienkasse feststellen.

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Neues aus Luxemburg: Entscheidung zum Dublin-System!

EuGH-Generalanwalt Yves Bot legt überzeugend dar, warum auch Ungarn und Slowenien sich einem Beschluss des Rates für eine solidarische Umverteilung schutzbedürftiger Flüchtlinge aus Griechenland und Italien nicht verweigern können:

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