Ältere Menschen und Pflege aktuell 04 / 2018

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04 / 2018
19.04.2018

Ältere Menschen und Pflege aktuell

FG Stationär, FG Ambulant, Hausverteiler

Inhalt

»Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) »Stationär »Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung »Tages- und Nachtpflege »Kurzzeitpflege »Ambulant »PARITÄTISCHER PFLEGEKONGRESS 2018 »Menschenrechtskampagne des Paritätischen »Qualitätsmanagement im PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg »Veranstaltungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg. Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Systems der Homepage notwendig. Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen. Alle Newsletter und Info-Briefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) 

Anzeigepflicht im laufenden Betrieb gem. § 11 WTPG

Anzeigepflicht im laufenden Betrieb gem. § 11 WTPG

Wer den Betrieb einer stationären Einrichtung aufnehmen will, hat der Heimaufsicht nach § 11 WTPG Abs. 1 Nr. 5 WTPG die vorgesehene Zahl der Stellen der Beschäftigten anzuzeigen. Im laufenden Heimbetrieb sind Änderungen nach § 11 Abs. 3 WTPG unverzüglich anzuzeigen. Die Orientierungshilfe für Heimaufsichtsbehörden in Baden-Württemberg -STAND: Oktober 2017- sieht gemäß § 11 Abs. 3 WTPG vor, das Änderungen, die Angaben nach § 11 Abs. 1 Satz 3 WTPG betreffen, der Heimaufsicht unverzüglich anzuzeigen sind. Hinsichtlich der Änderungen bei der vorgesehenen Zahl der Stellen der Beschäftigten (§ 11 Abs.1 Nr. 5 WTPG) in Vollzeitäquivalenten genügt es, wenn sie jeweils zum 15.04. und 15.10. mit Stand des jeweiligen Monatsersten mitgeteilt werden. Unverzüglich und damit rechtzeitig bedeutet, dass die Anzeige ohne schuldhaftes (vorsätzliches oder fahrlässiges) Zögern erfolgt. Bezüglich der Anzeigepflichten bei Betriebseinstellungen wird auf § 11 Abs. 3 Nr. 3 WTPG verwiesen.

Empfehlung: Einzelne Heimaufsichtsbehörden schreiben derzeit vollstationäre Pflegeeinrichtungen an mit dem Hinweis, dass Meldung von Änderungsanzeigen im Personalkörper zum 15.04. und 15.10. zu erfolgen haben. Gleichzeitig empfehlen manche Heimaufsichten, Personallisten mit umfangreichen Angaben (neben dem Namen auch den Beschäftigungsumfang, die Qualifikation sowie das Eintritts-/Austrittsdatum) zu überlassen. Es besteht keinerlei Verpflichtung, Personallisten herauszugeben. Die Orientierungshilfe (Oktober 2017, Kap. 2.2 auf S. 9), die selbst nur empfehlenden Charakter hat, sieht lediglich vor, Änderungen in der Stellenzahl/in Vollzeitäquivalenten mitzuteilen – auch nicht differenziert nach Organisationsbereichen.

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Stationär 

Verfahren zur Kürzung der Pflegevergütung

Verfahren zur Kürzung der Pflegevergütung

Die Geschäftsstelle des Qualitätsausschuss Pflege hat zwischenzeitlich über die Veröffentlichung der vom Qualitätsausschuss am 22.12.2017 beschlossenen „Vereinbarung nach § 115 Absatz 3b des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) über das Verfahren zur Kürzung der Pflegevergütung nach § 115 Absatz 3 und 3a SGB XI“ im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 28.03.2018 informiert.
 
Gemäß § 115 Absatz 3b Satz 2 und 3 SGB XI gilt die Vereinbarung vom ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats und ist für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich.

Ergänzend verweisen wir hierzu auf den Info-Brief des Entgeltbereiches vom 09.04.2018 unter: mehr.

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Datenschutz im vollstationären Einrichtungen

Datenschutz im vollstationären Einrichtungen

Die Landesbeauftragte für Datenschutz plant zu den häufigsten Fragen zum Datenschutz in Pflegeheimen, diese in Form einer „FAQ“-Liste aufzubereiten und praxistaugliche Antworten hierauf zu geben. Diese sollen dann im Internet veröffentlicht werden.

Haben auch Sie eine konkrete Frage zum Thema „Datenschutz in Pflegeeinrichtungen“? Dann wenden Sie sich gerne an poststelle@lfdi.bwl.de.

Ansprechpartner:

Sandra Zitzmann

Referentin in Referat III (Sozialversicherung)

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Telefon: 0711/615541-748

E-Mail: Zitzmann@lfdi.bwl.de

Zentraler Posteingang: poststelle@lfdi.bwl.de

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

Mit Ihren Fragestellungen helfen Sie , Ihnen möglichst umfassend Antwort auf die sich täglich stellenden Probleme beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu geben.

 

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Leistungsbescheide im Rahmen der vollstationären Versorgung

Leistungsbescheide im Rahmen der vollstationären Versorgung

Vereinzelt wurde in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, das einzelne Pflegekassen keine "Leistungsbescheide" mehr an die Leistungsträger übermitteln.

Hierzu ist im Rahmenvertrag für die vollstationäre Pfelge in Baden-Württemberg unter § 12 Abs. 3 folgendes geregelt:

(3) Die zuständige Pflegekasse informiert das Pflegeheim unverzüglich schriftlich über ihre Leistungszuständigkeit, sobald ihr gegenüber der Pflegebedürftige erklärt hat, welches Pflegeheim er wählt. Diese Information enthält den wesentlichen Inhalt des Leistungsbescheids für den Pflegebedürftigen, insbesondere Aussagen darüber, ob Anspruch auf Leistungen der vollstationären Pflege besteht, die Zuordnung des Pflegebedürftigen zu einer Pflegestufe, die Einstufung als Härtefall sowie die Leistungshöhe. Änderungen dieser Sachverhalte sind ebenfalls unverzüglich dem Pflegeheim mitzuteilen.

Betroffene Einrichtungen können sich mit dem Verweis auf den § 12 Abs. 3 des Rahmenvertrages für Baden-Württemberg an die entsprechende Pflegekasse wenden.

Hinweis: Hier ist im Vertragstext noch "Pflegestufe" genannt. Diese wird bei einer der kommenden Überarbeitungen entsprechend berücksichtigt.

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Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung 

Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe

Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe

Der Paritätische hat zu dem lange erwarteten Referentenentwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) seine Stellungnahme abgegeben. Die Anhörung in den zuständigen Ministerien findet am 04. Mai 2018 statt. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Sie ist dem Deutschen Bundestag gemäß § 56 Absatz 1 Satz 2 und 3 PflBG vor Zuleitung an den Bundesrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.

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Tages- und Nachtpflege 

Pflegesatzkommission SGB XI stationär verabschiedet Empfehlung einer Fahrdienstvergütung für teilstationäre Pflegeeinrichtungen

Pflegesatzkommission SGB XI stationär verabschiedet Empfehlung einer Fahrdienstvergütung für teilstationäre Pflegeeinrichtungen

In ihrer Sitzung am 18.04.2018 beschließt die Pflegesatzkommission stationär nach § 86 SGB XI Baden-Württemberg eine Empfehlung zur Ausgestaltung und Höhe einer personalkostenunabhängigen Fahrdienstvergütung. Verhandlungen auf örtlicher Ebene sind weiter möglich.

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Kurzzeitpflege 

Weiterentwicklung solitärer Kurzzeitpflege

Weiterentwicklung solitärer Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege hat für Menschen mit medizinisch-pflegerischem Versorgungsbedarf in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Ursprünglich ist die Kurzzeitpflege vom Gesetzgeber im SGB XI konzipiert worden, um "für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung" oder in anderen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist, die Versorgung des Pflegebedürftigen sicherzustellen und zur Entlastung pflegender Angehöriger beizutragen. Der Fachausschuss Altenhilfe und Pflege der BAGFW hat seine Position zur Weiterentwicklung der solitären Kurzzeitpflege im Thesenpapier festgehalten. Ein wichtiges Signal geht von dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus, in dem die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege durch eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung gestärkt werden soll.

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Ambulant 

Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI (Pflegesachleistung gemäß § 36 SGB XI)

Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI  (Pflegesachleistung gemäß § 36 SGB XI)

Am 06.02.2018 wurde in der Pflegesatzkommission ambulant das Muster des Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI beschlossen.

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PARITÄTISCHER PFLEGEKONGRESS 2018 

SAVE THE DATE - 14./ 15. November 2018

SAVE THE DATE - 14./ 15. November 2018

Der diesjährige Paritätische Pflegekongress "Recht auf gute Pflege! Wege aus der Dauerkrise" nimmt alle Schwerpunktthemen in den Fokus, die durch die Pflegestärkungsgesetze und das Pflegeberufereformgesetz angeschoben oder umgesetzt wurden. Der Kongress soll aufzeigen, was die Politik in der Dauerkrise tut bzw. tun muss und wie es weitergeht. Wie steht es um das Recht auf gute Pflege?

Datum: 14./15. November 2018

Ort: Tagungswerk Jerusalemkirche; Lindenstraße 85; 10969 Berlin-Kreuzberg

Anhand von Fachvorträgen und Workshops aus Praxis, Wissenschaft und Politik wird der Stand der Umsetzung der letzten Gesetzgebungen und Reformen und der weitere Handlungsbedarf in der Altenhilfe und Pflege insbesondere zu folgenden Schwerpunkten thematisiert:

  • Pflegekosten und die Gestaltung der Pflegeversicherung – Rationierung und Rationalisierung oder Evolution des Leistungsrechts?
  • Sozialraumgestaltung, Altenhilfe und Pflege – Die Rolle der Kommunen und der Wohlfahrtspflege.
  • Wie weiter mit dem Personal? Fachkraftquote, Personalmix, Personalbemessungsinstrument und Co.
  • Die neue Pflege: Stärkung der Fachlichkeit durch den neuen Pflegebegriff und durch die neue Ausbildung.
  • Satellitenthemen in der Pflege: Entsäulung und neue Wohnformen, Prävention, Digitalisierung.

Das Programm bietet daneben zwei exklusive Fachforen zu folgenden Themen an:

  • Qualitätsprüfung und -darstellung: Die Einführung des indikatorengestützten Verfahrens zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität und die Abschaffung der Pflegenoten im stationären Bereich in 2019.
  • Schnittstelle Eingliederungshilfe / Pflege: Das Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe zu Leistungen der Pflege.

Der Paritätische Pflegekongress richtet sich an Mitgliedsorganisationen, Paritätische Landesverbände, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Pflegekräfte, Betroffenenverbände und Politik.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung werden voraussichtlich im April zur Verfügung stehen.

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Menschenrechtskampagne des Paritätischen 

MENSCH, DU HAST RECHT!

MENSCH, DU HAST RECHT!

 „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Der erste Satz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sichert jedem Menschen weltweit gleiche Rechte und Freiheiten zu – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sozialer Anschauung, ethnischer und sozialer Herkunft. Menschenrechte sind angeboren, unveräußerlich, universell und unteilbar.

Die Staaten der Vereinten Nationen haben sich auf diese Rechte als Grundlage für ihr Handeln verpflichtet. Seit ihrer Verkündung haben die Menschenrechte Eingang in internationale Vereinbarungen, völkerrechtlich bindende Konventionen und nationale Verfassungen gefunden.

Doch weiterhin werden weltweit Menschenrechte schwer verletzt. Auch 70 Jahre nach Verabschiedung der Erklärung durch die Vereinten Nationen muss ihr Schutz immer wieder neu eingefordert werden. Es sind unsere Rechte. Wir alle müssen sie kennen. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie achten und für sie eintreten.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband tritt täglich für die sozialen und individuellen Menschenrechte ein: Wir weisen auf Menschenrechtsverletzungen hin, informieren die Öffentlichkeit und setzen uns in der sozialen Arbeit für die Rechte und Freiheiten aller Menschen ein. Von besonderer Bedeutung sind in unserer Arbeit die Themen Wohnen, Bildung, Gesundheit, Teilhabe, Selbstbestimmung, sowie Schutz, Zuflucht und Hilfe.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie umfasst 30 Artikel, in denen die Rechte und Freiheiten eines jeden Menschen festgelegt sind. Zu ihrem 70. Geburtstag in diesem Jahr hat sie an Aktualität und Dringlichkeit nichts eingebüßt. Deshalb widmen wir uns in 2018 dem Thema Menschenrechte auf besondere Weise.

Text der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Menschen-Rechte: Die 30 Regeln in leichter Sprache

Zwischenzeitlich ist unter: http://www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/mensch-du-hast-recht/menschenrechtsblog/ ein Blog zu diesem Themenfeld eingerichtet worden. Hier können Anliegen - am besten verbunden mit Praxisbeispielen -  eingebracht werden, die sich auf das Thema Verletzung oder Einhaltung von Menschenrechten beziehen. Ein Eintrag muss nicht mehr als 1 oder 2 Seiten umfassen.   

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Qualitätsmanagement im PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg 

Startveranstaltungen 2018

Startveranstaltungen 2018

Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg bietet Ihnen als Mitgliedsorganisation über die Paritätische Akademie Süd einen kompetenten Ansprechpartner zum Qualitätsmanagement an.

Auf Grundlage der Rückmeldungen der Bedarfsabfrage zum Qualitätsmanagement hat die Paritätische Akademie Süd verschiedene Angebote konzipiert. Damit kommt der Paritätische Baden-Württemberg seinem Versprechen nach Sie als Mitgliedsorganisation auch im Bereich des Qualitätsmanagement zu unterstützen. Als exklusives Angebot erhalten Sie als Mitgliedsorganisation des Paritätischen Baden-Württemberg mit Unterstützung von Glücksspiralmitteln die folgenden Angebote in diesem Jahr kostenfrei.

Unter den Angeboten finden Sie Formate sowohl für „Einsteiger*innen“ zum Thema QM als auch Formate für Einrichtungen, die beispielsweise bereits ein QM-System integriert oder auch eine Zertifizierung abgeschlossen haben und bei der Weiterentwicklung Unterstützung benötigen.

Arbeitskreis 1: https://paritaet-bw.de/veranstaltungen/fortbildungen/artikel/qualiaetsmanagement-arbeitskreis-1-exklusiv-fuer-mitglieder-des-paritaetischen-baden-wuerttemberg.html

Arbeitskreis 2: https://paritaet-bw.de/veranstaltungen/fortbildungen/artikel/qualitaetsmanagement-arbeitskreis-2-exklusiv-fuer-mitglieder-des-paritaetischen-baden-wuerttember.html

Webinar: Schritt für Schritt zum Qualitätsmanagement: https://www.akademiesued.org/bildungsangebote/detail/seminar/3330620/webinar-schritt-fuer-schritt-zum-qualitaetsmanagement-online-einstieg-ins-qualitaetsmanagement-fuer-soziale-einrichtungen-in-3-modulen.html

Workshop Qualitätsentwicklung: https://www.akademiesued.org/bildungsangebote/detail/seminar/3330619/workshop-qualitaetsentwicklung.html

 

 

 

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Veranstaltungen 

Fachtag der LIGA: Eingliederungshilfe, Teilhabe und Pflege – Anspruch und Aussichten

Fachtag der LIGA: Eingliederungshilfe, Teilhabe und Pflege – Anspruch und Aussichten

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die letzten Änderungen des SGB XI in Pflegestärkungsgesetzen (PSG) II und III werden die Schnittstellen zwischen den beiden Leistungssystemen der Pflege und der Eingliederungshilfe in Teilen neu
geregelt.

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden- Württemberg e.V. greift diese Thematik in Kooperation mit der Akademie der Diözese Rottenburg- Stuttgart in einem Fachtag auf und befasst sich mit den künftigen Auswirkungen auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg.

Termin: Mittwoch, 25. April 2018 von 10:15 - 15:45 Uhr

Ort: Evang. Bildungszentrum Hospitalhof Stuttgart, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart, Deutschland

Kosten: 60,00 €

Anmeldeschluss: 10. April 2018

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Beratungsteam Altenpflegeausbildung - Region Baden-Württemberg Fortbildungsangebote 2018

Beratungsteam Altenpflegeausbildung - Region Baden-Württemberg Fortbildungsangebote 2018

Für 2018 ist der Schwerpunkt der Fortbildungen auf die neuen Pflegeausbildungen ab 2020 gesetzt.

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BAGFW-Fachtag Ein-STEP Strukturmodell der Pflegedokumentation

BAGFW-Fachtag Ein-STEP Strukturmodell der Pflegedokumentation

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) veranstaltet einen Fachtag zu aktuellen Fragen des neuen Strukturmodells der Pflegedokumentation mit Erfahrungsaustausch zur Umsetzung des Modells in der Praxis.

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Podiumsdiskussion „Rente die zum Leben reicht?“ und zum einjährigen Bestehen des Bündnisses gegen Armut im Alter

Podiumsdiskussion „Rente die zum Leben reicht?“ und zum einjährigen Bestehen des Bündnisses gegen Armut im Alter

Vor einem Jahr, am 3. April 2017, haben sich 31 Sozialverbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche und kirchliche Organisationen in Baden-Württemberg zum Bündnis gegen Armut im Alter zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für eine Altersversorgung einzusetzen, die zu einem Leben in Würde reicht.

Bis zur Bundestagswahl haben das Bündnis und seine Bündnispartner/innen bei rund 50 Veranstaltungen aufgezeigt, dass die Rente schon in naher Zukunft nicht ausreicht, um ein Leben in Würde führen zu können. Nun hat die neue Bundesregierung ihre Arbeit aufgenommen und im Koalitionsvertrag durchaus Verbesserungen – auch bei der Rente – verhandelt. Für das Bündnis reichen diese Vereinbarungen aber nicht aus, um Armut im Alter – vor allem nach 2025 – zu verhindern.

Wir möchten deshalb mit Politiker/innen der CDU und SPD – die den Koalitionsvertrag mit verhandelt haben – diskutieren und laden herzlich zu unserer Podiumsdiskussion ein.

Moderation Axel Graser Redaktionsleiter SWR 4 Studio Stuttgart

Termin:                Mittwoch, 2. Mai 2018
Beginn:                15:00 Uhr | Saalöffnung 14:30 Uhr
Ort:                      Hospitalhof | Büchsenstraße 33 | 70174 Stuttgart 

Im Anschluss - gegen 16:30 Uhr - laden wir zu einem kleinen Umtrunk ein, um auf den ersten Geburtstag des Bündnisses gegen Armut im Alter anzustoßen.
Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis Montag, 23. April 2018.
per E-Mail an karin.grimm@verdi.de oder Telefon 0711/887 88 2140

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