Migration aktuell 01 / 2018

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01 / 2018
29.01.2018

Migration aktuell

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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Referats Migration des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg.

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Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen.

Herzliche Grüße

Basri Aşkın und Svenja Hasenberg

Projekte & Förderprogramme 

Fördertöpfe im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

 Die EU-Kommission hat unten genannte vier Fördertöpfe im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ausgeschrieben. Es handelt sich hierbei nicht um das nationale AMIF-Programm, sondern um Förderungen, die direkt bei der Kommission in Brüssel beantragt werden müssen. Antragsfrist ist 01.03.2108.
 
1.       Raising Awareness on migrant's contribution to EU Societies
 
2.       Community Building at local level for integration including through volunteering activities
 
3.       Pre-departure and post-arrival support for the integration of persons in need of international protection who are resettled from a third country including through volunteering activities
 
4.       Promote swift integration of TCNs into the labour market through strengthened cooperation and mobilisation of employers and social and economic partners
 
5.       Integration of victims of trafficking in human beings
 
Antragsunterlagen sind unter folgendem Link abrufbar:

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Förderung durch das KVJS-Landesjugendamt Baden-Württemberg 2018

Förderung durch das KVJS-Landesjugendamt Baden-Württemberg 2018

In den KVJS Haushaltsplan wurden 400.000 € für die Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe eingestellt. Durch die Modellvorhaben sollen neue Methoden- und Handlungsansätze erprobt und die daraus gewonnenen Erkenntnisse allen Jugendhilfeträgern zur Verfügung gestellt werden. Für das Landesjugendamt ist besonders wichtig, dass innovative Handlungsansätze zum Tragen kommen, die nicht nur den Aufbau von wirksamen und nachhaltigen Strukturen, sondern auch den Erkenntnistransfer ermöglichen.

 Förderschwerpunkte für die Förderperiode 2018 sind:

Inklusive Ansätze im Gemeinwesen/im Sozialraum

Armuts- und Risikolagen im jungen Erwachsenenalter

Demokratiebildung und Aktivierung im Sozialraum

Integration von Kindern, Jugendlichen und Familien mit Fluchterfahrung

Zuschüsse hieraus können Träger der freien Jugendhilfe, Träger der außerschulischen Jugendbildung, Initiativ- und Selbsthilfegruppen, Land- und Stadtkreise sowie Gemeinden erhalten.

 Fördervoraussetzungen sind:

die Gesamtkosten betragen mindestens 10.000 € jährlich,

die Vorhaben mit örtlichem Bezug sind mit dem örtlichen Jugendamt abgestimmt, 

das Angebot richtet sich an Zielgruppen aus dem Verbandgebiet,

die unterschiedlichen Belange von Jungen und Mädchen oder ggf. spezifische Lebenslagen von jungen finden Berücksichtigung,

Verpflichtung zur Evaluation und Berichterstattung.

Die Förderdauer beträgt maximal 36 Monate (verteilt auf vier Haushaltsjahre). Dabei beläuft sich die Fördersumme maximal auf 25.000 € pro zwölf Monate. Die Zuwendungshöhe kann bis zu 60% der Personal- und Sachkosten des Vorhabens berücksichtigen. Gewährt wird der Zuschuss als Festbetrag.

Anträge können mit dem vorgesehenen Formular beim Landesjugendamt bis spätestens 28.02.2018 eingereicht werden.

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Stellungnahmen & PMs 

Familiennachzug- ein Gebot der Humanität

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg, hat in der Woche vom 04.-10. Dezember 2017 eine Aktionswoche mit dem Titel „Recht auf Familie – Integration braucht Familienzusammenführung“ durchgeführt. Die Aktionswoche die am 10.12.2017, dem Tag der Menschenrechte endete, wurde von zahlreichen Kooperationspartnern, unterstützt.

Mit der Aktionswoche wollte die Liga der Freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg e. V.  auf die andauernde humanitäre Notlage von vielen geflüchteten Familien aufmerksam machen. Das Recht als Familie zusammenzuleben ist grund- und menschenrechtlich verbrieft. Auch die UN-Kinderrechtskonvention stellt klar, dass alles getan werden sollte, um die Einheit der Familie zu wahren. Da dies in den Herkunftsländern auf Grund der dortigen Gefahrenlage nicht möglich ist, ist  die Familienzusammenführung hier sicherzustellen. Die Zusammenführung von Familien mit Flüchtlingsanerkennung oder mit subsidiären Schutz ist daher ein Gebot der Humanität, welches nicht durch langwierige Asyl- und Visumsverfahren beschnitten werden sollte.

Ein weiteres Anliegen, im Laufe der Aktionswoche war es, die Diskussion beim Thema Familiennachzug zu Flüchtlingen zu versachlichen. Von einer massiven Zuwanderung durch Familienzusammenführung kann nach aktuellem Stand nicht mehr ausgegangen werden. Das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit IAB, geht in einer aktuellen Studie von einer rechnerischen Nachzugsquote von 0,28 aus. Damit käme etwa nur eine nachzugsberechtigte Person auf vier Flüchtlinge.

Ebenso war die Aufklärung ein wichtiges Anliegen im Rahmen der Aktionswoche. Beim Familiennachzug zu Flüchtlingen geht es anders, wie oft behauptet, immer nur um Ehepartner und minderjährige Kinder.

Trotzdem führt die derzeitige Lage bei den betroffenen Menschen zu eine psychisch extrem belastenden Lebenssituation. Die anhaltende Sorge um Familienangehörige in Krisengebieten, Bürgerkriegsregionen oder in Transitstaaten zermürbt und steht der Integration im Weg.  Die langen Wartezeiten auf Termine in den deutschen Botschaften für Visa, haben für manche Familien  auch noch weitere gravierende Konsequenzen. Kinder werden während der Wartezeit volljährig und verlieren den Anspruch auf Nachzug ihrer Eltern oder zu ihren Eltern. Eine für uns unglaubliche Vorstellung, ist für viele geflüchtete Familien grausame Realität. Gelten bei uns Ehen ab einem Jahr Trennung als zerrüttet, müssen geflüchtete Familien ihre Bindungen über Jahre, viele Kilometer Distanz und unter anhaltender Angst aufrechterhalten.

Diese Problematik gilt in besonderem Maße für Flüchtlinge mit subsidiären Schutzstatus. Ihr Familiennachzug ist noch bis zum März 2018 ausgesetzt. Das Thema ist weiterhin von großer tagespolitischer Brisanz. Hierbei gilt es zu bedenken, dass das Thema denkbar ungeeignet ist zum Spielball der Politik zu werden.

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Bundestag berät über Familiennachzug: Paritätischer lehnt weitere Aussetzung ab

„Die Diskussion beim Thema Familiennachzug zu Flüchtlingen muss dringend versachlicht werden“, fordert Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Dazu gehöre eine realistische Einschätzung der damit verbundenen zusätzlichen Flüchtlingszahlen. Beim Familiennachzug zu Flüchtlingen gehe es immer nur um den/die Ehepartner/in und minderjährige Kinder, so die Vorstandsvorsitzende. Nach der aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit, handelt es sich um eine Nachzugsquote von 0,28 Personen für jeden Geflüchteten in Deutschland. Damit kommt nur etwa eine nachzugsberechtigte Person auf vier Flüchtlinge.

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Publikationen & Arbeitshilfen 

Die Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und b des Aufenthaltsgesetzes und ihre Anwendung

Die Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und b des Aufenthaltsgesetzes und ihre Anwendung

Der Paritätische Gesamtverband hat sich stets für die Einführung einer stichtags- und altersunabhängigen Bleiberechtsregelung eingesetzt und darauf gedrungen, dass die damit verknüpften Anforderungen auch erfüllbar sind. Aus diesem Grund hat er die Einführung der §§ 25 a und b in das Aufenthaltsgesetz im August 2015 dem Grunde nach zunächst begrüßt. Zwei Jahre später bleibt jedoch festzuhalten, dass die Zahl der erteilten Aufenthaltstitel nach diesen Normen immer noch viel zu gering ist.

Die vorliegende Arbeitshilfe soll dazu beitragen, diesen Regelungen in der Praxis größere Wirksamkeit zu verleihen. Ein weiteres Ziel ist, vor dem Hintergrund der aktuellen öffentlichen Diskussion deutlich zu machen, dass Rückkehr bzw. Abschiebung nicht der einzig denkbare Weg aus dem für alle Beteiligten unbefriedigenden Status der Duldung ist, sondern insbesondere für langjährig geduldete Menschen die Bleiberechtsregelungen stets intensiv geprüft werden sollten.

 

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Aktualisierte Arbeitshilfe "Ausgeschlossen oder privilegiert? - Zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen"

Aktualisierte Arbeitshilfe "Ausgeschlossen oder privilegiert? - Zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen"

Im folgenden Link ebenfalls abrufbar, die aktualisierte Arbeitshilfe "Ausgeschlossen oder privilegiert? - Zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen" in der 3. Auflage.

Der Paritätische bleibt weiterhin an der Verwirklichung der Rechte von EU-Bürger/-innen dran und wird voraussichtlich das Thema auch im Rahmen seiner für 2018 geplanten Menschenrechtskampagne wieder aufgreifen.  

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Paritätische Veröffentlichung Studie "Ehrenamt mit Geflüchteten"

Begleitend zum Projekt "Koordinierung, Qualifizierung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements für Flüchtlinge" ist eine Studie mit dem Titel "Ehrenamt mit Geflüchteten: ein Praxisforschungsprojekt über Ressourcen, Erwartungen und Erfahrungen ehrenamtlicher Helfer/-innen in pädagogischen Settings"  durch die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) entstanden.

Sie zeigt auf knapp 90 Seiten sehr anschaulich, wie ehrenamtliches Engagement im Integrationsprozess seinen Beitrag zu einer gelingenden Integration und Partizipation leisten kann. Engagierte Ehrenamtliche kommen zu Wort und dabei wird deutlich, wie wertvoll ihre Aktivitäten sind, wie sie Engagement erleben, aber auch, wo Fallstricke und Probleme sichtbar werden. Aus den Ergebnissen lassen sich vielfältige Rückschlüsse für die praktische soziale Arbeit mit Geflüchteten und Engagierten ziehen und Positionen für die Weiterentwicklung des Engagements und seine Rahmenbedingungen formulieren.

Der Paritätische Gesamtverband hat die Ergebnisse der Studie zum Anlass genommen, eine Kurzversion mit dem Titel "Integration durch Engagement: Zentrale Erkenntnisse, Paritätische Positionen und Praxistipps" zu erstellen. Hier finden Fachkräfte, Engagierte und Interessierte die wichtigsten Ergebnisse in prägnanter Form, die Einschätzungen des Paritätischen sowie wertvolle Tipps und Tricks für die praktische Arbeit mit Geflüchteten.

 

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Rechte für alle Frauen

Zusammen mit der Mitgliedsorganisation Suana/kargah e.V. hat der Paritätische Gesamtverband das Booklet „Rechte für ALLE Frauen“ erstellt, das bildhaft über grundlegende Rechte informiert und die Selbstbestimmung von Frauen stärken möchte. Das Heft ist in verschiedenen Sprachen verfügbar

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Allgemeine & fachliche Informationen 

Broschüre: Die EU-Förderung der Integration von Migranten

Die Broschüre erlaubt einen Überblick über die EU-Förderung im Bereich Integration von Migranten.

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Zukunftsmodell (Sozial-) Genossenschaften Organisationsmodell der Sozialwirtschaft?!

Der Kongress „Zukunftsmodell (Sozial-)Genossenschaften“ widmet sich diesem Themenfeld. Sozialgenossenschaften sind aufgrund der gleichberechtigten Mitgliedschaft strukturell geeignet, eine Plattform für neue Formen der Kooperation und Partizipation von Akteuren aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Staat und Wirtschaft zu bieten. Unter ihrem Dach können sich Bürgerschaft,
Selbsthilfe, Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Vereine etc. zusammenfinden.
Der Kongress richtet sich an die Wohnungswirtschaft, die Sozialwirtschaft, Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung.

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