Ältere Menschen und Pflege aktuell 06 / 2018

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06 / 2018
26.06.2018

Ältere Menschen und Pflege aktuell

FG Stationär, FG Ambulant, Hausverteiler

Inhalt

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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg. Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Systems der Homepage notwendig. Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen. Alle Newsletter und Info-Briefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Pflegesatzkommission 

Pflegesatzkommission stationär

Pflegesatzkommission stationär

In ihrer Sitzung am 21.06.2018 verabschiedete die Pflegesatzkommission nach § 86 SGB XI eine Regelung zur übergangsweisen Fortführung der Anlage 1 gemäß § 17 Abs. 3 des Rahmenvertrages stationär nach § 75 SGB XI.

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Leistungsbescheide der Pflegekassen - Rahmenvertrag vollstationär

Derzeit kommt es in der Praxis vermehrt dazu, das einzelne Pflegekassen keine Leistungsbescheide "mehr" an die Leistungserbringer übermitteln. Diese Frage ist im aktuellen Rahmenvertrag für vollstationäre Pflege gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg vom 12. Dezember 1996 in der von der SGB XI-Schiedsstelle festgesetzten Fassung vom 17.12.2015, in Kraft ab 01.01.2016, geändert durch Beschluss der Großen Runde vom 20.12.2016 und Umlaufbeschlüsse vom September 2017 in § 12 Abs. 3 RV geregelt. Dort heißt es:

(3) Die zuständige Pflegekasse informiert das Pflegeheim unverzüglich schriftlich über ihre Leistungszuständigkeit, sobald ihr gegenüber der Pflegebedürftie erklärt hat, welches Pflegeheim er wäh. Diese Information enthält den wesentlichen Inhalt des Leistungsbescheids für den Pflegebedürftigen, insbesondere Aussagen darüber, ob Anspruch auf Leistungen der vollstationären Pflege besteht, die Zuordnung des Pflegebedürftigen zu einer Pflegestufe, die Einstufung als Härtefall sowie die Leistungshöhe. Änderungen dieser Sachverhalte sind ebenfalls unverzüglich dem Pflegeheim mitzuteilen.

Sollten im Kontext der Übersendung der Leistungsbescheide Probleme bestehen, so kann auf diese Regelung im RV verwiesen werden.

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Häusliche Krankenpflege 

Unterschriebene Preisvereinbarungen liegen vor

Unterschriebene Preisvereinbarungen liegen vor

Zwischenzeitlich sind alle im Unterschriftenverfahren befindlichen Vergütungsvereinbarungen seitens der Beteiligten unterschrieben und eingestellt. Diese sind unter:

AOK Baden-Württemberg [Mehr]

BKK, IKK, Bundesknappschaft [Mehr]

SVLFG (LKK) [Mehr]

Vdek [Mehr]

Die Übersicht "Preise auf einen Blick" ist unter:

2018 02 22 Preise auf einen Blick 2018.pdf

eingestellt.

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DTA gem. § 302 SGB V

DTA gem. § 302 SGB V

Aufgrund der aktuellen Änderungen zur Umsetzung des DTA wurde die Übersicht der aktuellen DTA-Umsetzungen angepasst. Dies ist im internen Bereich eingestellt.

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der DTA-Regelungen.

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Vollstationäre Versorgung 

Neue Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege und Abschaffung des Pflege-TÜV durch indikatorengestützte Instrumente und Verfahren für die Qualitätsprüfungen gem. § 113b SGB XI

Neue Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege und Abschaffung des Pflege-TÜV durch indikatorengestützte Instrumente und Verfahren für die Qualitätsprüfungen gem. § 113b SGB XI

Bis 2019 werden unter Begleitung des Qualitätsausschuss Pflege indikatorengestützte Instrumente und Verfahren für die Qualitätsprüfungen gem. § 113b SGB XI entwickelt. Sie lösen die bisherigen Qualitäts-Prüfungsrichtlinien und die Pflege-Transparenzvereinbarungen gem. § 113 SGB XI ab.

Wie der Wechsel in allen Einzelheiten konkret aussehen wird, kann mit Sicherheit erst nach Abschluss der Projekte nach § 113b SGB XI sowie der Vereinbarungen nach §§ 113 (MuG) und 115 SGB XI (QDV) sowie der QPR gesagt werden. Aufgrund der Kenntnisse und Erfahrungen aus den Vorgängerprojekten sowie den Ausschreibungen zu den laufenden Projekten lassen sich zumindest zentrale Eckpunkte für das neue System konkretisieren, wobei eine wesentliche Neuerung in der Verzahnung des internen Qualitätsmanagements mit der externen Qualitätsprüfung liegen wird.

Künftig werden in der vollstationären Pflegeeinrichtung mit einem standardisierten Erhebungsinstrument qualitätsgesichert Daten über alle Bewohner erhoben (voraussichtlich zweimal im Jahr) und an eine externe Datenauswertungsstelle (DAS) gesendet. Die DAS führt eine statistische Plausibilitätsprüfung der Daten durch und berechnet die Qualitätsindikatoren. Anschließend werden die Ergebnisse an die Einrichtungen zurück übermittelt, die auf Basis dieser Ergebnisse gegebenenfalls bereits einen Verbesserungsprozess einleiten können. Die QPR-Qualitätsprüfung wird auch künftig erfolgen, wenn auch verändert.
Ab 2019 erfolgt die Umstellung auf das neue System.

Zur Unterstützung der Träger und deren Einrichtungen bei der Umstellung wird auf Bundesebene eine Implementierungsstrategie angeregt, die sich am Ein-STEP-Projekt orientiert.

Die BAGFW kündigt eine Veranstaltung zu den neuen Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege an:
 
SAVE THE DATE
 
Was kommt nach dem „Pflege-TÜV“? – Implementierung der neuen Instrumente zur Qualitätsprüfung und -darstellung
 
Wann: 29. August 2018, 11 – 16 Uhr
Wo: Diakonie Deutschland (Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin)


Ziel der Tagung ist die Information und Erläuterung des Verfahrens und der entsprechenden Instrumente aus erster Hand u. a. durch Dr. Wingenfeld (IPW, Universität Bielefeld), der Einbezug praktischer Erfahrungen im Rahmen des Erprobungsprojekts EQMS (DiCV Münster) sowie die Klärung von Fragen für eine Implementierung vor Ort.
 

Das Programm einschließlich der Anmeldemodalitäten folgt in Kürze.

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Materialien 

Sparen durch Paritätische Rahmenverträge

Sparen durch Paritätische Rahmenverträge

Der neue Katalog "Sparen durch Paritätische Rahmenverträge" (6. Auflage) ist im Mai 2018 erschienen.

Eine umfangreichere Übersicht mit allen Partnern und mehr Informationen finden Sie in unserer Online Datenbank unter www.der-paritaetische.de -> Service -> Einkaufsvorteile -> Datenbank

 

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Praxisleitfaden Kommunale Armuts- und Sozialberichterstattung

Praxisleitfaden Kommunale Armuts- und Sozialberichterstattung

Ziel des Leitfadens ist die Stärkung der kommunalen Armuts- und Sozialberichterstattung durch die Unterstützung bei der Erstellung von handlungsorientierten Armuts- und Sozialberichten. Denn kommunale Armuts- und Sozialberichterstattung kann einen Beitrag für nachhaltige und passgenaue Armutsbekämpfung und Prävention vor Ort leisten.

Der „Praxisleitfaden kommunale Armuts- und Sozialberichterstattung“ versteht sich als Handwerkskoffer mit verschiedenen Instrumenten, als Angebot an Kommunen, die einen Armuts- oder Sozialbericht erstellen bzw. ihre Berichterstattung fortschreiben möchten. Die Schwerpunkte liegen dabei auf dem Überblick über bestehende Datenangebote auf kommunaler Ebene sowie auf der Darstellung konkreter Ansatzpunkte in Form von Beispielen aus der Praxis.

Herausgeber: Ministerium für Soziales und Integration
Publikationsart: Broschüre
Seitenzahl: 52
Publikationsdatum: 2018

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BAGFW-Fachtag am 3. Mai 2018, Diakonie Deutschland

BAGFW-Fachtag am 3. Mai 2018, Diakonie Deutschland

Am 3. Mai 2018 fand der BAGFW-Fachtag zum Ein-STEP-Strukturmodell in Berlin statt. Wir freuen uns, Sie heute darüber zu informieren, dass die Dokumentation des Tages nun online verfügbar ist.
 

 

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Fachkonferenzen: Ergebnisse des „Runden Tisches Aktives Altern – Übergänge gestalten“

Fachkonferenzen: Ergebnisse des „Runden Tisches Aktives Altern – Übergänge gestalten“

Der im Mai 2015 vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) initiierte „Runde Tisch Aktives Altern – Übergänge gestalten“ (RTAA) hat seine Arbeit mit dem Plenum am 31. Mai 2017 abgeschlossen: Hier haben Vertreterinnen und Vertreter aus der Zivilgesellschaft und dem Dritten Sektor gemeinsam mit Fachleuten aus Bund, Ländern und Kommunen ein Zehn-Punkte-Papier diskutiert und verabschiedet, in dem die Ergebnisse des zweijährigen Arbeitsprozesses in Form von Handlungsempfehlungen zusammengefasst sind.

In Kooperation mit dem ISS-Frankfurt a. M. hat das BMFSFJ in vier bundesweit durchgeführten Fachkonferenzen mit einem breiten Fachpublikum Möglichkeiten der Umsetzung dieser Empfehlungen erörtert.

Alle vier Fachkonferenzen waren mit drei Foren zu den Themen „Übergangsmanagement“, „Bildung im und für das Alter/Digitalisierung“ und „Engagement nach Beendigung der Erwerbstätigkeit“ konzipiert.

Die Fachkonferenzen haben von Oktober bis Dezember 2017 in Hannover, Nürnberg, Leipzig und Bonn stattgefunden.

Dokumentation der Fachkonferenzen zu den Ergebnissen des Runden Tisches „Aktives Altern – Übergänge gestalten” (barrierearm)
 

Einzel-Dokumentationen der Fachkonferenzen „Aktives Altern – Übergänge gestalten” (alle Dokumentationen sind barrierearm):

Weitere Veröffentlichungen des Runden Tisch Aktives Altern, finden Sie diese auf unseren Websites zu den AGs Übergänge und Active Ageing Index sowie zur AG Bildung im und für das Alter.

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Förderung 

Innovationsprogramm Pflege 2019

Innovationsprogramm Pflege 2019

Mit dem Innovationsprogramm Pflege fördern wir neuartige Pflege- und Versorgungsmodelle, die Leuchtturmcharakter für die Pflegelandschaft haben. Ziel ist es, die Pflegeangebote vor Ort besser zu vernetzen, Pflege-WGs aufzubauen und Nacht-, Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen gerade auch im ländlichen Raum auszubauen.

Die Ausschreibungsunterlagen für das Förderjahr 2019 finden Sie im Downloadbereich rechts.
Wie im Vorjahr steht insbesondere die Lebenssituation von pflegenden Angehörigen, den vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen und deren unterstützendes Umfeld im Fokus mit dem Ziel, ambulante Pflegearrangements zu unterstützen und zu stärken. Das Land beabsichtigt 2019 rund 2.5 Millionen Euro für das Innovationsprogramm Pflege einzusetzen.

Gefördert werden Projekte in folgenden Bereichen:

  • Weiterentwicklung sozialraumorientierter und innovativer Versorgungsstrukturen
  • Förderung ambulant betreuter Wohngemeinschaften
  • Ausbau des teilstationären Pflegeangebots von Nacht-, Tages- und Kurzzeitpflege

Downloads

Ausschreibung Innovationsprogramm Pflege 2019 (PDF)

Falls Ihr Internetbrowser das Ausfüllen des Antragsformulars nicht unterstützt, speichern Sie das PDF auf Ihrem Computer und starten Sie mit dieser Datei einen erneuten Versuch: Bewerbungsbogen Innovationsprogramm Pflege 2019 (PDF)

Merkblatt Projekte 2019

Merkblatt Tages-, Nacht-, Kurzzeitpflege 2019

Merkblatt WG Investiv 2019

Liste der 2017 geförderten Projekte (PDF)

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Quartier 2020 

Modellprojekt PräSenZ - Prävention für Senioren Zuhause

Modellprojekt PräSenZ - Prävention für Senioren Zuhause

Das Modellprojekt PräSenZ – Prävention für Senioren Zuhause wurde vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gemeinsam mit der gesetzlichen Pflegeversicherung von 2014 – 2017 gefördert. Ziel des Projekts war es, ältere Menschen noch vor Eintreten einer akuten Pflegesituation zu Hause in ihrer Gesundheits- und Lebenssituation zu informieren, zu beraten und Hilfen anzubieten.

Im Mittelpunkt der Erprobung des so genannten präventiven Hausbesuchs standen drei baden-württembergische Kommunen unterschiedlicher Größe – Gemeinde Neuweiler im Landkreis Calw, Rheinfelden im Landkreis Lörrach und die kreisfreie Stadt Ulm. Im Rahmen einer Abschlusstagung am 7. Juni 2018 in Stuttgart hat das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V.  – DIP als Projektträger des Modellprojekts PräSenZ die Erkenntnisse und Erfahrungen aus den präventiven zugehenden Beratungen bei Seniorinnen und Senioren zu Hause sowie eine Handreichung für Kommunen zur Umsetzung präventiver Hausbesuche in die Praxis der Fachöffentlichkeit vorgestellt.

Der „Abschlussbericht des Modellvorhabens PräSenZ in Baden-Württemberg“ und die „Handreichung für Kommunen zur Umsetzung präventiver Hausbesuche für Seniorinnen und Senioren“ können Sie auf der Homepage vom DIP herunterladen:

zum Abschlussbericht

zur Handreichung

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Veranstaltungen 

Die Pflegeheimimmobilie – Risiko oder Rendite? Der Investitionskostensatz und seine Tücken

Die Pflegeheimimmobilie – Risiko oder Rendite? Der Investitionskostensatz und seine Tücken

Mit dem Investitionskostensatz soll der Aufwand einer betriebsbereiten Pflegeimmobilie einschließlich Inventar vollständig finanziert sein: Zinsen, Tilgung und Abschreibungen oder Miete bzw. Pacht. Für die Nachhaltigkeit des Betriebs ist ein IK-Satz, der die unterschiedlichen Immobilienaufwendungen über die jahrzehntelange Lebensdauer eines Gebäudes abdeckt, zentral. Nach welchen Kriterien der IK-Satz ermittelt wird, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland in vielen Details. Für Pflegeheime in Baden-Württemberg stammen die Regelungen zur IK-Satz-Ermittlung für Bestandseinrichtungen sogar noch aus 1997 – einer Zeit, als investive Pflegeheimförderung im Land noch gang und gäbe war und die formalen Vorgaben noch über das Heimrecht des Bundes geregelt waren. ‚Im Ländle‘ gibt es ganz aktuell aber wenigstens neue Eckwerte für Pflegeheim-Neubauten. 

In Baden-Württemberg erfordert zudem die Umsetzung der LHeimBauVO bei vielen Pflegeheimen, die vor deren Inkrafttreten eröffnet wurden, die Finanzierung aktueller baulicher Anpassungen. Die Ausgangssituationen für solche strukturellen Anpassungen sind so vielfältig wie nie. Je nachdem, ob beispielsweise Fördermittel in Anspruch genommen wurden, der Betriebsträger auch Gebäudeeigentümer ist oder ob es Baukosten oberhalb der anerkennungsfähigen Höhen gab oder gibt.

In der Praxis stellen sich uns zum IK-Satz ganz unterschiedliche Fragen: Müssen wir uns aus Betreibersicht mit dem Argument „Einmal gefördert – immer gefördert“ zufriedengeben, obwohl eine investive Förderung abgeschafft wurde? Ist die Differenzierung des IK-Satzes zwischen Selbstzahlern und Sozialhilfeempfängern bei „zu hohen“, sprich nicht anerkennungsfähigen Baukosten eine generelle Lösung? Und lässt sich das Refinanzierungsrisiko indexierter Mietverträge in den Griff bekommen?

Bei unserer Tagung wollen wir diese und andere aus Betreibersicht relevante Aspekte der Refinanzierung der Pflegeimmobilie beleuchten. Die Tagung richtet sich an alle, die sich auf Trägerebene mit dem IK-Satz befassen, an Einrichtungs-/ Heimleitungen, Interessierte in den Verbänden, bei Finanzinstituten und der öffentlichen Hand.

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Fachtag Quartiersentwicklung-Gestaltung zukunftsfähiger Gemeinschaften in unseren Kommunen

Fachtag Quartiersentwicklung-Gestaltung zukunftsfähiger Gemeinschaften in unseren Kommunen

Wie können lebendige Quartiersgemeinschaften aktiviert und Treffpunkte in den Kommunen aufgebaut werden? Wie entstehen zukunftsfähige, verlässliche Nachbarschaften, in denen sich die Menschen gegenseitig unterstützen? Wie kann das Leben im Alter und das Zusammenleben aller Generationen zukünftig organsiert und gestaltet werden? Zu diesem Austausch lädt Sie das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gemeinsam mit der FamilienForschung Baden-Württemberg im Statistischen Landesamt am 25. Juli 2018 von 09:30 bis 15:30 Uhr in den Hospitalhof in Stuttgart ein.

Die Veranstaltung wird von Dr. Angela Postel vom Ministerium für Soziales und Integration eröffnet. Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Andreas Kruse, Direktor des Instituts für Gerontologie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und Vorsitzender der 7. Altenberichtskommission der Bundesregierung wird in seiner Keynote über Teilhabe und Mitverantwortung in der Kommune sprechen. Im weiteren Verlauf des Tages werden Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha und Staatssekretärin Bärbl Mielich die Landesstrategie „Quartier 2020 – Gemeinsam. Gestalten.“ vorstellen.

Im Gespräch mit örtlichen Fachleuten für die Quartiersarbeit und beim „Markt der guten Ideen“ wird Ihnen die Möglichkeit geboten, Erfahrungen und Informationen auszutauschen und ihr Netzwerk zu erweitern. Folgende Inhalte stehen im Mittelpunkt der Praxisforen am Nachmittag, in denen Projektverantwortliche über die Handlungsstrategien und Erfolgsfaktoren berichten:

  • Erfahrungsaustausch für Verantwortliche der Quartiersarbeit
  • Aktivierungsmöglichkeiten der Menschen im Quartier
  • Treffpunkte im Quartier und Aufbau lebendiger Quartiersgemeinschaften
  • Bürgerschaftliche Hilfenetzwerke und ambulant betreute Wohngemeinschaften
  • Potenziale interkommunaler Vernetzung in der Quartiersarbeit
  • Nachhaltige Einbindung der Bürgerschaft in die Entwicklung von Quartieren

Programm und Anmeldung
Einladungsflyer

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Optimierung von Dienst- und Schichtplänen am 15.08.2018

Optimierung von Dienst- und Schichtplänen am 15.08.2018

Die flexible Gestaltung der Arbeitszeit ist für den klientenorientierten und wirtschaftlichen Personaleinsatz in Pflege- und Betreuungseinrichtungen von herausragender Bedeutung. In diesem Tagesseminar lernen Sie anhand von Praxisbeispielen die methodischen Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung kennen. Außerdem werden die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen rund um flexible Arbeitszeitmodelle (Arbeitszeitgesetz und Abweichungsmöglichkeiten, Berechnung von Soll-Arbeitszeit, Urlaub und Entgeltfortzahlung, Handhabung von Zeitkonten, Reichweite des Direktionsrechts, Mitbestimmung etc.) dargestellt.

Ort: Frankfurt am Main, Hoffmanns Höfe

Preis: 215,00€ für Mitglieder, sonst 245,00€ inkl. Verpflegungspauschale

15. Aug 2018

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Leitungskräfte in der Tagespflege - eine Fortbildung in drei Modulen

Leitungskräfte in der Tagespflege - eine Fortbildung in drei Modulen

Um eine Tagespflege zu leiten, bedarf es spezieller Kenntnisse und Erfahrungen. Um den Herausforderungen professionell begegnen zu können, bieten wir speziell für angehende und neue Geschäftsführer/-innen eine kompakte und modulare Weiterbildung an. Die Vermittlung erfolgt in einer geschlossen Gruppe.

Zeitraum und Ort: 08.11 – 9.11.2018, 28.11.2018 und 4.12.2108, Stuttgart Paritätisches Mehrgenerationenzentrum

Preis: € 740,-/810,-

Informationsbroschüre

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Weiterbildung für Initiatoren, Förderer und Projektbegleiter*innen von ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Weiterbildung für Initiatoren, Förderer und Projektbegleiter*innen von ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Im Zentrum dieser umfassenden siebentägigen Seminarreihe (3+2+2 Tage) stehen alle wesentlichen Aspekte zum Aufbau, der Konzeption und dem Betrieb von ambulanten Wohngemeinschaften, die von Bürgern mitgetragen und gut vernetzt in der Gemeinde oder dem Stadtteil geplant sind. Die Initiator*innen werden befähigt, lokale Projekte zu begleiten und durch das Netz der Referenten*innen und Teilnehmer*innen eine fundierte Plattform für alle Fragen rund um die ambulant betreute WG zur Verfügung zu haben.

Das Weiterbildungskonzept wurde von der LABEWO e.V. im Verbund mit Trägern und Institutionen aus dem Land entwickelt. Das Konzept ist ganzheitlich konzipiert, dient dem Aufbau von „sorgenden Gemeinschaften“ und schließt eine große Themenvielfalt ein:

  • Bürgerschaftlichen Engagement als zentrales Element von vollständig selbstorganisierten  Wohngemeinschaften
  • Altersentwicklung und Sozialraumanalyse
  • Identifizierung von sozialen Netzwerken
  • Wohnen in Wohngemeinschaften: vollständig selbstverantwortete und anbietergestützte ambulant betreute WGs
  • Selbstbestimmung und das Modell der Verantwortungsgemeinschaft in WGs
  • Die Bewohnerinnen und Bewohner
  • Die Mitverantwortung der Angehörigen
  • Aufgaben eines begleitenden Vereins oder einer Bürgergemeinschaft
  • Konzeption von WGs: Anforderungsprofile an Pflege-Betreuung-Hauswirtschaft
  • Gestaltung des Alltags: Rechte und Aufgaben der BewohnerInnen und ihrer Angehörigen
  • Vertragswesen und Vertragsgestaltung rund um ambulant betreute WGs
  • Leistungsrechtliche Aspekte-Finanzierungsmodelle für
  • Personalkalkulation und Wirtschaftlichkeit

Das große Team der Referent*innen und Moderator*innen besteht aus Fachspezialisten, Wissenschaftler*innen, Praktikern und erfahrenen Initiatoren von Wohngemeinschaften im Land Baden-Württemberg.

Die Teilnehmer*innen erhalten umfassende schriftliche Unterlagen zu den einzelnen Seminarthemen und können sich begleitend und in der Transferphase vor Ort in einem Online- Forum austauschen.

Träger der Veranstaltung: Paritätische Akademie Süd / LABEWO in Kooperation mit der AWO, DH Heidenheim, DESS, SPES e.V., K-Punkt, AGP Freiburg, Vinzenz von Paul gGmbH, Verband katholisches Landvolk (VKL)

Moderation, fachliches Profil und Begleitung: Landesarbeitsgemeinschaft ambulant betreute Wohngemeinschaften e.V., Baden-Württemberg

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

LABEWO Landesarbeitsgemeinschaft ambulant betreuter Wohngemeinschaften Baden-Württemberg e.V., Herrn Dr. Stapelberg: E-Mail: mail@labewo.de oder  Telefon: 01796952201.

Für organisatorische Fragen steht Ihnen Herr Kai Kneule von der Paritätischen Akademie Süd zur Verfügung: Telefon 0711 25298-923 oder E-Mail: kneule@akademiesued.org

Diese Weiterbildung kann mit und ohne Übernachtung (einschl. Abendessen) gebucht werden. Diese Entscheidung gilt für die gesamte Fortbildung. Beginn: 18.07.2018.

Infobroschüre

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