Infobrief Ältere Menschen und Pflege 63 / 2017

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63 / 2017
12.12.2017

Infobrief Ältere Menschen und Pflege

FG ambulant, FG stationär, Hausverteiler

Inhalt

»Arbeitshilfe „BAGFW & Verwertungsgesellschaften"

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Infobrief erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg.

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Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen.

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Arbeitshilfe „BAGFW & Verwertungsgesellschaften" 

Gesamtverträge mit GEMA & Co.

Gesamtverträge mit GEMA & Co.

Die soziale Arbeit der Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege ist bunt. Beschäftigte oder ehrenamtlich Tätige kommen in ihrer Arbeit teils erstmals mit Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, VG Musikedition, VG Media in Berührung und müssen sich mit den urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von Werknutzungen (z.B. Musik bei Sommerfesten) auseinandersetzen und sehen sich damit Lizenzansprüchen ausgesetzt.

Die BAGFW prüft rechtliche Entwicklungen in diesem Sektor und verhandelt Gesamtverträge mit Sonderkonditionen für die Freie Wohlfahrtspflege, wo es rechtlich und praktisch sinnvoll erscheint.

Aktuell unterhält die BAGFW für ihre Mitgliedsverbände bzw. deren Organisationen Gesamtverträge mit der GEMA und der VG Media.

Die BAGFW stellt zur Orientierung diese Arbeitshilfe für die Praxis zur Verfügung. Die Broschüre gibt einen Überblick über wesentliche im Wohlfahrtsbereich relevante urheberrechtliche Nutzungen und entsprechende Lizenpflichten, sowie die in Gesamtverträgen der BAGFW mit der GEMA und VG Media vereinbarten Sonderkonditionen. Sie weist aber auch auf die derzeit schwierigen nicht abschließend geklärten Fragen zum Begriff der Öffentlichkeit im Urheberrecht hin.

Die Ausführungen geben die aktuelle Auffassung des Herausgebers wieder. Sie wurden mit großer Sorgfalt erstellt, für die Richtigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Die Ausführungen sind nicht abschließend oder umfassend und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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