Infobrief Menschen mit Behinderung 11 / 2018

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11 / 2018
15.06.2018

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, Kreisverbandsvorsitzende, Regionalgeschäftsführer, intern

Inhalt

»Kalkulationstool Wohnen der Liga-Projektgruppe 3 »AG Bedarfsermittlungsinstrument Landesebene » AG Landesrahmenvertrag auf Landesebene

Liebe PARITÄTERINNEN und PARITÄTER,

in diesem Infobrief finden Sie allgemeine Informationspapiere zur Umsetzung BTHG in Baden-Württemberg. 

 

 

Kalkulationstool Wohnen der Liga-Projektgruppe 3 

Kalkulationstool 1.1

Hier finden Sie das überarbeitete und weiterentwickelte Tool sowie den dazugehörigen Leitfaden „Ermittlung von Mieten im sog. gemeinschaftlichen Wohnen ab 01.01.2020“ – Version 1.1 der Liga Projektgruppe 3 Wohnen.

» weiter zum tool

AG Bedarfsermittlungsinstrument Landesebene 

Aktueller Stand zum BEI BaWü

Die Verhandlungen zum Bedarfsermittlungsinstrument Baden-Württemberg (BEI BaWü) sind in vollem Gange. Nachdem die Leistungsträger den Zeitwert im Instrument dirkt abgelehnt haben, verhandeln wir derzeit um eine Verankerung des Zeitwerts im Handbuch, welches verpflichtend in der Anwendung Berücksichtigung finden muss..

Von einigen wenigen Mitgliedsorganisationen erhalte ich die Rückmeldung, dass wir bezüglich des Zeitwerts "einknicken" würden. Das ist mit Nichten der Fall. Wir versuchen jedoch strategisch unsere Positionen bei der Aushandlung zwischen den drei Bänken (Leistungsträger, -erbringer, -berechtigte) einzubringen. Die Verankerung über das Handbuch sehen wir unter bestimmten Voraussetzungen als einen guten Kompromiss in unserem Sinne.

Fakt:

  •  Nur über die Beschreibung des konkreter qualitativen und quantitativen Beschreibung kann letztlich über das Gesamt- bzw. Teilhabeplanverfahren der individuelle Bedarf in einen entsprechenden Leistungsbescheid münden. Ob dies mit dem 3. Entwurf BEI BaWü befriedigend gelingen kann, wird die Erprobung ergeben.

Um dem 3. Entwurf letztlich final zuzustimmen, müssen daher aus unserer Sicht folgende Grundsätze geklärt werden:

  • Das Handbuch muss als ein verbindliches Teil des BEIs festgelegt werden.
  • Die Anwender verpflichten sich zu Qualifizierungsmaßnahme als zwingende Voraussetzung für die Anwendung des Instruments.
  • Die Weiterentwicklung des Instruments und des Handbuchs erfolgt über eine Art Beirat, paritätisch besetzt aus Vertretungen der drei Bänke.
  • Die Träger der Eingliederungshilfe wenden flächendeckend das ausgehandelte BEI BaWü an.

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Das Ministerium (MSI) hat auf den Entschließungsantrag des Landtags mit einem Bericht geantwortet. Dieser Bericht sollte die Ergebnisse der Sondierungsgespräche zwischen den drei Bänken für eine einheitliche Anwendung wiederspiegeln. Dies ist bedingt gelungen.

Beide Dokumente finden Sie hier:

https://paritaet-bw.de/intern/interne-fachinformationen/menschen-mit-behinderung/bthg/ag-bthg-landesebene/ag-bedarfsermittlung.html

 

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Da alles noch sehr fragil und im Aushandlungsprozess ist, bitte ich Sie noch um etwas Geduld bezüglich der finalen Entscheidung. Sobald mehr Klarheit besteht, werden wir Sie informieren, so dass Sie sich mit dem BEI BaWü entsprechend auseinander setzen können.

Schulungen zum BEI BaWü für Sie sind von unserer Seite bereits angedacht.

 

» weiter zu sämtlichen Informationen zum BEI BaWü

AG Landesrahmenvertrag auf Landesebene 

Aktueller Stand zum Landesrahmenvertrag

Die AG Landesrahmenvertrag auf Landesebene arbeitet derzeit recht konstruktiv und zielgerichtet an einer Matrix zu der Auslegung der Fachleistungen bzw. der Abgrenzung zu Pflegeleistungen und anderen Leistungssystemen. Außerdem wird in einer kleineren Gruppe die Vergütungssystematik abgestimmt. Die Ergebnisse dazu sollen bis spätestens nach der Sommerpause in das Plenum zur finalen Abstimmung eingebracht werden.

Die Ziellinie der Liga zu den Verhandlungen ist es, bis spätestens Frühjahr 2019 einen fertigen Landesrahmenvertrag ausgehandelt zu haben. Darin besteht der Fokus unsere Bemühungen.

Derzeit ist es der erklärte Wille der drei Bänke eine Rechtsverordnung zum Landesrahmenvertrag zu vermeiden. Dies stärkt den gemeinsamen Willen zu einer Einigung.

 

Leistungsbeschreibungen

Wie bereits beim Liga-Trägertreffen in der großen Runde richtig diskutiert wurde, halten wir als PARITÄTER es ebenso für sinnvoll, die Ergebnisse zu den Fachleistungen und der Vergütungssystematik in der AG Landesrahmenvertrag abzuwarten.

Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, die Fachleistungen in der alten Systematik zu beschreiben.

Wir setzen uns derzeit sehr stark dafür ein, dass über die Liga Projektstruktur allgemein anzuwendende Muster für die Leistungserbringer erstellt werden, sobald dazu Klarheit herrscht. Eine zentrale Informationsveranstaltungen der Liga ist dafür spätestens im Frühjahr 2019 angedacht.

Wir sind überzeugt, dass wir die Umsetzung des BTHGs nur im Schulterschluss mit den Ligaverbänden gewinnbringend für alle erreichen können. Daher bitten wir darum darauf zu vertrauen, dass wir hier auch gute Ergebnisse und Tools für Sie auf den Weg bringen werden. Alleingänge der Mitgliedsorganisationen würden unsere PARITÄTISCHE Positionierungen im Liga Projekt schwächen.