Infobrief Servicebereich Entgelt 10 / 2018

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10 / 2018
19.04.2018

Infobrief Servicebereich Entgelt

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»SGB XI - 05/2018

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Sie erhalten folgende Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Landesverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen System der Homepage notwendig):

SGB XI - 05/2018 

Pflegesatzkommission SGB XI stationär verabschiedet Empfehlung einer Fahrdienstvergütung für teilstationäre Pflegeeinrichtungen

 

In ihrer Sitzung am 18.04.2018 beschließt die Pflegesatzkommission stationär nach      § 86 SGB XI Baden-Württemberg eine Empfehlung zur Ausgestaltung und Höhe einer personalkostenunabhängigen Fahrdienstvergütung. Verhandlungen auf örtlicher Ebene sind weiter möglich.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB XI umfasst die teilstationäre Pflege auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.

Gemäß § 2 Abs. 5 des aktuellen Rahmenvertrages für die teilstationäre Pflege werden die laufenden Betriebskosten (ohne investive Kosten) zwischen den Vertragsparteien nach § 85 Abs. 2 SGB XI vereinbart. Damit obliegt die Vereinbarung der personalkostenunabhängigen laufenden Betriebskosten der Beförderung in der Systematik und Höhe grundsätzlich den örtlichen Vertragspartnern im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen.

Die Pflegesatzkommission SGB XI stationär für Baden-Württemberg hat in ihrer Sitzung am 18.04.2018 folgende Empfehlung für die örtlichen Vertragsparteien beschlossen:

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