Infobrief Ältere Menschen und Pflege 57 / 2017

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57 / 2017
25.10.2017

Infobrief Ältere Menschen und Pflege

FG Ambulant, FG Stationär, Hausverteiler

Inhalt

»Förderung »Veranstaltungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg. Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Systems der Homepage notwendig. Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen. Alle Newsletter und Info-Briefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Achim Uhl und Mirko Hohm

Förderung 

Fortführung der bisherigen KDA Förderung durch den Paritätischen Gesamtverband ab 01.01.2018

Im Zuge des Umzuges von Köln nach Berlin und der Neustrukturierung der Produkte und Prozesse wird das KDA die Vergabe der Fördermittel des Deutschen Hilfswerkes ab 2018 nicht mehr weiter wahrnehmen.

Das Deutsche Hilfswerk und der Paritätische Gesamtverband haben sich darauf verständigt, dass der Paritätische Gesamtverband für das Jahr 2018 letztmalig für eine Übergangszeit von einem Jahr die Anträge der angeschlossenen Mitgliedsorganisationen selbst bearbeitet und bewilligt..

In Zusammenhang mit diesen Veränderungen ist die Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise von Maßnahmen, die in 2017 vom KDA gefördert wurden, auf den 15.02.2018 verkürzt. Die Verwendungsnachweise müssen dem KDA spätestens zum 15.02.2018 (Poststempel) vorliegen, damit sie zur Auszahlung kommen können.

Nachträglich eingereichte Verwendungsnachweise werden nicht mehr bearbeitet und kommen auch nicht mehr zur Auszahlung.

Unabhängig davon, dass das KDA die alle Antragsteller zusätzlich in einem gesonderten Schreiben informierte, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei der o. a. letzten Terminsetzung durch das KDA auch die Prüfungsvorgaben der Richtlinien zu beachten sind, die die entsprechenden Vorprüfungen durch die Paritätischen Landesverbände bzw. den Gesamtverband vorsehen. Deshalb bitten wir Sie darum, uns die Verwendungsnachweise aus 2017 bis spätestens zum 15.01.18 (Posteingang) vorzulegen, damit eine fristgerechte Prüfung und Weiterleitung an das KDA möglich ist.

 

Neues Verfahren zur Antragstellung 2018:

Für 2018 wurden die bisherigen Förderbedingungen des KDAs unverändert fortgeschrieben. Somit können Vorhaben die zwischen dem 01.01.18 beginnen und den 31.12.2018 beim Paritätischen Gesamtverband beantragt werden. Diese Anträge können ab sofort unter Berücksichtigung der beigefügten Förderrichtlinien  über die Paritätischen Landesverbände an den Paritätischen Gesamtverband gerichtet werden.  Anträge und Verwendungsnachwiese können ab sofort unter Berücksichtigung der beigefügten Förderrichtlinien  über die paritätischen Landesverbände an den Paritätischen Gesamtverband gerichtet werden.

Beachten Sie bitte unbedingt, dass für die Antragstellung und Nachweisführung stets die neuen Unterlagen verwendet werden müssen. Alte Formulare des KDA können nicht berücksichtigt werden

Die Förderrichtlinien sowie die neuen Antragsformulare finden Sie unter dem folgenden Link.

» Förderrichtlinien und Anträge

Veranstaltungen 

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HIV und Alter – Ein Thema für die Altenhilfe?!
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Qualifizierungsseminar "Eigenerzeugung von Energie durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in baden-württembergischen Gesundheitseinrichtungen" -Rastatt
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Qualifizierungsseminar "Eigenerzeugung von Energie durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in baden-württembergischen Gesundheitseinrichtungen" - Heilbronn
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Qualifizierungsseminar "Eigenerzeugung von Energie durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in baden-württembergischen Gesundheitseinrichtungen" - Ravensburg
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Auf- und Ausbau der Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Chancen und Möglichkeiten nutzen und nachhaltige Strategien entwickeln
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