Infobrief Menschen mit Behinderung 14 / 18

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24.07.18

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, Kreisverbandsvorsitzende, Regionalgeschäftsführer, intern

Inhalt

»Landesrahmenvertrag § 131 SGB IX »Bedarfsermittlungsinstrument § 118 SGB IX

BTHG Grafik

Liebe Paritäterinnen und Paritäter,

hier erhalten  sie zwar kurze, aber entscheidende Informationen zu den zwei wichtigsten Prozessen zur Umsetzung des BTHGs in Baden-Württemberg.

Landesrahmenvertrag § 131 SGB IX 

Zeitschiene Landesrahmenvertrag

Heute haben wir das Schreiben vom  Ministerium für Soziales und Integration erhalten,  in dem die Vertragsparteien zur Verhandlung des Landesrahmenvertrags nach § 131 SGB IX aufgefordert werden. In dem Schreiben betont der Minister gleichwohl den Willen der Landesregierung, einen Rahmenvertag über die AG Rahmenvertrag mit den drei Bänken verhandeln zu lassen, um von einer Rechtsverordnung Abstand zu halten

 

Dafür müssen bis spätestens Januar 2019 die wesentlichen Essentials (bspw. Vergütungssystematik, Abgrenzung zu den Nahtstellen, Fachleistungen,...) des Rahmenvertrags geeint sein. Entsprechende UAGs, besetzt mit Vertreter*innen der drei Bänke, arbeiten hier bereits an einem Konsens.

 

Im Schreiben des Ministers an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in Ihrer Funktion als Vertragspartner heißt es:

"(...) § 131 Abs. 4 SGB IX ermächtigt die Landesregierung, die Inhalte des Rahmenvertrags durch Rechtsverordnung zu regeln, falls es trotz schriftlicher Aufforderung durch die Landesregierung binnen sechs Monaten zu keinem Vertragsschluss kommt.

Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Vertragsparteien unter Mitwirkung der maßgeblichen Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen auf einen Rahmenvertrag verständigen werden.

An einer geordneten Umsetzung des BTHG ist der Landesregierung sehr gelegen. Der Ministerrat hat daher in seiner Sitzung am 19. Juni 2018 das Ministerium für Soziales und Integration damit beauftragt, rein vorsorglich diese Aufforderung auszusprechen.

Mit diesem Schreiben komme ich diesem Auftrag nach und fordere Sie nach § 131 Absatz 4 SGB IX auf, binnen sechs Monaten einen Rahmenvertrag zu schließen. Sollte sich zu Beginn des Jahres 2019 abzeichnen, dass Sie sich nicht bzw. nicht in absehbarer Zeit auf einen Rahmenvertrag einigen können, behält sich die Landesregierung durch diesen Schritt die Möglichkeit offen, das Verfahren zum Erlass der Rechtsverordnung ohne weitere zeitliche Verzögerung einzuleiten. (...)"

 

Bedarfsermittlungsinstrument § 118 SGB IX 

Zeitschiene Bedarfsermittlungsinstrument

Am 20.07.2018 haben wir uns auf eine Version des Bedarfsermittlungsinstrument geeinigt, mit dem wir in die Modellerprobung starten werden. Demzufolge wird der dritte Entwurf noch geringfügig geändert ( Der Hinweis zur Zeiterfassung rutscht vom Handbuch in das Instrument direkt - ein großer Erfolg auf der Verhandlungsebene, auch wenn wir von der tabellarischen Erfassung abweichen mussten).

-> Sobald diese Version vorliegt, werde ich es versenden.

 

Der KVJS entwickelt derzeit eine Konzeption für ein Kompetenzzentrum, das nach der Erprobung für die Qualitätssicherung des BEI BaWü zuständig sein soll. Ein Beirat (paritätisch besetzt mit den 3 Bänken) soll für die Weiterentwicklung des BEIs dann Empfehlungen aussprechen.

 

Zur Modellerprobung haben sich mittlerweile 34 (!) Stadt- und Landkreise beworben. Der Start der Erprobung soll im Frühherbst 2018 sukzessive erfolgen für eine Laufzeit von 6 Monaten. Derzeit verhandeln wir auf Landesebene die Ausgestaltung der notwendigen Schulungen, für die das Land bereits Mittel bereit gestellt hat. Hier fordern wir regionale Schulungen, die auch Plätze für die EUTB-Stellen und Leistungserbringer bereit halten müssen.

Da hier jedoch unsere Verhandlungsgrundlage nicht sehr erfolgsversprechend ist und ich nur mit wenigen Plätzen für unsere Seite rechne, möchte ich Ihnen bereits jetzt 3 Veranstaltungstermine zur Anwendung des BEI BaWü mitteilen, die sich jedoch noch in der Konzeption befinden und die Ausschreibung und Anmeldung daher erst in den nächsten  Tagen erfolgen kann.

 

+++ SAVE THE DATE +++ SAVE THE DATE +++ SAVE THE DATE +++

Regionale Workshops zum Verständnis des Bedarfsermittlungsinstruments Baden-Württemberg (BEI BaWü), durchgeführt von  transfer - Unternehmen für soziale Innovation

  • 20. September 2018: Region Stuttgart
  • 21. September 2018: Region Freiburg
  • 05. Oktober 2018: Region Süd-Württemberg

 

Die Workshop werden für paritätische Mitgliedsorganisationen vergünstigt angeboten.