Infobrief Menschen mit Behinderung 10 / 2018

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10 / 2018
27.04.2018

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, Kreisverbandsvorsitzende, Regionalgeschäftsführer, intern

Inhalt

»Länderübergreifende Orientierungshilfen zur Umsetzung BTHG

Liebe PARITÄTERINNEN und PARITÄTER,

in diesem Infobrief finden Sie allgemeine Informationspapiere zur Umsetzung BTHG als Arbeitshilfen. Unter Umständen sind diese Ihnen noch nicht allen bekannt, was wir hiermit ändern möchten.

 

 

Länderübergreifende Orientierungshilfen zur Umsetzung BTHG  

Vorstudie für Berlin: Vergleich der Bedarfsinstrumente

Das Land Berlin hat mit einer Studie untersuchen lassen, welche der in Berlin und bundesweit eingesetzten Bedarfsermittlungsinstrumente den Anforderungen des BTHG entsprechen.
Ziel und Auftrag der Vorstudie ist es, mittels eines Kriterienkatalogs die in Berlin  und bundesweiteingesetzten Instrumente zur Bedarfsermittlung mit Blick auf die Anforderungendes SGB IX n.F. geprüft werden. Im Ergebnis sollen Empfehlungen zur Entwicklung eines Instruments für Berlin abgegeben werden.

Interessant für uns ist hier die Bestätigung, dass bei der Beurteilung des BEI NRW und des IHP (die als Grundlagen für den 2. Entwurf des BEI BA-WÜ gedient haben), dabei als nahezu  durchgehend empfehlenswert eingestuft wurden.

Insbesondere die in Baden-Württemberg strittige Frage nach dem Zeitwert im Instrument steht bei den Wissenschaftlerin der Studie überhaupt nicht zur kritischen Diskussion, sondern wird selbstredend über die gesetzliche Anforderungen als notwendig verstanden.

Genauere, kurz gefasste Informationen dazu erhalten Sie über die Website von "Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz":
https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/service/aktuelles/studie-bedarfsermittlunginstrumente/

» weiter zur Studie

BAGüS - Orientierungshilfe zu den (neuen) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ab 01.01.2018

Diese Orientierungshilfe der BAGüS (Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Sozialhilfeträger) beinhaltet Hinweise zur Umsetzung der neuen Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Artikel 1 BTHG, SGB IX, Teil 2, Kapitel 4.

 

Kapitel 4 Teilhabe am Arbeitsleben

§111 Leistungen zur Beschäftigung

(1) Leistungen zur Beschäftigung umfassen

1. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach den §§ 58 und 62,

2. Leistungen bei anderen Leistungsanbietern nach den§§60 und 62 sowie

3. Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern nach § 61.

(2) Leistungen nach Absatz 1 umfassen auch Gegenstände und Hilfsmittel, die wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zur Aufnahme oder Fortsetzung der Beschäftigung erforderlich sind. Voraussetzung für eine Hilfsmittelversorgung ist, dass der Leistungsberechtigte das Hilfsmittel bedienen kann. Die Versorgung mit Hilfsmitteln schließt eine notwendige Unterweisung im Gebrauch und eine notwendige Instandhaltung oderÄnderung ein. Die Ersatzbeschaffung des Hilfsmittels erfolgt, wenn sie infolge der körperlichen Entwicklung der Leistungsberechtigten notwendig ist oder wenn das Hilfsmittel aus anderen Gründen ungeeignet oder unbrauchbar geworden ist.

(3) Zu den Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 gehört auch das Arbeitsförderungsgeld nach § 59.

 

» hier geht es zur Orientierungshilfe

BAR: Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess

Die BAR (Bundesarbeitgemeinschaft für Rehablitation) hat bereits Ende März 2018 eine „Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe“ gemäß § 26 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 1
Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr.2, 3, 5, 7 bis 9 SGB IX“ verfasst.

Eine aufschlussreiche und empfehlenswerte "Lektüre", die einiges an Klarheit liefern kann.

 

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BMAS: Modell zur Flächenzuordnung und Finanzierung von ehemaligen stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe

Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) erarbeitet gemeinsam mit bundesweiten Experten in der AG "Personenzentrierung" an allgemeinen Empfehlungen zur Umstetzung der Personenzentrierung in ehemals stationären Einrichtungen.

Den aktuellen Stand diesbezüglich möchten wir Ihnen nicht vorenthalten.

» Informationen finden Sie unter "Trennung der Leistungen"