Ältere Menschen und Pflege aktuell 01 / 2018

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01 / 2018
25.01.2018

Ältere Menschen und Pflege aktuell

FG Ambulant, FG Stationär, Hausverteiler

Inhalt

»Fachtage der Fachgruppen »Teilstationär »Pu­bli­ka­tio­nen »Ambulant »Pflegepolitische Informationen »Häusliche Krankenpflege »Betreuungsrecht »Qualitätsberichterstattung in neuen Wohnformen nach § 113b Abs. 4 SGB XI »Veranstaltungen

Wir wünschen Ihnen ein gesundes, fröhliches und erfolgreiches Jahr 2018!

Prognosen sind schwierig-vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen!

Dieses Zitat wird immer mal wieder jemandem anderen zugeschrieben, mal Mark Twain, mal Winston Churchill, und mal Kurt Tucholsky...

In unserer aktuellen pflegepolitischen Situation passt dies gut. Alles scheint in der Schwebe. Andererseits geht die Arbeit auch weiter. Im Endspurt des Wahlkampfs spielte die Pflege letztlich dann doch noch eine prominente Rolle. Neben den Pflegeberufen rückte die Personalbemessung in den Vordergrund. Allerdings sind es nicht nur diese Aspekte alleine:

Es braucht eine Gesamtschau, die die Qualifizierung für den Beruf und im Beruf thematisiert, eine angemessene Datengrundlage für Personalplanung ermöglicht und umsetzt, eine offene Diskussion über Aufgabenzuschreibungen bei allen Pflegeberufen führt und auch "neue" Rollen" für die Pflege, in Bereichen, in denen diese bisher nicht aktiv unterwegs waren, definiert. Es braucht auch Investitionen in die betriebliche Gesundheitsförderung, um eine gute Balance von Privatleben und Beruf zu ermöglichen.

Pflege ist ein vielseitiger Beruf. Ein Beruf, der sinnstiftend und erfüllend sein kann. Ein Beruf, der nicht unwesentlich zur Wertschöpfung in der Gesellschaft beiträgt. Auch wenn dies in Zeiten, da vor allem Aktienkurse der Maßstab sind, meist übersehen wird. Die Währung der Pflege ist Lebensqualität, ist Selbständigkeit und die Unterstützung und Begleitung von der Geburt, durch Krisen, in Gesundheit, Krankheit und bei Pflegebedürftigkeit bis hin zum Sterben. Es sind oft die kleinen Dinge, die eine große Wirkung für einzelne Menschen, ihre Familien/Angehörigen/Bezugspersonen oder ganze Gemeinden entfalten. Die kleinen Dinge, die wir selbst oft für nicht berichtenswert halten, da sie für uns ganz selbstverständlich sind. Das anders zu machen, ist ein bleibender Auftrag an uns alle.

 

Fachtage der Fachgruppen 

Save the Date in 2018

08.03.2018 | Fachtag der Fachgruppen in Karlsruhe
09.10.2018 | Fachtag der Fachgruppen in Karlsruhe
10.10.2018 | Fachtag der Fachgruppen in Stuttgart
11.10.2018 | Fachtag der Fachgruppen in Freiburg
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Teilstationär 

Rahmenvertrag für teilstationäre Pflege gemäß § 75 Absatz 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg vom 15. November 2017

Die Pflegesatzkommission stationär und die sog. „Große Runde“ haben in der Sitzung am 15.11.2017 eine Neufassung des teilstationären Rahmenvertrags nach § 75 SGB XI beschlossen. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Leistungsbeschreibungen und die Personalschlüssel für die Tagespflege sowie die Fahrtkostenregelung und die Aufgabe der Anlage 1 des Rahmenvertrages.
Der neue Rahmenvertrag teilstationär liegt nun in der finalen Ausfertigung vor.

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Pu­bli­ka­tio­nen 

Der Mindestlohn - Fragen & Antworten

Der Mindestlohn - Fragen & Antworten

Der Mindestlohn gilt - der Mindestlohn ist Ihr gutes Recht. Diese wichtigste sozialpolitische Reform der letzten Jahre ist eine Erfolgsgeschichte: Aus vielen geringfügigen Jobs sind reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geworden, es gibt mehr Beschäftigte und mehr Lohn. Damit bringen wir die soziale Gerechtigkeit in Deutschland ein großes Stück voran.

In der Broschüre zum Mindestlohn finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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5. Berliner Runde zur Zukunft der Pflege am 10. November 2017

5. Berliner Runde zur Zukunft der Pflege am 10. November 2017

"Was machen wir mit der Fachkraftquote: Ganz ohne oder ganz anders oder weiter wie bisher!?"

Pflegebedürftige Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, haben einen Anspruch auf die bestmögliche Pflege und Betreuung. Um dies auch in Zukunft sicherzustellen, müssen mehr Menschen für die Ausbildung in einem Beruf in der Pflege gewonnen und die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage nach dem Umgang mit der Fachkraftquote. Ist sie nach wie vor eine zentrale Voraussetzung, um eine gute Pflege zu sichern? Gibt es Alternativen oder wäre der Verzicht auf eine Fachkraftquote der Einstieg in eine Billigpflege?

Zu einer intensiven Auseinandersetzung mit diesen Fragen luden Sozial- und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (RLP) und Gesundheits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (NRW) am Freitag, den 10. November 2017, in der Zeit von 10.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr in die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz nach Berlin ein. Geladene Expertinnen und Experten haben unterschiedliche und durchaus kontroverse Positionen vorgestellt und in einer moderierten Diskussionsrunde bewertet und fokussiert.

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Strukturierung und Beschreibung pflegerischer Aufgaben auf der Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Strukturierung und Beschreibung pflegerischer Aufgaben  auf der Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Mit der Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und einem neuen Begutachtungsverfahren in der Altenpflege wurde in der vergangenen Wahlperiode die größte Pflegereform seit Bestehen der Pflegeversicherung vorgenommen. Mit mehr als fünf Milliarden Euro erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar mehr Leistungen und die Hilfe setzt deutlich früher an als bisher. Zudem erhalten Demenzkranke erstmals gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Die reibungslose Umsetzung der Pflegereform ist insbesondere dem Einsatz der Pflegekräfte, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Dienste und Pflegekassen sowie allen, die sich für eine gute Pflege in Deutschland stark machen, zu verdanken. Der heute veröffentlichte Fachbericht soll Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen und als Orientierung dienen, die Pflege an den neuen Begutachtungsgrundsätzen auszurichten.

Der Fachbericht beschreibt die pflegerischen Aufgaben mit Blick auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und erläutert, wie die Selbständigkeit von pflegebedürftigen Menschen noch besser als bisher gestärkt und die Pflege auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Familien ausgerichtet werden kann. Autoren des Berichts sind Dr. Klaus Wingenfeld von der Universität Bielefeld und Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück.

Downloads

Fachbericht "Strukturierung und Beschreibung pflegerischer Aufgaben auf der Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff"

Präambel zum Fachbericht „Strukturierung und Beschreibung pflegerischer Aufgaben auf der Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs“

 

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Ambulant 

Durchführung von Schulungen in der häuslichen Umgebung nach § 45 SGB XI mit der AOK und SVLFG vom 01.10.2017

Ergänzenden Hinweise zur Umsetzung der neuen Rahmenvereinbarung:

  • Es sind ausschließlich die neu vereinbarten Dokumente zu nutzen. Teilweise wird noch das bisherige Schulungsprotokoll verwendet, welches nun obsolet ist bzw. die Dokumentation in Form des Leistungsnachweises erfolgt.
  • Auf dem Formular „Leistungsnachweis“ ist die Angabe zur Uhrzeit vorgesehen, eine Angabe zur Stundenzahl ist nicht erforderlich. Wie die Angabe zur Uhrzeit zu erfolgen hat, ist nicht näher ausgeführt. Nachfragen können insbesondere dann auftreten, wenn die „reine“ Schulungszeit (also ohne Vor- und Nachbereitung) notiert wird (z.B. 10:00 Uhr bis 11:15 Uhr) und diese Zeit die vereinbarte Dauer der Schulung (90 bis 120 Minuten) unterschreitet (im o.g. Beispiel weniger als 90 Minuten). Wir empfehlen zumindest in diesen Fällen, die Zeit für die Vor- und Nachbereitung zu ergänzen.

In der Rahmenvereinbarung ist nicht explizit geregelt, wie damit umzugehen ist, wenn eine Schulung vorzeitig (weniger als 90 Minuten inklusive Vor- und Nachbereitung) abgebrochen werden muss und keine weitere Schulung erfolgen kann. Wir gehen davon aus, dass bei entsprechender Dokumentation der nachvollziehbaren Abbruchursache (die nicht beim Pflegedienst liegt), die Pauschale voll in Rechnung gestellt werden kann.

  • Wird die Schulungseinheit gesplittet, d.h. die Möglichkeit genutzt, die Schulung im Rahmen von zwei Hausbesuchen durchzuführen, erfolgt die Schlussrechnung nach dem 2. Hausbesuch. Es sollen also keine „Teilrechnung“ vorgenommen oder der volle Betrag bereits nach dem 1. Hausbesuch in Rechnung gestellt werden.
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Neue Themenseite: Versorgung von Menschen mit Demenz im Krankenhaus

Neue Themenseite: Versorgung von Menschen mit Demenz im Krankenhaus

In Krankenhäusern wächst die Zahl älterer Patient/-innen, die neben einer akuten Erkrankung auch die Diagnose Demenz aufweisen. Ihre Versorgung stellt besondere Anforderungen an die Krankenhäuser. Eng getaktete Klinikabläufe und der „normale“ Klinikalltag überfordern Patient/-innen mit Demenz häufig.

 


Aufgabe der Kliniken ist es daher, sich in vielen Bereichen auf die besonderen Bedürfnisse dieser Patientengruppe einzustellen. Zahlreiche Krankenhäuser haben bereits innovative Modelle und Konzepte zur Versorgung von Menschen mit Demenz erprobt und eingeführt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat im Jahr 2017 einige Beispiele zum Thema „Demenz im Krankenhaus“ gesammelt und die Themenseite „Demenz im Krankenhaus“ eingerichtet. Die Webseite steht ab sofort online zur Verfügung.

Für die in den Paritätischen Landesverbänden angeschlossenen Krankenhäuser besteht jederzeit die Möglichkeit weitere Projekte und Aktivitäten zum Thema Versorgung von Menschen mit Demenz im Krankenhaus bei der DKG anzumelden.

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Pflegepolitische Informationen 

Mindestlohn in der Pflege steigt von 10,20 EUR brutto auf 10,55 EUR

Mindestlohn in der Pflege steigt von 10,20 EUR brutto auf 10,55 EUR

Nachdem der Pflegemindestlohn seit 01.01.2017 auf 10,20 EUR brutto im Westen und 9,50 EUR im Osten angestiegen ist (wir berichteten im letzten Newsletter), wird er ab 01.01.2018 auf 10,55 EUR (10,05 EUR) angehoben. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 01.01.2017 8,84 EUR brutto.

Neues zu anrechenbaren Arbeitgeberleistungen auf den Mindestlohn - Mindestlohnfähige Lohnbestandteile

Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 20.09.2017 – gerichtliches Aktenzeichen: 10 AZR 171/16-Urlaubsvergütung, Feiertagsvergütung und Nachtarbeitszuschläge sind auf Grundlage des Mindestlohns zu berechnen.


Das Bundesarbeitsgericht stellt fest, dass das MiLoG im Grundsatz nur Ansprüche für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden gewährt, also nicht für solche Arbeitszeit gilt, die aufgrund eines gesetzlichen Feiertags oder Urlaubs ausfällt. Allerdings müssen Arbeitgeber gemäß § 2 Absatz 1 EFZG für Arbeitszeiten, die aufgrund eines gesetzlichen Feiertags ausfallen, dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zahlen, welches er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (sog. „Entgeltausfallprinzip“).

Für die Fälle, in denen sich die Vergütung nach dem MiLoG bestimmt, könne nichts anderes gelten, so das Bundesarbeitsgericht nun in der genannten Entscheidung. Das MiLoG enthalte in diesem Punkt auch keine abweichenden Bestimmungen. Ein weiterer, interessanter Gesichtspunkt der Entscheidung ist, dass auch der tarifliche Nachtarbeitszuschlag und das tarifliche Urlaubsentgelt ebenfalls (mindestens) auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns berechnet werden müssen, da dieser Teil des "tatsächlichen Stundenverdienstes" sei.
Zusatzzahlungen für Urlaubszeiten sind nicht auf den Mindestlohn anzurechnen, soweit sie nicht als Vergütung für geleistete Arbeit gelten.
Das Bundesarbeitsgericht stellt überdies klar, dass eine Anrechnung des gezahlten "Urlaubsgeldes" auf Ansprüche nach dem MiLoG ausscheide, soweit es sich nicht um Entgelt für geleistete Arbeit handle.

Bereits aus der Vergangenheit ist klar, dass folgende Löhne nach dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten bzw. Bestandteil des Mindestlohns sind:

  • Löhne für Bereitschaftszeiten
  • monatlich zur Auszahlung kommende Jahressonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld
  • Lohnzahlung im Urlaub (sog. Urlaubsentgelt, nicht: Urlaubsgeld!)
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
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Pflegekammer in Baden-Württemberg

Pflegekammer in Baden-Württemberg

Die baden-württembergische Landesregierung möchte die Pflege und den Pflegeberuf aufwerten. Eine Möglichkeit, um die Selbstverwaltung der Pflegefachkräfte voranzubringen, ist die Gründung einer Pflegekammer. Um herauszufinden, ob die Pflegefachkräfte in Baden-Württemberg für oder gegen die Gründung einer solchen Kammer sind, führt das Land eine repräsentative Befragung unter ihnen durch.

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Pflegepolitische Forderungen des Paritätischen Gesamtverbandes. Kurzfristige Reformmaßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation.

Pflegepolitische Forderungen des Paritätischen Gesamtverbandes. Kurzfristige Reformmaßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation.

Nach vielen Jahren der Pflegereformen muss die Altenpflege weiter im politischen Fokus bleiben. Den richtungsweisenden Pflegestärkungsgesetzen müssen weitere kurzfristige Reformen folgen. Die Paritätischen Forderungen stellen gleichzeitig einen Appell an die neue Bundesregierung dar.

Die sechs pflegepolitischen Forderungen lauten:

  1. Die Finanzierung der Pflege solidarisch, zukunftsfest und gerecht gestalten!
  2. Mehr und besser bezahltes Pflegepersonal!
  3. Das neue Pflegeverständnis in Einrichtungen verwirklichen!
  4. Pflegende Angehörige stärken!
  5. Pflege vor Ort in den Kommunen organisieren und gestalten!
  6. Digitalisierung in der Pflege gestalten!
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Häusliche Krankenpflege 

DTA -- § 302 SGB V -- IKK zum 01.01.2018 und Siemens Betriebskrankenkasse zum 01.02.2018

DTA -- § 302 SGB V -- IKK zum 01.01.2018 und Siemens Betriebskrankenkasse zum 01.02.2018

Mit Infobrief vom 05.12.2017 haben wir Sie über die Umsetzung des DTA HKP mit der IKK informiert. Die erforderliche Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag liegt nun von der IKK unterschrieben vor.

Seit längerem ist die Siemens BKK an der Einführung des DTA HKP interessiert. Wir haben mit der Siemens BKK nun vereinbart, dass der DTA HKP zum 1. Februar umgesetzt wird. D.h. alle Rechnungen, die ab dem 1. Februar an das Abrechnungszentrum DAVASO für HKP-Leistungen bei SBK-Versicherten geschickt werden, sind als Papierrechnung und Datensatz zuzusenden. 

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Sonstige Leistungserbringer nach § 302 SGB V-Falsche Schlüsselwerte der Technischen Anlage 3, Version 11, Stand 02.11.2017

Sonstige Leistungserbringer nach § 302 SGB V-Falsche Schlüsselwerte der Technischen Anlage 3, Version 11, Stand 02.11.2017

In der Technischen Anlage 3, Version 11, Stand 02.11.2017, für Sonstige Leistungserbringer nach § 302 SGB V hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen.
 
In Schlüssel 8.1.11 waren die Schlüsselwerte "4" und "7" vertauscht dargestellt. Korrekt ist:
 
4 - Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements
7 - Verordnung im Rahmen der Terminservicestellen
 
Die korrigierte TA 3, Version11, Stand 12.01.2018, ist auf der Homepage des GKV-SPIBU eingestellt.
 

 

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Betreuungsrecht 

Dokumentation zur BAGFW-Fachtagung: „Kompetenzzentrum Betreuungsverein – Aufbruch, Umbruch oder Abbruch?“

Dokumentation zur BAGFW-Fachtagung: „Kompetenzzentrum Betreuungsverein – Aufbruch, Umbruch oder Abbruch?“

Am 18. Oktober 2017 fand die BAGFW-Fachtagung "Kompetenzzentrum Betreuungsverein - Aufbruch, Umbruch oder Abbruch?" in Kassel statt. Inzwischen ist die Dokumentation der Veranstaltung online verfügbar.

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Qualitätsberichterstattung in neuen Wohnformen nach § 113b Abs. 4 SGB XI 

Online-Befragung im Rahmen der Studie zur Qualitätssicherung

Online-Befragung im Rahmen der Studie zur Qualitätssicherung

im Auftrag der Vertragsparteien nach § 113b Abs. 4 SGB XI führen die Universität Bremen, das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) und die Prognos AG die Studie „Entwicklung und Erprobung eines Konzeptes und von Instrumenten zur internen und externen Qualitätssicherung sowie für eine angemessene Qualitätsberichterstattung in neuen Wohnformen“ durch.

In einer Online-Befragung werden Angebote neuer Wohnformen zu Herausforderungen bei der Qualitätssicherung in den Bereichen Wohnen, Versorgung und Soziales (Teilhabe) sowie zum Umgang mit besonderen Qualitätsmerkmalen neuer Wohnformen untersucht. Ein Unterstützungsschreiben der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege sowie nähere Informationen zum Hintergrund der Studie und eine kurze Erläuterung der Wohnformtypen, die in der Studie untersucht werden, finden Sie im Anhang.

Als verantwortliche bzw. zuständige Person für ein Angebot neuer Wohnformen bitten wir Sie um Ihre Teilnahme an der Befragung.

Zum Fragebogen gelangen Sie über folgenden Link: https://survey.prognos.com/index.php/646217?lang=de

Wir bitten Sie, den Online-Fragebogen bis zum 09.02.2018 vollständig auszufüllen.

Der Fragebogen sollte von Personen ausgefüllt werden, die mit angebotsspezifischen Fragen der Qualitätssicherung vertraut sind. Dies können neben Qualitätsbeauftragten auch z.B. Mitarbeiter/-innen eines ambulanten Pflegedienstes, Mitarbeiter/-innen einer Wohnungsbaugesellschaft, Mitglieder eines Angehörigengremiums etc. sein.

Zum Datenschutz: Die ausschließlich zum Studienzweck erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet und nur auf dem Firmenserver der Prognos AG gespeichert. Unsere Mitarbeiter/-innen sind grundsätzlich verpflichtet, alle Informationen, von denen sie im Laufe der Untersuchung Kenntnis erhalten, vertraulich zu behandeln.

Bei inhaltlichen Fragen zur Online-Befragung wenden Sie sich bitte an: Kathrin Seibert (E-Mail: kseibert@uni-bremen.de)
Bei technischen Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an: Sören Mohr (E-Mail: soeren.mohr@prognos.com)


Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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Veranstaltungen 

Fachtag "Selbsthilfe in der Pflege" im Februar 2018

Fachtag "Selbsthilfe in der Pflege" im Februar 2018

Im letzten Jahr wurde der §45 SGB XI neu geordnet. Aus dem ehemaligen §45d SGB XI - Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege und Selbsthilfe wurden 2 Paragraphen geschaffen.

  • §45c Abs.1 Nr. 2 für das bürgerschaftliche Engagement in der Pflege
  • §45 d für die Selbsthilfe in der Pflege

Damit hat die Selbsthilfe in der Pflege mehr Gewicht. Selbsthilfe für die Zielgruppe von Menschen, die Begleitung, Betreuung, Hilfe und Pflegeunterstützung brauchen - das bedeutet Chancen und Herausforderungen.

  • Selbsthilfe von und für pflegende Angehörige - wie könnte das gehen?
  • Wie kann Bürgerengagement Selbsthilfe unterstützen?
  • Was können die Kommunen dazu beitragen?

Viele Fragen - Raum für Ideen - ganz gute Praxisbeispiele!
Kommen sie am 23.02.2018 nach Heilbronn - denken und diskutieren sie mit uns - erfahren sie Neues!

Die Einladung können Sie hier herunterladen.

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Grundseminar: Sicherheitsbeauftragte am 25./ 26.04.2018, Stuttgart

Grundseminar: Sicherheitsbeauftragte am 25./ 26.04.2018, Stuttgart

Sicherheitsbeauftragte in Betrieben haben eine wichtige Funktion. Welche Aufgaben sie konkret übernehmen und wie sie diese erfolgreich meistern, ist Thema dieses Seminars. Es vermittelt die wichtigsten Grundlagen für alle neu ernannten Sicherheitsbeauftragten.

Veranstalter: BGW in Kooperation mit dem Paritätischen Landesverband

Kostenfrei, ausschließlich für MOs des Paritätischen Baden-Württemberg (die Fahrtkosten werden erstattet)

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Arbeits- und Gesundheitsschutz - eine gewinnbringende Führungsaufgabe am 21./22.11.2018, Freiburg

Arbeits- und Gesundheitsschutz - eine gewinnbringende Führungsaufgabe am 21./22.11.2018, Freiburg

Das Seminar versetzt Leitungs- und Führungskräfte in die Lage, für die eigene Einrichtung einen wirksamen Arbeitsschutz zu entwickeln. Sie lernen, sich Ihrer Verantwortung hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bewusst zu werden.

Veranstalter: BGW in Kooperation mit dem Paritätischen Landesverband

Kostenfrei, ausschließlich für MOs des Paritätischen Baden-Württemberg (die Fahrtkosten werden erstattet)

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Kongress Zukunftsmodell (Sozial-) Genossenschaften am 07.02.2018 in Stuttgart

Kongress Zukunftsmodell (Sozial-) Genossenschaften am 07.02.2018 in Stuttgart

Noch freie Plätze

 

Am Mittwoch, 7. Februar 2018 veranstaltet Integrative Wohnformen e.V. gemeinsam mit dem Paritätischen Baden-Württemberg e.V. im Geno-Haus, Stuttgart einen Fachkongress zum Thema

(Sozial-) Genossenschaften – ein Organisationsmodell der Sozialwirtschaft.

Der Fachkongress wird den Dialog mit allen Vertreter*n*innen relevanter Gruppen eröffnen und wichtige Impulse für neue Denk- und Arbeitsansätze geben.

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