Infobrief Referat Jugend 03 / 2017

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03 / 2017
13.12.2017

Infobrief Referat Jugend

Inhalt

»Ergebnisse der IG UMF vom 22.11.2017

Liebe Mitglieder der Fachgruppe HzE sowie der IG UMF,

in der letzten Sitzung der IG UMF am 22.11.2017 haben wir Erfahrungen und Schwierigkeiten bei der Perspektiventwicklung und Verselbständigung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zusammengetragen und erste Ideen für Angebote über die (stationäre) Jugendhilfe hinaus gesammelt. Da wir gerne im Gespräch mit dem Ministerium für Soziales und Integration unsere Ideen einbringen möchten, ist es uns wichtig die Einschätzung aller Mitgliedsorganisationen einzuholen, die mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen arbeiten. Ich hatte bereits in der Herbsttagung der Fachgruppe HzE darüber informiert, dass ich die Ergebnisse der IG UMF weiterleiten werde. Diese habe ich nun im Folgenden dargestellt.

Falls aus Ihrer Sicht bei beiden Punkten etwas fehlt, Sie gerne etwas ergänzen möchten oder Rückfragen haben, würde ich Sie bis 15.01.2018 um eine Rückmeldung per Mail (meier@paritaet-bw.de) bitten.

Vielen Dank schon einmal fürs Mitwirken und auch ein Dankeschön an die aktiven Mitglieder der IG UMF, die diese Punkte gemeinsam zusammengetragen haben.

Ihnen allen schöne und erholsame Weihnachtsfeiertage.

Herzliche Grüße

Barbara Meier

Ergebnisse der IG UMF vom 22.11.2017 

Schwierigkeiten bei der Perspektiventwicklung und Verselbständigung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

  • Die Gewährung von Hilfen für junge Volljährige gestaltet sich sehr unterschiedlich, auch in der Art der Hilfe. Während bei einem Teil Betreutes Jugendwohnen als stationäres Angebot realisiert wird, wird anderorts dieses als ambulantes Angebot in Form einer Erziehungsbeistandschaft mit Leistungen des Jobcenters für den Lebensunterhalt umgesetzt.
  • Schwierigkeiten mit ausländerrechtlichen Regelungen (z.B. neue VwV vom 13.11.) und in der Kooperation mit der Ausländerbehörde. Hier gibt es unterschiedliche Erfahrungen. Teilweise ist kein Wohnortswechsel möglich, wenn für den Umzug in die Wohnung fürs BJW ein Wechsel vom Landkreis in die Stadt notwendig ist. Eine Genehmigung für eine Ausbildung wird u.U. nicht erteilt, auch wenn ein Ausbildungsplatz vorhanden ist.
  • Fehlender Wohnraum für Verselbständigung.
  • Angebote des Jobcenters entsprechen häufig nicht dem Bedarf und dem schulischen Leistungstand der UMF. Zudem zeigt sich hier eine unterschiedliche Bewilligungspraxis.
  • Der Wechsel in die Berufsschule kristallisiert sich aufgrund von nicht ausreichenden Sprachkenntnissen und fehlendem Wissen als Schwierigkeit heraus.
  • Es fehlen niederschwellige Ausbildungsangebote, da die UMF aufgrund der zuvor genannten Probleme eine schulische Ausbildung nur schwer bewältigen können. Im Vorfeld wäre es wichtig, dass sich das Angebot und die Inhalte in den VBO-Klassen ändern, denn derzeit gehen diese nicht adäquat auf den Bedarf der UMF im schulischen Bereich und beim Spracherwerb ein.
  • Die Perspektiventwicklung hinsichtlich Beruf ist nicht nur aufgrund der sprachlichen Schwierigkeiten und den hohen Anforderungen ein Problem, sondern die UMF wandern eher in Arbeit ab, da sie hier gleich Geld verdienen.
  • Teilweises Bestreben der jungen UMF aus der Jugendhilfe raus und Wunsch des Wechsels u.a. in eine Gemeinschaftsunterkunft, da sie hier mehr Freiheiten haben und mehr Geld zur Verfügung steht. Jedoch fehlt ihnen häufig die realistische Einschätzung, wie sie dort ihren Alltag und ihr Leben gestalten.
  • Sofern die UMF als junge Volljährige die Jugendhilfe verlassen oder die Hilfe abbrechen, ist der Weg teilweise in die Obdachlosenunterkunft. In einigen Kommunen wird der Weg in die Gemeinschaftsunterkunft ermöglicht (dies ist aber gesetzlich nicht vorgesehen).

Ideensammlung möglicher Angebote für UMF nach (stationärer) Jugendhilfe

Betreuung und Begleitung:

  • Jugendwohnheime nach § 13 SGB VIII mit entsprechender personeller Ausstattung/ Begleitung
  • Ambulante Betreuung von (volljährigen) UMF in Gemeinschaftsunterkünften im Rahmen von § 35 SGB VIII
  • Ambulante Begleitung nach stationärer Jugendhilfe in Rahmen der Jugendhilfeangebote (z.B. Erziehungsbeistandschaft)
  • Ambulante Begleitung nach stationärer/ambulanter Jugendhilfe in Form: Jugendmigrationsdienst,  Integrationsmanager mit entsprechendem Betreuungsschlüssel, Nachbetreuungsstunden im Anschluss an die Jugendhilfemaßnahme („Nachbetreuungsgutscheine“)
  • Patenschaften durch Ehrenamtliche

 

Beratung:

  • Rechtliche Beratung zur Bleibeperspektive und damit zur allgemeinen Perspektivklärung
  • Beratungsstelle für UMF, die auf deren Themen und Bedarfe gezielt eingehen kann und Ansprechpartner bei Fragen ist

 

Ausbildung:

  • Schaffung „abgespeckter“ Ausbildungsmöglichkeiten für UMF im handwerklichen Bereich
  • Anpassung der Angebote des Jobcenters am Bedarf für UMF zur Vorbereitung auf Ausbildung oder Begleitung der Ausbildung
  • Bessere Vernetzung der verschiedenen Akteure (Jobcenter, Ausländerbehörde, Jugendhilfe)

 

Vernetzung und Begegnungsmöglichkeiten:

  • Schaffung von Angeboten für Care Leaver, die auf den Bedarf von UMF abgestimmt sind
  • Raum der Begegnung für UMF mit Hauptamtlichen und Möglichkeit der offenen Beratung