Infobrief Menschen mit Behinderung 08 / 2018

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08 / 2018
03.04.2018

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, Kreisverbandsvorsitzende, Regionalgeschäftsführer, intern

Inhalt

»So ist der Sachstand

Liebe PARITÄTERINNEN und PARITÄTER,

 

die Landesmittel für die Investitionsförderung sind in der letzten, wie auch in der aktuellen Förderperiode 2018, auf 7,4 Mio Euro gekürzt worden.

Aktuell sind die Landesmittel durch die Überschussanträgen des vergangenen Jahres 2017 für das laufende Jahr 2018 bereits gebunden, so dass keine freien Gelder mehr für die Förderperiode 2018 zur Verfügung stehen.

Dazu kommt, dass die Förderrichtlinien bis zum Jahresende 2018 definitiv auslaufen bzw. neu geregelt werden müssen. Eine Sondersitzung des Förderausschusses (FöA) hat hierzu unter Beteiligung von Vertreterinnen des Ministeriums für Soziales und Migration Mitte März getagt und beraten.

Das Protokoll ist nun verabschiedet, so dass ich Ihnen nun die offizielle Mitteilung machen kann.

So ist der Sachstand  

Förderempfehlungen von 2017

Die Projekte, die bereits 2017 eine Förderempfehlung erhalten haben, werden alle einen Förderbescheid erhalten.

Neue Projektanträge 2018

Da die "Altfälle" aus 2017 die Mittel für 2018 bereits komplett binden, werden 2018 keine weiteren Projekte beraten und gefördert.

 

ACHTUNG: Außer Projekte, die sich ausschließlich durch Ausgleichsabgaben fördern lassen.

Mischfinanzierungen sind 2018 ebenfalls nicht mehr förderfähig.

 

Wie geht es weiter?

Eine Planung und Beratung auf Grundlage der alten Verwaltungsvorschrift zur Investitionsförderung macht keinen Sinn. Die Förderlandschaft wird sich vermutlich ab 2019 komplett neu ausrichten.

 

Warum?

Aktuell gibt es ein neues Wohnraumförderprogramm des Ministeriums für Soziales und Integration, das in Abstimmung mit dem Wirtschafts- und Finanzministerium erfolgen wird. Dieses Förderprogramm soll sich personenzentriert in erster Linie an den Bedarfen von Menschen mit Behinderung und pflegebedürftigen Menschen ausrichten.

 

Die Inhalte dieses Förderprogramms werden über einen Beteiligungsprozess von Wohnbauunternehmen, Sozialvereinen und Vertretungen der Leistungserbringer, und -berechtigten/Angehörigen derzeit beraten. Bis zum Frühsommer 2018 sollen Eckpunkte dazu vorgelegt werden. Das Programm soll insbesondere offen sein für Wohnrauminvestitionen im Bereich seelisch Behinderte und grundsätzlich die Ambulantisierung fokussieren. Wie hoch die Fördersumme sein wird, ist derzeit noch unklar.

 

Auch ist unklar, ob dieses neue Wohnraumförderprogramm komplett neue Gelder generiert, oder auch Mittel des Investitionsförderprogramms mit eingespeist werden.

Die Neuausrichtung der Verwaltungsvorschrift zu Förderrichtlinien der Investitionsförderung wird daher auf die Parallelprogramm abgestimmt werden müssen.

 

Das Ministerium hat bis zum September 2018 angekündigt, mehr Klarheit zu haben. Ob dies zeitlich eingehalten werden kann, bleibt abzuwarten.

 

Klar ist, dass sich der Paritätische gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden für eine Erhöhung der Kostenrichtwerte einsetzten wird.

 

Was ist zu tun?

Sollten Sie in Überlegungen angestellt haben, einen Förderantrag zu stellen oder bereits in den Vorbereitungen dafür sein, muss ich Ihnen mitteilen, dass das zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn mehr machen wird. Ich empfehle Ihnen, den Prozess zu stoppen.

 

Die Zukunft der weiteren Investitionsförderung ab 2019 ist ungewiss. Dies betrifft sowohl die Höhe der Fördersumme als auch die Inhalte der Förderrichtlinien.

 

Daher haben Sie nun 2 Möglichkeiten:

  1. Sie verschieben Ihr Projekt auf unbestimmte Zeit, bis mehr Klarheit herrscht. Für Modernisierungsmaßnahmen zur Erfüllung der Landesheimbauverordnung oder Brandschutzmaßnahmen wird das jedoch nicht möglich sein.
  2. Sie nutzen die Niedrigzinsphase für einen Bau ohne Förderung und verhandeln mit Ihrem Leistungsträger vor Ort die entsprechenden Kostensätze.

 


Sobald es Neuigkeiten gibt, werde ich Sie wieder informieren.

Die offizielle Sprachregelung mit Briefkopf des KVJS steht Ihnen für Ihre Kommunikation mit den Leistungsträgern zur freien Verfügung. Diese sind darüber ebenfalls offiziell informiert worden.

Übrigens:

Eine mögliche Vertröstung der Leistungsträger auf die neue Förderperiode 2019 wäre in diesem Fall nach meiner Einschätzung keine befriedigende Antwort auf Projekte, die sich bereits in der baulichen Planung befinden.  Die Planungsunsicherheit in der Finanzierung bleibt dann nämlich bis auf Weiteres bestehen.

» weiter zur offiziellen Sprachregelung des FöA für die Leistungsträger vor Ort