Infobrief Ältere Menschen und Pflege 27 / 2018

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27 / 2018
15.05.2018

Infobrief Ältere Menschen und Pflege

FG Stationär, FG Ambulant, Hausverteiler

Inhalt

»Förderprogramme

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg. Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Systems der Homepage notwendig. Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen. Alle Newsletter und Info-Briefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Förderprogramme 

Innovationsprogramm Pflege 2019

„Land investiert 2,5 Millionen Euro in innovative und kreative Pflegekonzepte“ - Ausschreibung für „Innovationsprogramm Pflege 2019“ gestartet 

Um Unterstützung, Betreuung und Pflege in Baden-Württemberg qualitativ hochwertig und nachhaltig zu sichern, sollen die Gelder zur Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Weiterentwicklung sozialraumorientierter und innovativer Versorgungsstrukturen eingesetzt werden, sowie für Maßnahmen zur Umsetzung der seniorenpolitischen Ziele der Landesregierung.

Damit Menschen mit Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegebedarf möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen können, müssen pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen in ihrer versorgenden Tätigkeit unterstützt und gestärkt werden.

Im Rahmen der geförderten Projekte soll daher insbesondere die Lebenssituation der pflegenden Angehörigen, der vergleichbar nahestehende Pflegepersonen und deren unterstützendes Umfeld in den Blick genommen werden. Damit sollen Projektprofile gefördert werden, bei denen Angebote und Konzepte für informell Pflegende in den Mittelpunkt gestellt werden. Ziel ist eine Unterstützung und Entlastung für diese Personengruppe zu erreichen. Dabei sollen die kulturelle Herkunft einschließlich migrationsspezifischer Aspekte und ebenso die besonderen Bedarfe von Familien mit Menschen mit Demenz beachtet werden.

Gefördert werden Projekte in folgenden Bereichen:

  • Weiterentwicklung sozialraumorientierter und innovativer Versorgungsstrukturen
  • Förderung ambulant betreuter Wohngemeinschaften
  • Ausbau des teilstationären Pflegeangebots

Die vollständigen Antragsunterlagen für 2019 müssen bis spätestens 31. Oktober 2018 beim KVJS eingegangen sein. Mit einer Entscheidung über die Mittelvergabe ist voraussichtlich im Frühjahr 2019 zu rechnen.

Die vollständige Ausschreibung sowie den Bewerbungsbogen finden Sie unter dem folgenden Link.

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Allianz für Beteiligung - "GUT BERATEN!"

Beratungsgutscheine zur Förderung der Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg bringen sich viele Menschen ein, um ihr Umfeld vor Ort zu gestalten. Hierbei spielen aktuelle gesellschaftspolitische Themen immer häufiger eine große Rolle. Wie können Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte vor Ort gut gemeinsam leben? Wie kann in unserem Dorf, Stadtteil oder Quartier ein soziales, generationenübergreifendes Miteinander entstehen? Wie können wir ländliche Gebiete als lebenswerte Orte erhalten? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigen sich Menschen vor Ort in Initiativen, Arbeitskreisen oder Vereinen und entwickeln gemeinsam Ideen und Ansätze.

Das Land Baden-Württemberg sieht in diesen Ideen und dem Engagement der Menschen vor Ort einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung unseres Bundeslandes. Deshalb fördert das Land mit dem Förderprogramm "Gut Beraten!" zivilgesellschaftliche Initiativen und ihre Ansätze, gesellschaftliche Themen vor Ort mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung zu bearbeiten. 

Themenschwerpunkte der Förderung sind:

  • Ländlicher Raum
  • Integration
  • Quartiersentwicklung
     

Wer kann sich bewerben?
Zivilgesellschaftliche Initiativen mit und ohne eingetragene Rechtsform in Baden-Württemberg(z. B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Bürgerinitiativen, Vereine, Migrantenselbstorganisationen).
 

Welche Förderung gibt es?
Das Förderprogramm bietet diesen Initiativen die Möglichkeit, sich zu Fragen der Projektentwicklung, -organisation und -durchführung beraten zu lassen.
Pro Projekt können bis zu 4.000 € für Beratungsleistungen durch fachlich qualifizierte und erfahrene Personen abgerechnet werden. Die Beraterinnen und Berater werden von der antragstellenden Initiative bei der Bewerbung vorgeschlagen.

Weitere Informationen, Antragsunterlagen und Antragsfristen erhalten Sie unter dem folgenden Link.

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