Ältere Menschen und Pflege aktuell 08 / 2018

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08 / 2018
25.09.2018

Ältere Menschen und Pflege aktuell

FG Stationär, FG Ambulant, Hausverteiler

Inhalt

»Gesetzte »Paritätisches Jahresgutachten 2018 »Quartier 2020 »Urteile »Datenaustausch »Entwicklung der neuen Qualitätssicherungssysteme in der Pflege »Fortbildungen

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Gesetzte 

Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz )

Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz )

Am 1. August 2018 wurde der Gesetzentwurf zur Stärkung des Pflegepersonals vom Kabinett beschlossen. Damit sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden.

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (Kabinett: 01.08.2018)

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. In weiteren Schritten werden in der Pflege im Krankenhaus Pflegepersonaluntergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt. In der ambulanten und stationären Langzeitpflege werden  verbindliche Personalbemessungsinstrumente eingeführt und mit einer Konzertierten Aktion Pflege die Situation in der Altenpflege weiterentwickeln.

Fördermöglichkeiten im Bereich der Digitalisierung für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen

Der Entwurf des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) sieht in § 8 Abs. 8 SGB XI Fördermöglichkeiten im Bereich der Digitalisierung für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen als einmaligen Zuschuss i.H.v. bis zu 40 % oder bis zu 12.000 € als Anteilsfinanzierung vor. Gefördert werden sollen digitale Anwendungen, die insbesondere das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege betreffen und die zur Entlastung der Pflegekräfte gedacht sind. Förderungsfähig sind auch die Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, das in den Jahren 2019 bis 2021 jeder ambulante bzw. jede stationäre Einrichtung diesen einmaligen Zuschuss erhalten kann.

Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Wird es beschlossen, tritt es auch erst zum 01.01.2019 in Kraft und damit auch diese Regelung. Es sieht - jedenfalls im Entwurf - keine Regelung vor, nach der bereits im Jahre 2018, oder noch früher getätigte Investitionen darunter fallen können.

Da der Spitzenverband Bund der Pflegekassen unter Beteiligung des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. nach Anhörung der Verbände der Leistungserbringer auf Bundesebene erst bis zum 31. März 2019 Richtlinien über das Nähere der Voraussetzungen und zu dem Verfahren der Gewährung des Zuschusses beschließen muss, ist auch dann erst klar, was konkret "gefördert" wird.

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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) ergänzt das als Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe am 24. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündete Pflegeberufegesetz (PflBG, BGBl. I S. 2581), das in seinen wesentlichen Teilen am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Sie beinhaltet entsprechend den Vorgaben des Gesetzes die Mindestanforderungen an die berufliche Ausbildung in der Pflege mit den Abschlüssen zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger ein- schließlich der nach zwei Jahren zu absolvierenden Zwischenprüfung. Daneben enthält sie Bestimmungen für die Durchführung der staatlichen Prüfungen ein- schließlich der staatlichen Prüfung in der hochschulischen Pflegeausbildung, die Kooperationsvereinbarungen zwischen den an der beruflichen Pflegeausbildung Beteiligten, zur Errichtung, Zusammensetzung und Konkretisierung der Aufgaben der beim Bundesinstitut für Berufsbildung einzurichtenden Fachkommission, zu den Aufgaben der gleichfalls beim Bundesinstitut für Berufsbildung einzurichten- den Geschäftsstelle der Fachkommission und zu den neuen Beratungs-, Informations- und Unterstützungsaufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung. Schließlich enthält sie Regelungen zu den Anerkennungsverfahren von Ausbildungen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes abgeschlossen wurden.

Der Bundsrat hat sich am 01.08.2018 damit befasst und die Verordnung verabschiedet.

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Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV)

Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV)

Die Verordnung regelt Konkretisierungen und Einzelheiten der Finanzierung der Pflegeausbildung. Geregelt werden auch Fristen für die einzelnen Verfahrensschritte. Zentral sind die Festlegungen, welche Kosten die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen im Rahmen der Vereinbarung von Ausbildungsbudgets geltend machen können und welche Angaben sie im Hinblick auf die Festsetzung der Ausbildungsbudgets an die zuständige Stelle zu übermitteln haben. Die Verordnung regelt die zu ihrer Durchführung erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Aufbewahrungs- und Löschfristen für personenbezogene Daten. Außerdem regelt sie auf Grundlage der Ermächtigung in § 55 Absatz 1 PflBG jährliche statistische Erhebungen bei der zuständigen Stelle zur Darstellung und Bewertung der beruflichen Ausbildung in der Pflege.

Am 07.08.2018 wurde die Verordnung im Bundesrat verabschiedet.

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Paritätisches Jahresgutachten 2018 

Brücken bauen: Potenziale des Sozialen

Brücken bauen: Potenziale des Sozialen

Seit 2014 legt der Paritätische jährlich eine empirisch fundierte Bestandsaufnahme zum sozialen Zusammenhalt vor. Neben empirischen Daten zur sozialen Entwicklung wird dabei regelmäßig auch die gesellschaftspolitisch relevante Gesetzgebung analysiert, verbunden mit konkreten Empfehlungen für eine Stärkung der sozialen Kohäsion.

Der Paritätische fordert mit der Vorlage seines Gutachtens eine deutlich bessere Förderung gemeinnütziger sozialer Dienste und Einrichtungen, die wie niemand sonst geeignet sind, den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

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Quartier 2020 

Fachtag Quartiersentwicklung | Fotodokumentation am 25.07.2018 in Stuttgart

Fachtag Quartiersentwicklung | Fotodokumentation am 25.07.2018 in Stuttgart

Die Fotoimpressionen des Fachtages und die Ergebnisse der Praxisforen finden Sie hier. Sie können diese als Diashow oder als PDF-Datei herunterladen.

Save the Date:

Aufgrund des großen Interesses und der positiven Erfahrungen plant das Ministerium für Soziales und Integration auch 2019 einen großen Fachtag. Merken Sie sich schon heute den Termin für den 2. Fach- und Vernetzungstag Quartiersentwicklung am 24. Juli 2019 im Hospitalhof in Stuttgart vor. Alle weiteren Informationen zur Veranstaltung werden 2019 über den Newsletter und die Portalseite „Quartier 2020“ bekannt gegeben.

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Urteile 

Nebenberufliche Fahrdienste: Steuerfreiheit von Vergütungen für Fahrer einer Einrichtung der teilstationären Tagespflege für alte Menschen

Nebenberufliche Fahrdienste: Steuerfreiheit von Vergütungen für Fahrer einer Einrichtung der teilstationären Tagespflege für alte Menschen

Mit Urteil vom 8. März 2018 hat das Finanzgericht Baden-Württemberg (AZ: 3 K 888/16) erstmals entschieden, dass ehrenamtlich tätigen Fahrern gemeinnütziger Pflegeeinrichtungen eine Aufwandsentschädigung von bis zu 2.400 Euro jährlich steuerfrei zusteht (§ 3 Nr. 26 EStG).
 

 

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Datenaustausch 

Neu: Positionsnummernverzeichnis Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe Stand 27.07.2018

Neu: Positionsnummernverzeichnis Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe Stand 27.07.2018

Auf der Website des GKV-SPIBU wurde das aktualisierte Positionsnummernverzeichnis für Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe Stand 27.07.2017 veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen entnehmen Sie bitte der Änderungshistorie auf Seite 2. Die neu aufgenommenen Positionsnummern haben wir zusätzlich farblich hinterlegt.

 

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Neu: Technische Anlage 1 Version 11 Stand 11.07.2018 für Sonstige Leistungserbringer nach § 302 SGB V

Neu: Technische Anlage 1 Version 11 Stand 11.07.2018 für Sonstige Leistungserbringer nach § 302 SGB V

Der GKV-SPIBU hat auf seiner Website die Technische Anlage 1 Version 11 Stand 11.07.2018 für Sonstige Leistungserbringer nach § 302 SGB V veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen entnehmen Sie bitte der Änderungshistorie ab Seite 2.
 

 

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Entwicklung der neuen Qualitätssicherungssysteme in der Pflege 

Entwicklung der Qualität in der stationären Pflege gemäß § 113b Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 SGB XI

Entwicklung der Qualität in der stationären Pflege gemäß § 113b Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 SGB XI

Der Qualitätsausschuss Pflege hat mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die Aufgabe einer Neuregelung der Qualitätssicherung in der ambulanten sowie der teil- und vollstationären Pflege bekommen. Seine Arbeit wird durch eine unabhängige qualifizierte Geschäftsstelle unterstützt, die in der Trägerschaft der Organisationen der Leistungsträger und Leistungserbringer auf Bundesebene unter dem Verein „Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege“ e.V. eingerichtet wurde.

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Entwicklung der Qualität in der ambulanten Pflege gemäß § 113b Absatz 4 Satz 2 Nr. 3 SGB XI

Entwicklung der Qualität in der ambulanten Pflege gemäß § 113b Absatz 4 Satz 2 Nr. 3 SGB XI

Der Qualitätsausschuss Pflege hat mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die Aufgabe einer Neuregelung der Qualitätssicherung in der ambulanten sowie der teil- und vollstationären Pflege bekommen. Seine Arbeit wird durch eine unabhängige qualifizierte Geschäftsstelle unterstützt, die in der Trägerschaft der Organisationen der Leistungsträger und Leistungserbringer auf Bundesebene unter dem Verein „Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege“ e.V. eingerichtet wurde.

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Fortbildungen 

Leitungskräfte in der Tagespflege - eine Fortbildung in drei Modulen

Leitungskräfte in der Tagespflege - eine Fortbildung in drei Modulen

Um eine Tagespflege zu leiten, bedarf es spezieller Kenntnisse und Erfahrungen. Um den Herausforderungen professionell begegnen zu können, bieten wir speziell für angehende und neue Geschäftsführer/-innen eine kompakte und modulare Weiterbildung an. Die Vermittlung erfolgt in einer geschlossen Gruppe.

Zeitraum und Ort: 08.11 – 9.11.2018, 28.11.2018 und 4.12.2108, Stuttgart Paritätisches Mehrgenerationenzentrum

Kosten: € 740,- für Mitglieder, sonst € 810,- inkl. Verpflegungspauschale

Informationsbroschüre

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Gemeinschaftlichen Wohn- und Immobilienerwerb und Nutzung im Stadtteil organisieren - Quartiergenossenschaften erfolgreich gründen

Gemeinschaftlichen Wohn- und Immobilienerwerb und Nutzung im Stadtteil organisieren - Quartiergenossenschaften erfolgreich gründen

Die gemeinschaftliche Selbsthilfe in der Rechtsform der Genossenschaft erlebt aktuell eine Renaissance. Dies gilt besonders für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens und für soziale Aktivitäten im Quartier. Genossenschaftliche Lösungen eignen sich im besonderen Maße für Konzepte gemeinschaftlichen Handeln einhergehend mit Immobilienerwerb. Erste Leitfäden, Tagungen und zahlreiche Neugründungen sind die Folge. Erfreulicherweise gibt es vereinzelt auch finanzielle Unterstützung für sozial- bzw. wohnungsgenossenschaftliche Konzepte.

Zeitraum und Ort: 26. – 27.11.2018, Stuttgart

Kosten: 270,00 € für Mitglieder, sonst 310,00 € inkl. Verpflegungspauschale

Infobroschüre

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Gegenseitige Hilfe in der Nachbarschaft - Sozial- und Seniorengenossenschaften erfolgreich gründen

Gegenseitige Hilfe in der Nachbarschaft - Sozial- und Seniorengenossenschaften erfolgreich gründen

Die gemeinschaftliche Selbsthilfe in der Rechtsform der Genossenschaft erlebt aktuell eine Renaissance. Erst waren es die Energiegenossenschaften mit über 1.000 Neugründungen. Nun stoßen Sozial- und Seniorengenossenschaften auf ein kontinuierlich wachsendes Interesse. Leitfäden, Tagungen und zahlreiche Neugründungen sind die Folge. Erfreulicherweise gibt es auch vereinzelt finanzielle Unterstützung für innovative sozialgenossenschaftliche Konzepte.

Zeitraum und Ort: 04. – 05.02.2019, Heidelberg

Kosten: 275,00 € für Mitglieder, sonst 315,00 € inkl. Verpflegungspauschale

Infobroschüre

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Fortbildung zum Sozialwirt (FH)/zur Sozialwirtin (FH) - eine Fortbildung in Kooperation mit der Hochschule Esslingen

Fortbildung zum Sozialwirt (FH)/zur Sozialwirtin (FH) - eine Fortbildung in Kooperation mit der Hochschule Esslingen

Vielfältige fachliche Entwicklungen, Sparzwänge und Wirtschaftlichkeitsdruck stellen soziale Dienste und Einrichtungen vor enorme Anforderungen. Führungskräfte müssen bei der dienstleistungsgerechten Ausgestaltung von Angeboten zunehmend Verantwortung für den wirtschaftlichen Bereich übernehmen. Dazu benötigen sie anwendungsorientierte Kenntnisse betriebswirtschaftlicher, organisationspsychologischer und juristischer Art sowie praktische Kompetenzen zur effektiven Führung von Mitarbeitern und Teams. Sozial- und geisteswissenschaftliche Studienhänge bereiten auf solche Anforderungen nicht ausreichend vor. Weiterbildungskurse bieten häufig nur eine begrenzte Einführung in Teilbereiche, oft genug ohne einen besonderen Bezug zur sozialen Praxis herzustellen.

Die Paritätische Akademie Süd gGmbH bietet in Zusammenarbeit mit der Hochschule Esslingen Führungskräften und an Führungsaufgaben interessierten Mitarbeitern/-innen in sozialen Diensten und Einrichtungen eine berufsbegleitende, hochschulzertifizierte Fortbildung zur Sozialwirtin (FH)/zum Sozialwirt (FH) an. Die Ausbildung geht aus von zentralen Aufgabenstellungen der Führungspraxis in der sozialen Arbeit wie Finanzierung, Leistungsbeschreibung, Teamarbeit und Konfliktregulation. Sie zielt auf die Entwicklung von Sachkompetenz und Problemlösungsfähigkeit durch die Kombination von interdisziplinärer, anwendungsorientierter Wissensvermittlung und berufsbezogenem Führungstraining.

Schwerpunkte:

  • Betriebswirtschaftslehre für Soziale Dienste und Einrichtungen
  • Führungs- und Organisationspsychologie
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Managementtraining

Die Fortbildung beginnt am 11. Januar 2019 und umfasst 27 Studientage (einschließlich Kolloquium) sowie die Zeit für die Erstellung der Hausarbeit und endet mit einem Kolloquium.

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Multiplikatorenschulung zum neuen Strukturmodell der Pflegedokumentation

Multiplikatorenschulung zum neuen Strukturmodell der Pflegedokumentation

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) veranstaltet im 2. Halbjahr Multiplikator/-innen-Schulungen zum neuen Strukturmodell der Pflegedokumentation. Die Schulungen werden weiter von Frau Sabrina Umlandt-Korsch durchgeführt. Frau Umlandt-Korsch hat bereits umfangreiche Erfahrungen im Rahmen des Projektes EinSTEP des Pflegebeauftragten der Bundesregierung gesammelt. Details zu Inhalt und Ablauf der Schulungen sehen Sie unter den Programmlinks im Anmeldeformular.

  • Die zweitägige Grundschulung behandelt das Strukturmodell für die Bereiche der ambulanten und stationären Pflege sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
  • Die eintägige Aufbauschulung ist für Teilnehmer/innen, die bereits im Rahmen des Projektes EinSTEP eine Multiplikatorenschulung absolviert haben. Die Aufbauschulung ergänzt die bereits absolvierte Schulung um die Aspekte der Tages- und Kurzzeitpflege.

 
Termine:
 

Datum

Art der Schulung

Ort

13./14.11.2018

Grundschulung

Berlin, DRK-Generalsekretariat, Carstennstraße 58, 12205 Berlin

15.11.2018

Aufbauschulung

Berlin, DRK-Generalsekretariat, Carstennstraße 58, 12205 Berlin

20./21.11.2018

Grundschulung

Frankfurt/Main, hoffmanns höfe, Heinrich-Hoffmann—Straße 3, 60528 Frankfurt /Main

5./6.12.2018

Grundschulung

Kassel, Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V., Geschäftsstelle Kassel-Kölnische Straße 136, 34119 Kassel


Teilnahmegebühren:
 
Grundschulung (2 Tage)           240 Euro, inkl. Mwst., Tagungsverpflegung und Getränke
Aufbauschulung (1 Tag)           130 Euro, inkl. Mwst., Tagungsverpflegung und Getränke
 
Die Anmeldung zu den Schulungen ist ab sofort bis jeweils vier Wochen vor dem Termin je nach Verfügbarkeit möglich – ausschließlich online.
 

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Qualifikation Pflegeberater/-in nach § 45 SGB XI nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz

Qualifikation Pflegeberater/-in nach § 45 SGB XI nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz

Diese Weiterbildung qualifiziert Sie, im Bereich der Rahmenverträge nach § 45 SGB XI Kurse für pflegende Angehörige und Individualberatung durchzuführen. Ziel ist es durch diese Kurse das Engagement nachhaltig zu fördern und pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen der Angehörigen zu minimieren. Die Weiterbildungsmaßnahme Qualifikation „Pflegeberater*in nach § 45 SGB XI“ nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PWG) ist nach SGB III §85 in Verbindung mit §9 AZWV anerkannt und zugelassen.

Kosten: 480,00€ für Mitglieder, sonst 545,00€ inkl. Verpflegungspauschale

Datum: 10. Okt 2018 - 12. Okt 2018

Ort: Stuttgart - Paritätisches Mehrgenerationenzentrum

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Informationsveranstaltungen für die Akademische Weiterbildung „Systemische Beratung in der Sozialen Arbeit – zertifiziert durch die dgssa

Informationsveranstaltungen für die Akademische Weiterbildung „Systemische Beratung in der Sozialen Arbeit – zertifiziert durch die dgssa

Im April 2019 startet die Paritätische Akademie Süd gGmbH  zum sechsten Mal die berufsbegleitende, akademische Weiterbildung „Systemische Beratung in der Sozialen Arbeit – zertifiziert durch die dgssa“.

Die Weiterbildung orientiert sich an den Grundlagen der systemischen Beratung und an denen der Sozialen Arbeit. Eine enge Verzahnung bietet einen umfassenden und systemisch aufgebauten Kompetenzerwerb für die sozialpädagogische Praxis. Fachkräften aus den Bereichen Erziehung, Pädagogik, Soziale Arbeit und Bildung werden angeleitet, Theorien des systemischen Denkens zu antizipieren, eine eigene professionelle Haltung zu entwickeln, pädagogische Prozesse mit Einzelnen und Gruppen systemisch zu gestalten und in Zukunft ein hohes Maß an fachlicher Reflexion des eigenen professionellen Handelns unter systemischen Gesichtspunkten zu etablieren.

Für alle Interessenten*innen bieten wir eine Informationsveranstaltung beim Paritätischen – Forum am Park, Poststr. 11, 699115 Heidelberg am

Mittwoch, 17.10.2018 um 18:00 Uhr und Samstag, 26.01.2019 um 10:30 Uhr

Fotonachweis/Copyright: Marie Maerz/photocase.de

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