Infobrief Ältere Menschen und Pflege 36 / 2018

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36 / 2018
03.07.2018

Infobrief Ältere Menschen und Pflege

FG Stationär, FG Ambulant, Hausverteiler

Inhalt

»Hausnotruf

Sehr geehrte Damen und Herren,

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Hausnotruf 

Erhöhung der Entgelte ab 01.Juni 2018

Die Vereinbarung ist die erste echte Preiserhöhung durch die Kassen im Hausnotruf seit 23 Jahren.

Der GKV-SV war jedoch nur bereit  mit einem Verbund von Hausnotrufdienstleistern zu verhandeln. Das Verhandlungsbündnis besteht aus Anbietern, die ca. 90% des deutschen Hausnotruf-Marktes bedienen: Initiative Hausnotruf, Bundesverband Hausnotrufdienste, Vitakt, eine Vielzahl mittlerer und kleinerer privater Dienste.

Die Eckpunkte der Verhandlungsergebnisse stellen sich folgendermaßen dar:

  • Die Entgelt-Pauschale beträgt 23,00 Euro monatlich pro GKV-Kunde.
  • Der neue Höchstpreis kann nach Unterzeichnung der geänderten Preisvereinbarung (Bundesverband) ab 1. Juni 2018 abgerechnet werden.
  • Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2019.

Die Umsetzung erfordert eine Reihe von Maßnahmen auf Dienstleisterseite, um die neuen Preise umzusetzen. Der GKV hat bereits nicht organisierten Anbietern mitgeteilt, dass die erhöhte Pauschale nur unter der Bedingung möglich ist, dass diese einem Verband beitreten.

Auf der Vorstandssitzung des Gesamtverbandes am 18.07.2018 wurde vereinbart, dass der ASB durch seine Mitgliedschaft beim Bundesverband Hausnotrufdienste auch die Interessen der dort nicht repräsentierten Mitglieder des Paritätischen vertreten soll, damit möglich schnell und pragmatisch den Anbietern im Paritätischen ein Zugang zu den besseren Vertragskonditionen ermöglicht wird.

Um Zugang zu den verhandelten Konditionen zu erhalten, übermitteln Sie bitte folgende Daten bis zum 18.07.2018 direkt an Frau Frensche (altenhilfe@paritaet.org) und in CC an Herr Hohm (hohm@paritaet-bw.de)  Die Daten werden dann gesammelt an den ASB übermittelt.

  • Name des Dienstleisters, für den die IK-Nummer gilt
  • Straße des Hauptsitzes
  • Postleitzahl
  • Ort
  • Ansprechpartner (möglichst Geschäftsführer)
  • Institutskennzeichen (IK-Nummer), das für die Abrechnung des Hausnotrufs genutzt wird, ggf. mehrere Nummern.
  • Telefon (Rufnummer eines Ansprechpartners zum Hausnotruf)
  • Fax-Nummer
  • Email-Adresse

Bitte verwenden Sie für die Übermittlung der Daten die anliegende Excel-Tabelle.

 

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