Infobrief Servicebereich Entgelt 15 / 2017

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15 / 2017
01.12.2017

Infobrief Servicebereich Entgelt

Inhalt

»Neuregelung der Zuständigkeiten im Servicebereich Entgelt

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

aus dem Servicebereich Entgelt entsenden wir Ihnen folgende Information:

Neuregelung der Zuständigkeiten im Servicebereich Entgelt 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie bereits im Frühjahr von Frau Wolfgramm informiert worden sind, wurde der Servicebereich Entgelt zum 01.04.2017 durch unseren neuen Kollegen Herrn Schneider verstärkt. Mit der nun abgeschlossenen Einarbeitung von Herrn Scheider erfolgt ab sofort eine Neuregelung der Zuständigkeiten der Mitarbeiter im Servicebereich Entgelt.

Die entgeltpflichtigen Serviceleistungen der Entgeltberatung sowie alle allgemeinen Anfragen werden regional nach Stadt- und Landkreisen neu zugeordnet. Die Zuständigkeit richtet sich wie bisher nach der Lage der Einrichtung/ Mitgliedsorganisation im jeweils zugeordneten Kreisgebiet. Grundsätzlich deckt jeder Mitarbeiter auch weiterhin in seinem Zuständigkeitsgebiet alle dort liegenden Einrichtungen und Dienste unserer Mitglieder in der Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Altenhilfe und sonstige Einrichtungen (Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe etc.) ab.     

Die neue regionale Zuteilung im Servicebereich Entgelt nach Stadt- und Landkreisen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

Gleichzeitig haben wir Ihnen eine entsprechend farblich markierte Karte der zugeordneten Stadt- und Landkreise beigefügt.

Weiterhin wird ab 2018 eine Neubesetzung der Gremien mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten angestrebt.


Fachliche Schwerpunkte ab 2018:

Heike Ackermann:

  • Schwerpunkte SGB XII und SGB IX / Eingliederungshilfe
  • Umsetzung BTHG
  • Investitionskosten allgemein (alle Bereiche SGB VIII, SGB XI, SGB XII)
  • Übergreifende Themen / Allgemeines

Matthias Schlichter:

  • Schwerpunkt SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfe

Jörg Schneider:

  • Schwerpunkte SGB XI / Altenhilfe und SGB V

Durch die personelle Verstärkung und zukünftige Neuregelung der Zuständigkeiten soll gewährleistet werden, dass eine zeitnahe fachliche Information aus den Gremien auf Landesebene an Sie gewährleistet werden kann, allgemeine Anfragen schneller bearbeitet werden und Sie in den anstehenden individuellen Entgeltberatungen eine gute und zeitnahe Unterstützung erhalten können. Dies wird angesichts der Gesetzesänderungen in allen Bereichen und  deren Umsetzung in der Praxis immer zeitaufwändiger und komplexer, so dass wir uns von einer fachlichen Spezialisierung mit Schwerpunktthemen auch hier eine bessere Serviceleistung für Sie versprechen.    

Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne im Servicebereich Entgelt wie gewohnt zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heike Ackermann
Matthias Schlichter
Jörg Schneider

Servicebereich Entgelt

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