Infobrief Ältere Menschen und Pflege 46 / 2017

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46 / 2017
27.09.2017

Infobrief Ältere Menschen und Pflege

FG Ambulant, Hausverteiler

Inhalt

»SGB XI »Veranstaltungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg. Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Systems der Homepage notwendig. Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen. Alle Newsletter und Info-Briefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Achim Uhl und Mirko Hohm

SGB XI 

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Pflegeschulungen in der häuslichen Umgebung mit der AOK und SVLFG

Zum 01.10.2017 tritt eine neue Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Pflege­schulungen in der häuslichen Umgebung mit der AOK und SVLFG nebst Anlagen in Kraft. Sie löst die Rahmenvereinbarung vom 01.04.2008 ab.

 

Da mit der neuen Rahmenvereinbarung grundlegende Veränderungen einhergehen, wurde es als erforderlich angesehen, ein Beitrittsverfahren zu dieser neuen Rahmenvereinbarung vorzunehmen. D.h. Einrichtungen, die Pflegeschulungen bei Versicherten der AOK und SVLFG weiterhin oder jetzt neu durchführen wollen, müssen der neuen Rahmenverein­barung beitreten – eine Überleitung des Beitritts zur bisherigen Rahmenvereinbarung erfolgt nicht.

 

Die wichtigsten Inhalte der neuen Rahmenvereinbarung

Mit der neuen Rahmenvereinbarung ist es u.E. gelungen, einige positive Veränderungen aufzunehmen und Versicherte können leichter als bisher Schulungen erhalten.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Eine sog. Erstschulung und eine weitere sog. Folgeschulung sind antrags- und somit genehmigungsfrei – bis zu 4 weiteren Einheiten können dann noch beantragt und ge­nehmigt werden. Damit entfällt ein enormer bürokratischer Aufwand. Um keine Kontrollmechanismen ein­führen zu müssen, wurde darauf verzichtet, einen Zeitraum zu definieren, in welchem diese insgesamt 6 Schulungen genehmigungsfrei bzw. auf Antrag durchgeführt werden können. Durch die Regelung „Bei mehrjähriger Pflegebedürftigkeit können die Leistungs­träger auch weitere Einheiten genehmigen“ ist eine Öffnung festgelegt, die es ermöglicht, über die in der Vereinbarung genannten 6 Schulungen hinaus zu gehen.
  • Das seitherige Schulungsprotokoll und der seitherige Leistungsnachweis sind in einer Unterlage zusammengefasst, welches nun  Leistungsnachweis (LN) heißt. Es entfällt die Verpflichtung, dem Versicherten eine Kopie des Leistungsnachweis zu übergeben. Dennoch ist zu empfehlen, dem Versicherten eine Kopie des LN zur Verfügung zu stellen.
  • Die Beschreibung zur Durchführung der Schulung (bisher Anlage 1; zukünftig Anlage 2) ist deutlich verkürzt und die Schwerpunkte der Schulungsinhalte sind ange­passt/aktualisiert.
  • Alle Formulare sind vereinfacht (Ankreuzmöglichkeiten) und verschlankt (z.B. keine Nennung der Telefonnummer der Pflegeperson).

Die Abrechnung über DTA ist nicht möglich, da die Pflegeschulungen derzeit in der tech­nischen Anlage auf Bundesebene (noch) nicht angelegt sind. Es wurde jedoch von der AOK zugesichert, „an der Sache dran zu bleiben“.

Intensiv diskutiert wurde die Idee, mit den Pflegeschulung bei Bedarf bereits im Krankenhaus (oder anderer stationärer Einrichtungen) beginnen zu können. Letztlich wurde auf die Auf­nahme einer entsprechenden Regelung aktuell verzichtet, da die Klärung grundlegender Fragestellungen (Verantwortlichkeiten, Haftung u.ä.) noch längere Zeit in Anspruch genom­men hätte.

Wunsch der Pflegekassen war es, nochmals auf die gesetzliche Zielsetzung der Pflege­schulungen („Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln“) bzw. Schwerpunkte der Inhalte hinzuweisen. Die Beratung zur Antragsstellung „Pflegebedürftigkeit“, allgemeine Beratung über Leistungen der Pflegeversicherung oder zu Entlastungsleistungen kann demnach nicht Schwerpunkt oder Anlass der Schulung sein; sie sind bestenfalls ein „Nebenprodukt“ der häuslichen Pflegeschulung.

 

Preisgestaltung

Die Vergütung der Schulung wird nicht mehr stundenweise vorgenommen, sondern erfolgt pauschal (90-120 Minuten inklusive Vor- und Nachbereitung). Die Aufteilung einer Schulung in max. 2 Hausbesuche ist möglich. Die Pauschale kann in diesen Fällen einmal, die Reise­kosten können zweimal abgerechnet werden. Der Leistungsnachweis über die erbrachten Schulungseinheiten ist der Rechnung beizufügen.

Die konkrete u.E. akzeptable Preisvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr (be­ginnend am 01.10.2017) sieht wie folgt aus:

  • Pauschale Vergütung je Schulungseinheit in Höhe von 84 Euro
  • zzgl. einer Reisekostenpauschale in Höhe von 7,30 Euro

Die Vergütungsvereinbarung ist nun auch als separate Anlage zur Vereinbarung ausge­staltet, so dass über eine Erhöhung der Preise leichter als bisher neu verhandelt werden kann.

 

Beitrittsverfahren

Einrichtungen, die auf der Grundlage der neuen Rahmenvereinbarung ab 01.10.2017 Pflegeschulungen für Versicherte der AOK und SVLFG durchführen und abrechnen möchten, müssen der neuen Rahmenvereinbarung beitreten.

Das Beitrittsformular (Anlage 5 zur Rahmenvereinbarung) ist in vierfacher Ausfertigung jeweils original zu unterschreiben:

  • ein Original für Ihre Unterlagen
  • drei Originale sind an den PARITÄTISCHEN zu senden. Der Spitzenverband leitet die beiden Beitrittserklärungen an die AOK und SVLFG weiter; ein Original verbleibt beim PARITÄTISCHEN.

Mit der AOK und SVLFG ist vereinbart, dass die eingehenden Beitritte gesammelt werden und gebündelt übersandt werden. Mit Zugang des Beitritts bei der AOK bzw. der SVLFG kommt ein Vertrag nach § 45 Abs.3 SGB XI zwischen dem beigetretenen Träger und der AOK bzw. SVLFG zustande.

Auf Basis der bisherigen Rahmenvereinbarung können ab 01.10.2017 keine Pflege­schulungen mehr durchgeführt und abgerechnet werden. Bedingt durch die Urlaubszeit hat sich die offizielle Zustimmung der beiden Kassen und der Beginn des Unterschriftenverfahrens etwas verzögert, so dass der zeitliche Über­gang von der „alten“ zur „neuen“ Rahmenvereinbarung leider nicht optimal ausgestaltet ist. Insbesondere Einrichtungen, die bereits Schulungen sofort nach dem 01.10.2017 geplant haben und nun nach den neuen Rahmenbedingungen (wobei sich inhaltlich nicht allzu viel geändert hat) durchführen werden, bitten wir um sehr zeitnahen Beitritt.

Bitte senden Sie uns Ihre unterschriebene Beitrittserklärung (Anlage 5) in dreifacher Ausfertigung bis 15. Oktober 2017 zu:

 

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Bereich Ältere Menschen und Pflege – Herr Uhl
Hauptstr. 28
70563 Stuttgart

 

Sie können auch zu einem späteren Zeitpunkt der Rahmenvereinbarung beitreten. Schulun­gen können allerdings ohne Beitritt gegenüber der AOK und SVLFG nicht abgerechnet werden. Grundsätzlich sind Pflegedienste nicht verpflichtet, Schulungen in der häuslichen Umgebung durchzuführen. Insofern müssen Sie der Vereinbarung nicht beitreten. Da es jedoch ein sehr sinnvolles Angebot für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Pflegepersonen darstellt, empfehlen wir den Beitritt.

Download:

Rahmenvereinbarung § 45 Abs. 1 Satz 3 SGB XI – AOK und SVLFG

Anlage 3 Leistungsnachweis

Anlage 4 Antrag

Anlage 5 Beitrittserklärung

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