Ältere Menschen und Pflege aktuell 14 / 2017

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14 / 2017
04.12.2017

Ältere Menschen und Pflege aktuell

FG Ambulant, FG Stationär, Hausverteiler

Inhalt

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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg. Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Systems der Homepage notwendig. Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen. Alle Newsletter und Info-Briefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Achim Uhl und Mirko Hohm

Fachtage der Fachgruppen 

Save the Date in 2018

08.03.2018 | Fachtag der Fachgruppen in Karlsruhe
09.10.2018 | Fachtag der Fachgruppen in Karlsruhe
10.10.2018 | Fachtag der Fachgruppen in Stuttgart
11.10.2018 | Fachtag der Fachgruppen in Freiburg
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Stationäre Versorgung 

Rahmenvertrag für vollstationäre Pflege nach § 75 SGB XI kann in Kraft gesetzt und neue Personalschlüssel können vereinbart werden

Rahmenvertrag für vollstationäre Pflege nach  § 75 SGB XI kann in Kraft gesetzt und neue Personalschlüssel können vereinbart werden

Die „große Verhandlungsrunde“ der Leistungserbringerverbände und der Kostenträger hat eine Vereinbarung über den Personalnachweis in stationären Altenpflegeeinrichtungen getroffen. In dieser Vereinbarung wird ein Verfahren geregelt, mit dem Träger zukünftig nachweisen müssen, welches Personal sie aufgrund verbesserter Personalschlüssel anstellen. Sie soll der Transparenz dienen und hat deswegen die Bezeichnung „Vereinbarung zur Stärkung der Transparenz“. Die Inhalte der Vereinbarung werden Bestandteil des Rahmenvertrages.

Hintergrund ist die bisherige Weigerung der Kostenträgerverbände, den Schiedsspruch aus dem Frühjahr 2017 an zu erkennen. Dieser beinhaltet die Möglichkeit, die Personalmenge infolge der Änderungen durch das PSG II einrichtungsindividuell anpassen zu können. Die Kostenträger hatten den Schiedsspruch beklagt. Politisch begründet wurde diese Klage u.a. durch die Gefahr mangelnder Transparenz beim Nachweis über zusätzlich eingestelltes Personal.

 

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Rahmenvertrag für teilstationäre Pflege nach § 75 SGB XI

Rahmenvertrag für teilstationäre Pflege nach § 75 SGB XI

Für den Rahmenvertrag teilstationäre Pflege konnte eine Teileinigung verzeichnet werden. Zukünftig soll ein einheitlicher Personalschlüssel über alle Pflegegrade hinweg gelten. Über eine allgemeinverbindliche Regelung der Fahrtkostenerstattung (Höhe der Beförderungskosten, Kosten der Beförderung von Rollstuhlfahrern) konnte sich allerdings nicht geeinigt werden. Deswegen wurde vereinbart, dass die Fahrtkosten einrichtungsindividuell verhandelt werden. Dadurch haben Einrichtungsträger die Möglichkeit, bedarfsgerechte Kostensätze ggf. in einem Schiedsverfahren durchsetzen zu können.

Bisherige Vereinbarungen über die Fahrtkosten haben Bestandsschutz. Der Rahmenvertrag für die teilstationäre Pflege kann zum 1.1.2018 wirksam werden. Allerdings werden die Vertragsparteien die strittigen Punkte noch einmal in einer gemeinsamen AG bearbeiten (Höhe der Beförderungskosten, Nachtpflege) und der "Großen Runde" der Verhanldungspartner hierzu Vorschläge unterbreiten. Für Tagespflegeeinrichtungen, die Gäste nach der „Anlage 1“ (schwer demenzkranke Gäste mit starken Verhaltensauffälligkeiten) versorgen, wurde eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2019 vereinbart. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht noch die Möglichkeit, den höheren Personalbedarf gesondert bei Verhandlungen geltend zu machen.

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Kurzzeitpflege (Eileinstufungen): Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag beschlossen

Kurzzeitpflege (Eileinstufungen):  Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag beschlossen

Für den Rahmenvertrag Kurzzeitpflege wurde eine Ergänzungsvereinbarung vorgenommen. Diese besagt, dass bei Eileinstufungen der „Pflegegrad 3“ als vereinbart gilt, was zu einer entsprechenden Vergütung führt.

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Orientierungshilfe für die Heimaufsichtsbehörden in Baden - Württemberg

Orientierungshilfe für die  Heimaufsichtsbehörden in  Baden - Württemberg

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat für die Arbeit der Heimaufsichtsbehörden und den mit ihnen zusammenarbeitenden Gesundheitsämtern eine Orientierungshilfe (Stand Oktober 2017) veröffentlicht, welche die Orientierungshilfe für die Heimaufsichtsbehörden vom August 2006 ersetzt. Sie gilt für Einrichtungen für volljährige Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf.

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DTA 

TP 5: Positionsnummernverzeichnis Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe Stand 08.11.2017

TP 5: Positionsnummernverzeichnis Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe Stand 08.11.2017

Anliegend leiten wir Ihnen zu Ihrer Kenntnis das aktualisierte Positionsnummernverzeichnis des GKV-SV für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege und Haushaltshilfe (Stand 8.11.2017) mit Inkrafttreten zum 01.04.2018 zu.

Die vorgenommenen Änderungen entnehmen Sie bitte der Änderungshistorie auf Seite 2. Die neu aufgenommenen Positionsnummern haben wir zusätzlich farblich hinterlegt.
 
Falls Sie in Ihrer Leistungserbringerorganisation nicht der korrekte Ansprechpartner für den Datenaustausch mit den Gesetzlichen Krankenkassen sind, oder falls diese Nachricht Sie über eine allgemeine Kontaktadresse erreicht, bitten wir Sie, uns den oder die korrekten Ansprechpartner in Ihrer Organisation zu nennen.
 
Darüber hinaus bitten wir um die Weiterleitung dieser Information an alle relevanten beteiligten Stellen wie z.B. Softwarehersteller, Rechenzentren, Dienstleister.

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TP 5 Sonstige Leistungserbringer - TA 3 Version 11 Stand 02.11.2017 veröffentlicht

TP 5 Sonstige Leistungserbringer - TA 3 Version 11 Stand 02.11.2017 veröffentlicht

Anliegend leiten wir Ihnen zu Ihrer Kenntnis eine Information des GKV-SV über die Technische Anlage 3, Version 11 für Sonstige Leistungserbringer nach § 302 SGB V (Stand 02.11.2017) zu.

Die vorgenommenen Änderungen entnehmen Sie bitte der Änderungshistorie auf Seite 2.
 
Falls Sie in Ihrer Leistungserbringerorganisation nicht der korrekte Ansprechpartner für den Datenaustausch mit den Gesetzlichen Krankenkassen sind, oder falls diese Nachricht Sie über eine allgemeine Kontaktadresse erreicht, bitten wir Sie, uns den oder die korrekten Ansprechpartner in Ihrer Organisation zu nennen.
 
Darüber hinaus bitten wir um die Weiterleitung dieser Information an alle relevanten beteiligten Stellen wie z. B. Softwarehersteller, Rechenzentren, Dienstleister.

 

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HKP 

HKP-Richtlinie: Belange von Palliativpatientinnen und -patienten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege

HKP-Richtlinie: Belange von Palliativpatientinnen und -patienten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege

Die HKP-Richtlinie: Belange von Palliativpatientinnen und -patienten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege ist am 25.11.2017 in Kraft getreten.

Die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses haben die häusliche Krankenpflege für Palliativpatientinnen und -patienten erweitert. So sieht die Richtlinie vor, dass die Verordnungen nicht nur bis zu 14 Tagen möglich sind, sondern so lange, wie es die Patientin oder der Patient benötigt.

Hintergrund der Änderung ist die Beschlussfassung zur Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie im März 2017. Diese beinhaltete den Passus, dass Palliativleistungen "bis zu 14 Tage" verordnet werden dürfen. Das BMG hat den Beschluss von März mit der Auflage versehen, dass die Länge der Verordnung verändert wird.

 

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Workshop 

Weiterentwicklung der Tagespflege mit Nachtpflegeangeboten

Weiterentwicklung der Tagespflege mit Nachtpflegeangeboten

Im Mittelpunkt des Workshops steht die Weiterentwicklung der Tagespflege hinsichtlich zusätzlicher Leistungen bzw. konzeptionelle Weiterentwicklung der Tagespflege mit Nachtpflegeangeboten.

Programm

  • Vergleich unterschiedlicher Nachtpflegeangebote
  • Gesetzliche Möglichkeiten bzw. Maßnahmen
  • Finanzierungsmöglichkeiten
  • Strukturelle und personelle Anforderung
  • Raumangebot
  • Wirtschaftlichkeit

Termin: 14.12.2017

Anmeldeschluss: 01.12.2017

Zielgruppe: Interessierte Träger von Tagespflegeeinrichtungen, PDL, in der Umsetzung befindliche Einrichtungen

Veranstaltungsort

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband BW,
Hauptstr. 28, 70563 Stuttgart, Raum 017/018

Referent: Udo Winter-WinterPlanung

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Seminare 

Qualifikation Pflegeberater/-in nach § 45 SGB XI nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PWG)

Qualifikation Pflegeberater/-in nach § 45 SGB XI nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PWG)

Ein Großteil aller Pflegebedürftigen wird zurzeit im häuslichen Umfeld von ihren Angehörigen versorgt. Dies geht sowohl mit hohen Belastungen, als auch mit Überforderungen innerhalb der Pflege einher. Pflegende Angehörige benötigen daher professionelle Anleitung, Beratung und Unterstützung bei ihrer Aufgabe. Im Rahmen der Qualitätssicherung innerhalb der ambulanten Pflege, der gesetzlichen Vorgaben und der Verantwortung einer kontinuierlich hochwertigen Pflege stehen diese in der Verantwortung, innovative Konzepte für Pflegeschulung und Beratung vorzuhalten. Desweiteren dient Angehörigenarbeit und Beratung von Patienten und pflegenden Laien einer langfristigen Kundenorientierung und –bindung. Nach § 45 SGB XI können ambulante Dienste neben Beratungsgesprächen nach § 37 SGB XI im häuslichen Umfeld auch Kurse für pflegende Angehörige und individuelle häusliche Schulungen durchführen und mit den Pflegekassen abrechnen.

Diese Weiterbildung qualifiziert Sie, im Bereich der Rahmenverträge nach § 45 SGB XI Kurse für pflegende Angehörige und Individualberatung durchzuführen. Ziel ist es durch diese Kurse das Engagement nachhaltig zu fördern und pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen der Angehörigen zu minimieren. Die Weiterbildungsmaßnahme Qualifikation „Pflegeberater/-in nach § 45 SGB XI“ nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PWG) ist nach SGB III §85 in Verbindung mit §9 AZWV anerkannt und zugelassen.

Termin: 04. - 06.12.2017

Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen oder Altenpfleger/-innen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung und ausreichenden Grundkenntnissen in der häuslichen Pflege; Pflegedienste, die der Rahmenvereinbarung nach § 45 SGB XI beigetreten sind

Veranstaltungsort:  Stuttgart - Paritätisches Mehrgenerationenzentrum

Referent/-in: Antje Bredereck (Pflegewissenschaftlerin, Pflegepädagogin, Qualitätsbeauftragte, Krankenschwester mit langjähriger Erfahrung in der ambulanten Pflege)

 

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Auf- und Ausbau der Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Chancen und Möglichkeiten nutzen und nachhaltige Strategien entwickeln

Auf- und Ausbau der Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Chancen und Möglichkeiten nutzen und nachhaltige Strategien entwickeln

Die Pflegestärkungsgesetze I und II waren die Impulse, Sozialstationen und Pflegedienste zu Pflege- und Betreuungsdiensten weiterzuentwickeln. Folglich verändert sich der Markt der ambulanten Dienste grundlegend.

1.) Die Summe der finanziellen Mittel, die für Betreuungs- und Entlastungsleistungen und für Verhinderungspflege zur Verfügung stehen, kann in vielen Fällen größer sein als die Ausgaben der Pflegebedürftigen für die Leistungen der Pflege. Betreuungsleistungen rücken somit stärker in den Mittelpunkt und sollten in das Leistungsangebot von ambulanten Diensten integriert werden.

2.) Zudem haben die Menschen „Geld in der Hand“, welches sie für verschiedene Leistungsarten einsetzen können. Über die Hintertür werden quasi „Budgets“ eingeführt, über welche die Pflegebedürftigen verfügen können.

3) Es handelt sich bei einem großen Teil dieser Erstattungsleistungen um Privatzahlerleistungen und/oder Erstattungsleistungen. Das heißt nichts anderes, als dass die Pflegedienste sich gut überlegen müssen, wie sie die Leistungen anbieten und vor allem zu welchen Preisen?

Nach den ersten Erfahrungen zum Jahresanfang 2017 sollte noch einmal überlegt werden, inwieweit das Leistungsangebot ein weiteres Mal angepasst werden kann.

Termin: 14.12.2017

Veranstaltungsort: Stuttgart - Paritätisches Mehrgenerationenzentrum

Referent/-in: Thomas Sießegger (Dipl. Kfm., Unternehmensberatung für ambulante Pflegedienste)

Aus dem Programm:

  • Strategieentwicklung für alle Arten von Betreuungs-und Entlastungsleistungen
  • Marktentwicklung und neueste aktuelle Rahmenbedingungen
  • Der Auf- und Ausbau der Betreuungs- und Entlastungsleistungen § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)- der pflegerischen Betreuung im Rahmen der Sachleistungen (§ 36 SGB XI)

               - Leistungen zur Unterstützung im Alltag
               - stundenweise Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
               - Privatzahlerleistung Hauswirtschaft

  • Erstellen eines attraktiven Leistungskataloges für Arten von Betreuungsleistungen: Zeitleistungen, Begleitdienste, Entlastungsangebote, Gruppenangebote, Alternativen zur Tagespflege anhand vieler Beispiele
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Prozessbegleitung in der Altenhilfe

Prozessbegleitung in der Altenhilfe

Die Arbeitsverdichtung in der Altenpflege hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Körperliche und psychische Belastungen sind sehr hoch. Dokumentationspflichten verschlingen viel Zeit und viele Mitarbeitende klagen über zu wenige Gestaltungsmöglichkeiten. Führungskräfte sozialwirtschaftlicher Organisationen brauchen die Fähigkeit innerhalb der sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen Veränderungen zu gestalten und zu begleiten.

Diese Kursreihe in 10 Tagen wendet sich an Teamleitungs- und Führungskräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und mehreren Jahren Führungserfahrung. Sie vermittelt den Teilnehmenden Kompetenzen, um mit den beteiligten Mitarbeitern/-innen in ihren Einrichtungen die vom Gesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen in Veränderungsprozesse umzusetzen und zu begleiten. Die Teilnehmenden sollen sowohl für den Blick in die eigene Organisation als auch über Organisationsgrenzen hinweg sensibilisiert werden.

Die Teilnehmenden sollen durch die angebotene Weiterbildung in die Lage versetzt werden Veränderungsprozesse in ihrem Umfeld zu erkennen, zu gestalten, zu begleiten und abzuschließen.

Die Weiterbildung soll für kleine Organisationen mit 10 – 20 Mitarbeitende ebenso wertvoll sein, wie für größere Unternehmen mit mehreren 100 Mitarbeitenden. Sie wendet sich an Teamleitungs- und Führungskräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und mehreren Jahren Führungserfahrung. Sie vermittelt den Teilnehmenden Kompetenzen, um mit den beteiligten Mitarbeitern/-innen in ihren Einrichtungen die vom Gesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen in Veränderungsprozesse umzusetzen und zu begleiten. Die Teilnehmenden sollen sowohl für den Blick in die eigene Organisation als auch über Organisationsgrenzen hinweg sensibilisiert werden.

Nach der Weiterbildung können die Teilnehmenden ...

  • Organisationsdiagnose anwenden und Veränderungsprozesse für Unternehmen und Mitarbeitende gesund gestalten.
  • Konzepte und Methoden anwenden um Veränderungsprozesse mit Mitarbeitern/-innen, Teams in Unternehmen zu beginnen, zu begleiten und für die Beteiligten zum Erfolg zu führen.
  • Veränderungen in ihrem Umfeld sicher gestalten und eine zentrale Rolle einnehmen.
  • ein Zertifikat der Paritätischen Akademie Süd gGmbH als „Prozessbegleiter/in in der Altenpflege“ erhalten, welches die erlernten Kompetenzen ausweist.

Diese Weiterbildung besteht aus vier Workshops (2-tägig) und zwei Praxiswerkstätten (1-tägig)

Termin: Start am 19.02.2018

Ort: Heidelberg, Forum am Park

Dozent: Dr. Oliver Emmler (Promovierter Humanmediziner Lehrtätigkeit an Hochschulen zu modernem Projekt-management, Usability und Klinikinformationssystemen Beratung im Bereich Anforderungsmanagement, Produktmanagement und Geschäftsprozessberatung)

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Veröffentlichungen 

Handlungsempfehlung Sozialraumorientierte kooperative Quartiersentwicklung

Handlungsempfehlung Sozialraumorientierte kooperative Quartiersentwicklung

Der demografische und soziale Wandel findet dort statt, wo die Menschen wohnen, arbeiten und leben: in den Städten, Dörfern, Gemeinden und Quartieren. Dabei spielen Rahmenbedingungen, die ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe in jeder Lebensphase ermöglichen, eine besondere Rolle: Sie müssen dort vorhanden sein, wo die Menschen leben und auch im Alter leben wollen. Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg setzt sich deshalb als Impulsgeber und sozialpolitischer Experte bei der Gestaltung des demografischen Wandels für eine generationengerechte Quartiersentwicklung im Land und in den Kommunen ein.

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Orientierungsrahmen Zehn Leitlinien für die Gestaltung einer sozialen Politik in den Stadt- und Landkreisen, in den Städten und Gemeinden Baden-Württembergs

 Orientierungsrahmen Zehn Leitlinien für die Gestaltung einer sozialen Politik in den Stadt- und Landkreisen, in den Städten und Gemeinden Baden-Württembergs

Die Vernetzung seiner Mitglieder und die Mitgestaltung einer sozialen Politik vor Ort sind dem PARITÄTISCHEN zentrale Anliegen seiner Verbandsarbeit. Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg hat 2010 erstmals einen für die sozialpolitische Lobbyarbeit vor Ort bestimmten „Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik in den Land- und Stadtkreisen, in den Städten und Gemeinden“ ausgearbeitet.

In der 2017 aktualisierten Fassung sind – orientiert an Lebenslagen und Handlungsfeldern – soziale Anliegen und Aufforderungen formuliert, die unserer Vorstellung nach zentrale Punkte einer zukunftsorientierten kommunalen Politik sind.

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Praxisleitfaden Soziale Träger in den Rollen als Mieter und Vermieter

Praxisleitfaden Soziale Träger in den Rollen als Mieter und Vermieter

Im Rahmen der Arbeit des Paritätischen Gesamtverbandes gab es immer wieder Gespräche zur problematischen Situation der Arbeit sozialer Träger im Zusammenhang mit der An- und Vermietung von Wohnraum. Als Mieter und Vermieter sind soziale Träger Partner in zwei unterschiedlichen Verträgen mit jeweils verschiedenen Vertragspartnern und unterschiedlichen Rechten und Pflichten. Hier möchte der Praxisleitfaden aufmerksam machen, sensibilisieren und nützliche Hinweise geben.

Den Praxisleitfaden können Sie hier herunterladen.

Hinweis: Druckexemplare können Sie ab einer Stückzahl von 10 zu einem Preis von 1,50 €/Stück zzgl. Mwst. plus Porto unter inklusion@paritaet.org beziehen.

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Gesundheit für Pflegekräfte im Berufsalltag

Gesundheit für Pflegekräfte im Berufsalltag


In der Broschüre werden praxisnahe Ideen vorgestellt wie Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung, wodurch die Beschäftigungsfähigkeit und Gesundheit von Pflegekräften gestärkt und so die Verweildauer im Pflegeberuf erhöht werden kann. Hierfür wurden die Ergebnisse qualitativer Interviews mit Expertinnen und Experten aus der Praxis, einer Literaturrecherche sowie einer Fachtagung mit Pflegekräften herangezogen. Der iga.Wegweiser greift auch wichtige Themen wie Wertschätzung und Anerkennung auf und stellt die notwendigen Erfolgsfaktoren für die Einführung und die prozesshafte Implementierung von praxistauglichen Maßnahmen vor.

 

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Projektatlas „Arbeit 4.0 präventiv gestalten“

Projektatlas „Arbeit 4.0 präventiv gestalten“

Der Projektatlas „Arbeit 4.0 präventiv gestalten“ bietet einen Überblick zu den Gestaltungsfeldern der modernen Arbeitswelt und zeigt Lösungsansätze auf, die der BMBF-Förderschwerpunkt „Präventive Maßnahmen für die sichere und gesunde Arbeit von morgen" erarbeitet. Dazu stellt der Projektatlas die 30 bundesweit geförderten Verbundprojekte mit ihren Zielen, Konzepten und Methoden vor.

Über 150 Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft und dem Arbeits- und Gesundheitsschutz haben sich in diesen Projekten zusammengeschlossen, um deutschlandweit Lösungsansätze für eine präventive Arbeitsgestaltung zu suchen. Im Mittelpunkt stehen innovative Assistenzsysteme und smarte Technologien, die Analyse psychischer Belastungen am Arbeitsplatz oder der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Pflege- und Dienstleistungssektor. Entwickelt und erprobt wird eine Bandbreite an Konzepten und Methoden zur Gesundheitsförderung und Kompetenzentwicklung in einer digitalisierten Arbeitswelt.  

Die Projektvorstellungen sollen Ideen liefern und praxistaugliche Instrumente zeigen, um den Anforderungen des digitalen und demografischen Wandels gerecht zu werden. Angesprochen sind insbesondere Personalverantwortliche, Arbeitswissenschaftler sowie Akteure und Institutionen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz. Der Projektatlas steht zum Download zur Verfügung.

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Pflegepolitische Informationen 

Ideenwettbewerb des Landes: Preise an 53 Kommunen für Konzepte zur Quartiersentwicklung übergeben

Ideenwettbewerb des Landes: Preise an 53 Kommunen für Konzepte zur Quartiersentwicklung übergeben

Haushaltsentwurf: 12 Millionen Euro für die Quartiers-Strategie des Landes

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha und Staatsekretärin Bärbl Mielich haben am Donnerstag (23. November) bei einer feierlichen Preisverleihung im Neuen Schloss in Stuttgart 53 Kommunen für ihre Ideen und Konzepte zur generationengerechten Quartiersentwicklung mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 2,7 Millionen Euro ausgezeichnet.

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2018/2019 seien für weitere Maßnahmen insgesamt 12 Millionen Euro eingestellt.

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Studium 

Masterstudium Sozialwirtschaft - Informationsveranstaltung

Betriebswirtschaftliche Kompetenzen gewinnen im stark wachsenden Sozialbereich zunehmend an Bedeutung. Das berufsbegleitende Masterstudium Sozialwirtschaft, eine Kooperation der Hochschule Esslingen und der Paritätischen Akademien Süd und Berlin, knüpft an diesen Anforderungen an und befähigt seine Absolventinnen und Absolventen ihre sozialarbeiterischen Fähigkeiten mit fundiertem Managementwissen zu ergänzen, um sich verantwortungsbewusst und innovativ den steigenden und wandelnden Aufgaben einer Leitungs- und Führungspositionen zu stellen.

Zum Sommersemester 2018 startet mittlerweile der VIII. Durchgang und wir möchten Sie auf eine unserer Informationsveranstaltungen an der Hochschule Esslingen aufmerksam machen. Sie erhalten Informationen über die Ziele, Inhalte, Organisation, Aufbau und Kosten des Studienprogramms. Eine Absolventin wird  ebenfalls von ihren Erfahrungen zum Studium berichten. 

Dienstag, 16. Januar 2018, 17:30 Uhr, Raum F 01.058

Hochschule Esslingen, Flandernstr. 101, 73732 Esslingen

Unseren  Informationsfilm zum Masterstudiengang Sozialwirtschaft finden Sie unter https://www.akademiesued.org/service/meldung/artikel/informationsfilm-masterstudiengang-sozialwirtschaft-berufsbegleitend.html

Informationen bezüglich des Studiengangs und des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie bei der Paritätische Akademie Süd, Jule Feldhaus, Tel. 0711/2155-184, feldhaus@akademiesued.org.

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Veranstaltungen 

14
12
2017

Workshop Weiterentwicklung der Tagespflege mit Nachtpflegeangeboten
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15
01
2018

Auftaktveranstaltung "Bildung im Paritätischen Baden-Württemberg" am 15. Januar 2018
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