Ältere Menschen und Pflege aktuell 07 / 2018

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07 / 2018
02.08.2018

Ältere Menschen und Pflege aktuell

FG Stationär, FG Ambulant, Hausverteiler

Inhalt

»Datenaustausch »Datenschutz »Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen »MPLC Deutschland GmbH »Förderung ambulanter Hospizdienste »Pflegeberufegesetz »Förderung »Quartier 2020 »Veranstaltungen »Umfragen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg. Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Systems der Homepage notwendig. Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen. Alle Newsletter und Info-Briefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Datenaustausch 

TP 5: Positionsnummernverzeichnis Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe Stand 03.07.2018

TP 5: Positionsnummernverzeichnis Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe Stand 03.07.2018

Das aktualisierte Positionsnummernverzeichnis für Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe Stand 03.07.2017 ist veröffentlicht.

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Datenschutz 

FAQ "Datenschutz in der Pflege" des Landesbeauftragten

FAQ "Datenschutz in der Pflege" des Landesbeauftragten

Am 27.3.2018 wurde Seitens des LAndesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit angekündigt, eine Rubrik FAQ einzurichten. Die Veröffentlichung ist nun erfolgt. Die erste Version der FAQs zum Thema „Datenschutz in der Pflege“ ist veröffentlicht und abrufbar.

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Beratungsleistungen im Bereich Datenschutz für Mitglieder des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband

Beratungsleistungen im Bereich Datenschutz für Mitglieder des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband

Als Rahmenvertragspartner des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands bietet Althammer & Kill speziell für die Mitglieder des Paritätischen zugeschnittene Beratungsleistungen für teilnehmende Mitgliedsorganisationen, z. B. mit der Stellung des externen Datenschutzbeauftragten. Für eine externe Vergabe sprechen neben allgemeinen Überlegungen insbesondere:

  • Kalkulierbare Kosten und Wegfall von Interessenskonflikten
  • Vermeidung von Wissensabfluss bei Versetzung oder Fluktuation
  • Durchgängige Vertretungsfähigkeit (Urlaub, Krankheit, Abwesenheit)
  • Höchste Aktualität des Fachwissens
  • Wegfall der Kündigungsschutzthematik bei Einsatz interner Mitarbeiter
  • Verlagerung der Haftung nach außen
  • Imagegewinn bei Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern durch professionelle Besetzung
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Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen 

Initiative zur Umsetzung der Charta und ihrer Handlungsempfehlungen

Initiative zur Umsetzung der Charta und ihrer Handlungsempfehlungen

Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland wurde im September 2010 verabschiedet. In fünf Leitsätzen werden Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarf in Deutschland formuliert,  um die Versorgung und Begleitung von Menschen zu verbessern, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind.

Für die praktische Umsetzung der Charta wurden Handlungsempfehlungen im Rahmen einer Nationalen Strategie erstellt, welche in verschiedene Themenbereiche untergliedert und in Ausgangssituation, Ziele und Maßnahmen beschrieben sind. In der Folge geht es um die Umsetzung an den verschiedenen Orten in Deutschland. Die Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland begleitet diesen Prozess. Um die Handlungsempfehlungen und deren Umsetzung noch stärker und konsequenter ins öffentliche Bewusstsein zu bringen und um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zu verbessern, vergibt die Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland für Initiativen, Maßnahmen oder Aktivitäten, wie z.B. Projekte, Konzepte, Modelle, Curricula und Veröffentlichungen eine Kennzeichnung (Branding).

Die Registrierung erfolgt über die Internetseite der Koordinierungsstelle für die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Nach erfolgter Prüfung der Angaben wird die Kennzeichnung (Branding) durch die Koordinierungsstelle zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

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MPLC Deutschland GmbH 

MPLC (Filmlizensierungsgesellschaft): Forderung an soziale PARITÄTISCHE Einrichtungen

MPLC (Filmlizensierungsgesellschaft): Forderung an soziale PARITÄTISCHE Einrichtungen

Aktuell schreibt die MPLC flächendeckend PARITÄTISCHE Einrichtungen (stationäre Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser) an und informiert über ihre angeblich bestehenden Rechte in Warte- und Aufenthaltsräumen/Patienten- und Bewohnerzimmern, im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung von TV und dem Ausstrahlen von bestimmten Hollywoodfilmen, an denen die MPLC vorgibt  Rechte zu besitzen.

MPLC geht seit einigen Monaten sehr intensiv auf soziale Einrichtungen zu und fordert eine urheberrechtliche Gebühr für die Wiedergabe von Fernsehsendungen sowie für die Wiedergabe von Filmen/Spielfilmen mittels CD/DVD. Sie macht Rechte von 900 Filmstudios, insbesondere von US-amerikanischen Filmherstellern wie Warner Brothers, Walt Disney, Paramount Pictures, 20th Century Fox, Universal Pictures, Sony Pictures etc., geltend.

Bewertung:

Fragebögen / Formulare sollten nicht ausgefüllt / beantwortet werden, die MPLC hat diesbezüglich lediglich eine Bitte ausgesprochen und auch kein Frist gesetzt, eine rechtliche Verpflichtung den Fragebogen auszufüllen gibt es nach unserer Einschätzung nicht. Ansprüche von MPLC scheiden aus, wenn keine von MPLC vertretenen Rechte genutzt werden. Daher kann es für betroffene Einrichtungen auch eine Option seinen, von MPLC vertretene Filme nicht mehr zu zeigen. Zu diesem Zweck sollte MPLC aufgefordert werden darzulegen, welche Werke/Filme von welchen Filmherstellern von MPLC vertreten werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die geforderten Gebühren ohne Abschluss eines Lizenzvertrages an MPLC unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu zahlen. Hierbei sollten der Zahlungsgrund und die Zahlungshöhe bestritten werden.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Rechtslage hinsichtlich von Bewohner-/Patientenzimmer noch unklar ist und erst dann, wenn ein höchstrichterliches Gericht zu dieser Frage eine Entscheidung getroffen hat, eine endgültige Aussage getroffen werden kann.

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Förderung ambulanter Hospizdienste 

Einbeziehung der PBeaKK und der KVB in das Förderverfahren für ambulante Hospizdienste ab dem Förderjahr 2019

Mit Abschluss einer neuen Vereinbarung mit der privaten Krankenversicherung können ab dem Förderjahr 2019 Sterbebegleitungen für Versicherte der PBeaKK (Postbeamtenkrankenkasse) und der KVB in das Förderverfahren nach § 39a Abs.2 SGB V mit einbezogen werden.Mit Abschluss einer neuen Vereinbarung mit der privaten Krankenversicherung können ab dem Förderjahr 2019 Sterbebegleitungen für Versicherte der PBeaKK (Postbeamtenkrankenkasse) und der KVB in das Förderverfahren nach § 39a Abs.2 SGB V mit einbezogen werden.

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Pflegeberufegesetz  

Bundestag beschließt Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) zum Pflegeberufegesetz

Der Bundestag hat am 27. Juni 2018 die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) zum Pflegeberufegesetz beschlossen.

Die Verordnung wurde mit einigen wenigen rein redaktionellen Änderungen gegenüber dem Kabinettsentwurf beschlossen. Die einzige inhaltliche Änderung betrifft § 3 Absatz 4, wonach sich der Einsatz von anderen als Pflegekräften im Bereich der praktischen Ausbildung auf die Bereiche des pädiatrischen Einsatzes nach § 7 Absatz 2 beschränkt. Dies entspricht unserer Forderung.

Die strittigen Detailänderungen in Anlage 4 (Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach § 28 zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger), die gegenüber dem Referentenentwurf vorgenommen wurden, wurden nicht mehr zurückgenommen und führen für den spezialisierten Abschluss zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger zu einer Absenkung des Niveaus. Dies lehnt der Paritätische ab. Die Auswirkungen sind noch nicht endgültig abschätzbar, aber ein Abschluss auf „Augenhöhe“ und dem Niveau mit den anderen Abschlüssen dürfte damit nicht mehr gegeben sein. Fachleute sprechen bereits von einem Unterschied im Kompetenzniveau von mindestens zwei DQR-Stufen. Inwiefern die Fachkommission diese Änderungen im Rahmenlehrplan ohne einen Niveauverlust gegenüber den beiden anderen Abschlüssen umsetzen kann, ist doch sehr fraglich.

Zu befürchten ist ferner, dass damit diese spezialisierte Altenpflegeausbildung in Stein gemeißelt wird. Wie soll denn noch der mühsam errungene Kompromiss aus dem Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden, nachdem die unterschiedlichen - aber in gewisser Hinsicht gleichwertigen - Ausbildungsgänge evaluiert werden und dann entschieden wird, ob die Altenpflege in dem neuen Pflegefachberuf endgültig aufgehen kann? Grundlage dafür sollte sein, dass alle drei Abschlüsse ein identisches Niveau haben.

Die Unterschiede zwischen Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger einerseits und Altenpflegerin bzw. Altenpfleger andererseits, werden so kaum eine Weiterentwicklung der Altenpflege zur Folge haben und zu befürchten ist, dass insbesondere die Unterschiede im Gehaltsgefüge somit für die Zukunft fortgeschrieben werden.

» weiter zur Drucksache 19/3045 - DIP21 - Deutscher Bundestag

Förderung 

Innovationsprogramm Pflege 2019

Innovationsprogramm Pflege 2019

Mit dem Innovationsprogramm Pflege fördern wir neuartige Pflege- und Versorgungsmodelle, die Leuchtturmcharakter für die Pflegelandschaft haben. Ziel ist es, die Pflegeangebote vor Ort besser zu vernetzen, Pflege-WGs aufzubauen und Nacht-, Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen gerade auch im ländlichen Raum auszubauen.

Die Ausschreibungsunterlagen für das Förderjahr 2019 finden Sie im Downloadbereich rechts.
Wie im Vorjahr steht insbesondere die Lebenssituation von pflegenden Angehörigen, den vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen und deren unterstützendes Umfeld im Fokus mit dem Ziel, ambulante Pflegearrangements zu unterstützen und zu stärken. Das Land beabsichtigt 2019 rund 2.5 Millionen Euro für das Innovationsprogramm Pflege einzusetzen.

Gefördert werden Projekte in folgenden Bereichen:

  • Weiterentwicklung sozialraumorientierter und innovativer Versorgungsstrukturen
  • Förderung ambulant betreuter Wohngemeinschaften
  • Ausbau des teilstationären Pflegeangebots von Nacht-, Tages- und Kurzzeitpflege

Downloads

Ausschreibung Innovationsprogramm Pflege 2019 (PDF)

Falls Ihr Internetbrowser das Ausfüllen des Antragsformulars nicht unterstützt, speichern Sie das PDF auf Ihrem Computer und starten Sie mit dieser Datei einen erneuten Versuch: Bewerbungsbogen Innovationsprogramm Pflege 2019 (PDF)

Merkblatt Projekte 2019

Merkblatt Tages-, Nacht-, Kurzzeitpflege 2019

Merkblatt WG Investiv 2019

Liste der 2017 geförderten Projekte (PDF)

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Förderprogramm „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort“

Förderprogramm „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort“

Das Förderprogramm „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort“ der Allianz für Beteiligung unterstützt Kommunen bei der Umsetzung ihrer Quartiersaktivitäten!

Das Besondere an dem Förderprogramm „Quartiersimpulse“ ist, dass die Kommunen während des gesamten Projekts Unterstützung durch eine fachkundige Beratung erhalten. Sie müssen nicht alles alleine machen, sondern werden entlastet. Welche Beraterin oder welcher Berater für die Kommune passend ist, schlägt diese selbst vor..

Antragsberechtigt sind alle baden-württembergischen Kommunen. Die Antragsstellung ist in drei Varianten mit unterschiedlichen Förderhöhen möglich:

  • Variante A: Städte und Gemeinden - 20.000 bis 40.000 Euro je Quartier
  • Variante B: Kommunale Verbünde - 40.000 bis 70.000 Euro pro Antrag
  • Variante C: Landkreise in Kooperation mit mindestens einer kreisangehörigen Stadt/Gemeinde - 40.000 bis 70.000 Euro pro Antrag

Zuwendungsfähig sind Sach-, Beratungs- und Personalkosten. Die Kosten für Personalausgaben dürfen maximal 50% der beantragten Summe betragen.

Anträge können laufend gestellt werden. Nähere Informationen zur Ausschreibung und den Förderrunden entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer, der Ausschreibung und den Bewerbungsunterlagen .

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Allianz für Beteiligung.

Das Förderprogramm „Quartiersimpulse“ der Allianz für Beteiligung ist Teil der Strategie „Quartier 2020 – Gemeinsam.Gestalten.“ des Ministeriums für Soziales und Integration. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Online-Plattform zur Landesstrategie.

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Quartier 2020 

Modellprojekt PräSenZ - Prävention für Senioren Zuhause

Modellprojekt PräSenZ - Prävention für Senioren Zuhause

Das Modellprojekt PräSenZ – Prävention für Senioren Zuhause wurde vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gemeinsam mit der gesetzlichen Pflegeversicherung von 2014 – 2017 gefördert. Ziel des Projekts war es, ältere Menschen noch vor Eintreten einer akuten Pflegesituation zu Hause in ihrer Gesundheits- und Lebenssituation zu informieren, zu beraten und Hilfen anzubieten.

Im Mittelpunkt der Erprobung des so genannten präventiven Hausbesuchs standen drei baden-württembergische Kommunen unterschiedlicher Größe – Gemeinde Neuweiler im Landkreis Calw, Rheinfelden im Landkreis Lörrach und die kreisfreie Stadt Ulm. Im Rahmen einer Abschlusstagung am 7. Juni 2018 in Stuttgart hat das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V.  – DIP als Projektträger des Modellprojekts PräSenZ die Erkenntnisse und Erfahrungen aus den präventiven zugehenden Beratungen bei Seniorinnen und Senioren zu Hause sowie eine Handreichung für Kommunen zur Umsetzung präventiver Hausbesuche in die Praxis der Fachöffentlichkeit vorgestellt.

Der „Abschlussbericht des Modellvorhabens PräSenZ in Baden-Württemberg“ und die „Handreichung für Kommunen zur Umsetzung präventiver Hausbesuche für Seniorinnen und Senioren“ können Sie auf der Homepage vom DIP herunterladen:

zum Abschlussbericht

zur Handreichung

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Veranstaltungen 

Optimierung von Dienst- und Schichtplänen am 15.08.2018

Optimierung von Dienst- und Schichtplänen am 15.08.2018

Die flexible Gestaltung der Arbeitszeit ist für den klientenorientierten und wirtschaftlichen Personaleinsatz in Pflege- und Betreuungseinrichtungen von herausragender Bedeutung. In diesem Tagesseminar lernen Sie anhand von Praxisbeispielen die methodischen Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung kennen. Außerdem werden die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen rund um flexible Arbeitszeitmodelle (Arbeitszeitgesetz und Abweichungsmöglichkeiten, Berechnung von Soll-Arbeitszeit, Urlaub und Entgeltfortzahlung, Handhabung von Zeitkonten, Reichweite des Direktionsrechts, Mitbestimmung etc.) dargestellt.

Ort: Frankfurt am Main, Hoffmanns Höfe

Preis: 215,00€ für Mitglieder, sonst 245,00€ inkl. Verpflegungspauschale

15. Aug 2018

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Leitungskräfte in der Tagespflege - eine Fortbildung in drei Modulen

Leitungskräfte in der Tagespflege - eine Fortbildung in drei Modulen

Um eine Tagespflege zu leiten, bedarf es spezieller Kenntnisse und Erfahrungen. Um den Herausforderungen professionell begegnen zu können, bieten wir speziell für angehende und neue Geschäftsführer/-innen eine kompakte und modulare Weiterbildung an. Die Vermittlung erfolgt in einer geschlossen Gruppe.

Zeitraum und Ort: 08.11 – 9.11.2018, 28.11.2018 und 4.12.2108, Stuttgart Paritätisches Mehrgenerationenzentrum

Preis: € 740,-/810,-

Informationsbroschüre

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Paritätischer Pflegekongress 2018 - Recht auf gute Pflege! Wege aus der Dauerkrise am 14. und 15. November 2018

Der Paritätische Gesamtverband lädt zum diesjährigen Pflegekongress am 14. und 15. November 2018 in Berlin ein.

Der Pflegenotstand ist zur Dauerkrise geworden, unter der alle Beteiligten leiden: die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sowie die Pflegekräfte. Was tut Politik, um den Weg aus dieser Dauerkrise im Pflegebereich zu finden? Was muss (noch) getan werden? Beim diesjährigen Paritätischen Pflegekongress betrachten wir, was durch die Pflegestärkungsgesetze und das Pflegeberufereformgesetz angeschoben und umgesetzt wurde. Und wir diskutieren, wie es weitergehen muss, um das Recht auf gute und würdige Pflege für alle zu realisieren.

Anhand von Fachvorträgen und Workshops aus Praxis, Wissenschaft und Politik wird der Stand der Umsetzung der jüngsten Gesetzgebungen und Reformen und der weitere Handlungsbedarf in der Altenhilfe und Pflege zu folgenden Schwerpunkten thematisiert: Pflegekosten und die Gestaltung der Finanzierung der Pflegeversicherung; Sozialraumgestaltung und die Rolle der Kommunen und der Wohlfahrtspflege; Personalbemessung und neue Pflegeausbildung; Stärkung der Fachlichkeit in der Pflege durch den neuen Pflegebegriff und durch die neue Ausbildung; weitere Bausteine für eine gute Pflege wie z.B. Entsäulung ambulanter und stationärer Pflege, neue Wohnformen, Prävention, Digitalisierung. Am ersten Kongresstag stehen die strukturellen Themen und am zweiten Kongresstag Themen zum Personal und zur Fachlichkeit im Vordergrund.

Das Programm bietet neben den Workshopsessions zwei exklusive Fachforen zu folgenden Themen an:


1. Tag: Die Schnittstelle zwischen Pflege und Eingliederungshilfe;
2. Tag: Neue Verfahren der Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege durch indikatorengestützte Instrumente sowie die Abschaffung des Pflege-TÜV ab Herbst 2019.


Den Abschluss des zweitägigen Kongresses bildet eine Diskussionsrunde mit Repräsentanten des Bundes, aus der Politik und aus Verbänden.

Zielgruppe:
Mitgliedsorganisationen, Paritätische Landesverbände, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Pflegekräfte, Betroffenenverbände, Politik und Interessierte

Das Programm des Paritätischen Pflegekongresses können Sie unter folgendem Link einsehen.

Auch die Möglichkeit zur Anmeldung ist dort ab sofort für Sie freigeschaltet. Anmeldeschluss ist der 29. Oktober 2018, Frühbucher bis 14. September 2018.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
 

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Gemeinschaftlichen Wohn- und Immobilienerwerb und Nutzung im Stadtteil organisieren - Quartiergenossenschaften erfolgreich gründen

Gemeinschaftlichen Wohn- und Immobilienerwerb und Nutzung im Stadtteil organisieren - Quartiergenossenschaften erfolgreich gründen

Die gemeinschaftliche Selbsthilfe in der Rechtsform der Genossenschaft erlebt aktuell eine Renaissance. Dies gilt besonders für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens und für soziale Aktivitäten im Quartier. Genossenschaftliche Lösungen eignen sich im besonderen Maße für Konzepte gemeinschaftlichen Handeln einhergehend mit Immobilienerwerb. Erste Leitfäden, Tagungen und zahlreiche Neugründungen sind die Folge. Erfreulicherweise gibt es vereinzelt auch finanzielle Unterstützung für sozial- bzw. wohnungsgenossenschaftliche Konzepte.

26. – 27.11.2018, Stuttgart

270,00€ für Mitglieder, sonst 310,00€ inkl. Verpflegungspauschale

Infobroschüre

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Gegenseitige Hilfe in der Nachbarschaft - Sozial- und Seniorengenossenschaften erfolgreich gründen

Gegenseitige Hilfe in der Nachbarschaft - Sozial- und Seniorengenossenschaften erfolgreich gründen

Die gemeinschaftliche Selbsthilfe in der Rechtsform der Genossenschaft erlebt aktuell eine Renaissance. Erst waren es die Energiegenossenschaften mit über 1.000 Neugründungen. Nun stoßen Sozial- und Seniorengenossenschaften auf ein kontinuierlich wachsendes Interesse. Leitfäden, Tagungen und zahlreiche Neugründungen sind die Folge. Erfreulicherweise gibt es auch vereinzelt finanzielle Unterstützung für innovative sozialgenossenschaftliche Konzepte.

04. – 05.02.2019, Heidelberg

275,00€ für Mitglieder, sonst 315,00€ inkl. Verpflegungspauschale

Infobroschüre

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Fortbildung zum Sozialwirt (FH)/zur Sozialwirtin (FH) - eine Fortbildung in Kooperation mit der Hochschule Esslingen

Fortbildung zum Sozialwirt (FH)/zur Sozialwirtin (FH) - eine Fortbildung in Kooperation mit der Hochschule Esslingen

Vielfältige fachliche Entwicklungen, Sparzwänge und Wirtschaftlichkeitsdruck stellen soziale Dienste und Einrichtungen vor enorme Anforderungen. Führungskräfte müssen bei der dienstleistungsgerechten Ausgestaltung von Angeboten zunehmend Verantwortung für den wirtschaftlichen Bereich übernehmen. Dazu benötigen sie anwendungsorientierte Kenntnisse betriebswirtschaftlicher, organisationspsychologischer und juristischer Art sowie praktische Kompetenzen zur effektiven Führung von Mitarbeitern und Teams. Sozial- und geisteswissenschaftliche Studienhänge bereiten auf solche Anforderungen nicht ausreichend vor. Weiterbildungskurse bieten häufig nur eine begrenzte Einführung in Teilbereiche, oft genug ohne einen besonderen Bezug zur sozialen Praxis herzustellen.

Die Paritätische Akademie Süd gGmbH bietet in Zusammenarbeit mit der Hochschule Esslingen Führungskräften und an Führungsaufgaben interessierten Mitarbeitern/-innen in sozialen Diensten und Einrichtungen eine berufsbegleitende, hochschulzertifizierte Fortbildung zur Sozialwirtin (FH)/zum Sozialwirt (FH) an. Die Ausbildung geht aus von zentralen Aufgabenstellungen der Führungspraxis in der sozialen Arbeit wie Finanzierung, Leistungsbeschreibung, Teamarbeit und Konfliktregulation. Sie zielt auf die Entwicklung von Sachkompetenz und Problemlösungsfähigkeit durch die Kombination von interdisziplinärer, anwendungsorientierter Wissensvermittlung und berufsbezogenem Führungstraining.

Schwerpunkte:

  • Betriebswirtschaftslehre für Soziale Dienste und Einrichtungen
  • Führungs- und Organisationspsychologie
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Managementtraining

Die Fortbildung beginnt am 11. Januar 2019 und umfasst 27 Studientage (einschließlich Kolloquium) sowie die Zeit für die Erstellung der Hausarbeit und endet mit einem Kolloquium.

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Multiplikatorenschulung zum neuen Strukturmodell der Pflegedokumentation

Multiplikatorenschulung zum neuen Strukturmodell der Pflegedokumentation

die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) veranstaltet auch im 2. Halbjahr Multiplikator/-innen-Schulungen zum neuen Strukturmodell der Pflegedokumentation. Die Schulungen werden weiter von Frau Sabrina Umlandt-Korsch durchgeführt. Frau Umlandt-Korsch hat bereits umfangreiche Erfahrungen im Rahmen des Projektes EinSTEP des Pflegebeauftragten der Bundesregierung gesammelt. Details zu Inhalt und Ablauf der Schulungen sehen Sie unter den Programmlinks im Anmeldeformular.

  • Die zweitägige Grundschulung behandelt das Strukturmodell für die Bereiche der ambulanten und stationären Pflege sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
  • Die eintägige Aufbauschulung ist für Teilnehmer/innen, die bereits im Rahmen des Projektes EinSTEP eine Multiplikatorenschulung absolviert haben. Die Aufbauschulung ergänzt die bereits absolvierte Schulung um die Aspekte der Tages- und Kurzzeitpflege.

 
Termine:
 

Datum

Art der Schulung

Ort

13./14.11.2018

Grundschulung

Berlin, DRK-Generalsekretariat, Carstennstraße 58, 12205 Berlin

15.11.2018

Aufbauschulung

Berlin, DRK-Generalsekretariat, Carstennstraße 58, 12205 Berlin

20./21.11.2018

Grundschulung

Frankfurt/Main, hoffmanns höfe, Heinrich-Hoffmann—Straße 3, 60528 Frankfurt /Main

5./6.12.2018

Grundschulung

Kassel, Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V., Geschäftsstelle Kassel-Kölnische Straße 136, 34119 Kassel


Teilnahmegebühren:
 
Grundschulung (2 Tage)           240 Euro, inkl. Mwst., Tagungsverpflegung und Getränke
Aufbauschulung (1 Tag)           130 Euro, inkl. Mwst., Tagungsverpflegung und Getränke
 
Die Anmeldung zu den Schulungen ist ab sofort bis jeweils vier Wochen vor dem Termin je nach Verfügbarkeit möglich – ausschließlich online.
 

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Umfragen 

Umfrage des KDA und der BfS zum Betreuten Wohnen für ältere und pflegebedürftige Menschen

Umfrage des KDA und der BfS zum Betreuten Wohnen für ältere und pflegebedürftige Menschen

Das Kuratorium Deutsche Alterhilfe und die Bank für Sozialwirtschaft erstellen gemeinsam eine Studie zum Betreuten Wohnen für ältere und pflegebedürftige Menschen, um der Wohn- und Pflegebranche einen Überblick über die Struktur und die Herausforderungen im Betreuten Seniorenwohnen zur Verfügung zu stellen. Dazu werden Anbieter von betreutem Seniorenwohnen gesucht, die an einer Befragung teilnehmen. Ziel ist es, Branchenakteuren künftig eine validere Planungsgrundlagen für neue Projekte zu geben, um dieses Wohn- und Versorgungsangebot noch passgenauer auf die zukünftigen Anforderungen ausrichten zu können.

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