Menschen mit Behinderung aktuell 04 / 2018

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04 / 2018
16.10.2018

Menschen mit Behinderung aktuell

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

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LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit diesem Monatsbrief erhalten Sie die aktuellen Informationen des Fachbereichs Menschen mit Behinderung. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Abruf einzelner Beiträge im internen Bereich angemeldet sein müssen.

Aktuelles 

Beschluss des Kernteams zur Neuausrichtung der Fachgruppen

Beschluss des Kernteams zur Neuausrichtung der Fachgruppen

In der Kernteamsitzung am 12. September 2018 wurde das Schwerpunktthema "Neuausrichtung der Fachgruppen 2019" diskutiert. Hintergrund für die Diskussion im Kernteam ging von der verbandlichen Debatten der Regionalisierung aus. Zudem erfordert die Bearbeitung der Querschnittsthemen (inklusive BTHG) eine synergetische Arbeitsweise zwischen den Referaten Sozialpsychiatrie und Behindertenhilfe. Zu dieser Diskussion ist nun der Beschluss des Kernteams vorhanden.

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Förderaufruf "Hospiz- und Palliativversorgung BW - Stärkung der Palliativkompetenz in Pflegeeinrichtungen"

Förderaufruf "Hospiz- und Palliativversorgung BW - Stärkung der Palliativkompetenz in Pflegeeinrichtungen"

Die Landesregierung hat ein neues Maßnahmenpaket vorgestellt und dieses hat zum Ziel die Palliativkompetenz in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe zu verbessern. Es sollen Weiterbildungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Stärkung der palliativen Kompetenzen gefördert werden. Anträge können ab dem 15. September 2018 bis spätestens 30. September 2019 von den Trägern der Bildungsmaßnahme gestellt werden. Wir haben Ihnen den Förderaufruf sowie das Antragsformular in unserem internen Bereich bereitgestellt.

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Projektförderung Impulse Inklusion

Projektförderung Impulse Inklusion

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg legt auch in diesem Jahr wieder Ihr Förderprogramm Impulse Inklusion auf und stellt Mittel in Höhe von 350.000 Euro bereit. Gefördert werden vor allem Projekte mit Modellcharakter in denen neue Formen des Zusammenlebens gedacht werden und von Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam entwickelt, geplant, durchgeführt und ausgewertet werden. Der Bewerbungschluss für den Förderantrag ist der 2. November 2018, die Förderentscheidung wird Anfang Dezember getroffen. Wir haben Ihnen die notwendigen Unterlagen im internen Bereich bereitgestellt. Den Förderaufruf ist auch in leichter Sprache verfügbar.

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50 Jahre Christophorus-Gemeinschaft e.V. Werksiedlung Kandern

50 Jahre Christophorus-Gemeinschaft e.V. Werksiedlung Kandern

Festakt am 23. September 2018

„ Personenzentrierung darf keine Kostenersparnis sein“

Zum Festakt des 50-jährigen Jubiläums der Christophorus-Gemeinschaft e.V. am 23. September 2018 kamen zahlreiche Gäste aus der sozialpolitischen Fachwelt von nah und fern in die Martinskirche Müllheim, um gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Joachim Walter und den Mitarbeitenden der Christophorus Gemeinschaft zu feiern.

Die lokalen Bürgermeister*innen und Landrätinnen sprachen in ihren Grußworten ihre Hochachtung vor dem großen Engagement der Christophorus-Gemeinschaft aus und verdeutlichten in Ihren Reden die große Bedeutung der Einrichtungen für die Gemeinden Kandern und die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach.

Frau Bärbl Mielich, Staatssekretärin des Ministeriums für Soziales und Integration, betonte in Ihrer Ansprache die Bedeutsamkeit des Bundesteilhabegesetz für den Grundgedanken einer inklusiven Gesellschaft, den die Christophorus-Gemeinschaft konsequent verfolgt. „Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist ein gesamtgesellschaftliches Projekt, das vor Landkreisgrenzen keinen Halt macht.“ Sie proklamiert, dass personenzentrierte Leistungen keine Kostenersparnis für die Leistungsträger bedeuten dürfen. Eine dialogorientierte Bedarfserhebung, wie sie nun mit dem Bedarfsermittlungsinstrument BEI_BaWü in die Erprobung geht, soll hier dem Anspruch gerecht werden, Bedarfe in personenzentrierte Leistungen zu überführen.

Diese Ansicht unterstreicht auch Herr Holger Wilms, vom Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen und Anthropoi Baden-Württemberg e.V.: „Dem Willen des Gesetzgebers nach mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung muss Rechnung getragen werden.“ Er machte jedoch auch darauf aufmerksam, dass die Logik des Wohn-Teihabe und Pflegegesetz (WTPG) des Landes der Logik des BTHGs noch nicht folgt und sieht hier Nachbesserungsbedarf.

Ein besonderes Highlight des Festakts war das anschließende Konzert des Stuttgarter Kammerorchesters, das viel Applaus erntete.

Frau Meyer-Lentl, Leitung des Bereichs Menschen mit Behinderung beim  PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg, übermittelt ihre herzlichsten Glückwünsche zum Jubiläum und wünscht für die Zukunft des Vereins alles Gute.

Fachinformationen 

Schulungsangebote zur Anwendung des BEI_BaWü

Schulungsangebote zur Anwendung des BEI_BaWü

Am 21. August 2018 wandte sich die Liga der freien Wohlfahrtspflege e.V. mit einem Schreiben an Herrn Minister Lucha und wies daraufhin, dass mit den vom Ministerium geplanten Schulungen nicht alle Regionen erreicht werden können. Die Liga der freien Wohlfahrtspflege machte darauf aufmerksam, dass weitere regionale Schulungen erfolgen müssen, um dem Anspruch einer hohen Qualität bei der Erprobungsphase gerecht zu werden. Es wurde auch ein digital ausgerichtetes Schulungskonzept für das Bedarfsermittlungsinstrument Baden-Württemberg vorgeschlagen. Uns liegt nun das Antwortschreiben von Herrn Minister Lucha vor und stellen es für Sie auf unserem internen Bereich zur Verfügung. 

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Psychiatrische häusliche Krankenpflege: Umfassende Neuregelung beschlossen

Psychiatrische häusliche Krankenpflege: Umfassende Neuregelung beschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bereits mit einem Beschluss vom 19. Juli 2018 in seiner Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie und dem Leistungsverzeichnis die Besonderheiten zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (pHKP) überarbeitet, so dass Versicherte mit einer schweren psychischen Störung im Rahmen ihrer Möglichkeiten in der gewohnten häuslichen Umgebung diese Leistung erhalten können. Die Änderungen betreffen neben den Leistungszielen und der Leistungsbeschreibung auch die spezifischen Verordnungsvoraussetzungen, z. B. wurde die Liste der Diagnosen und der Grad der Fähigkeitsstörungen erweitert. Zur Bestimmung wird künftig die GAF-Skala (Global Assessment of Functioning) herangezogen, eine international anerkannte Klassifikation zur Beschreibung der psychischen, sozialen und beruflichen Funktionen von psychisch erkrankten Menschen.

Zur den Maßnahmen gehören beispielsweise gezielte Gespräche, aufmerksames Beobachten, Übungen oder Begleitung. Behandelbar sind beispielsweise Störungen des Antriebs, der Ausdauer und Belastbarkeit, der Tagesstrukturierung, der Kontaktfähigkeit, der Konzentration und Merkfähigkeit, des planenden Denkens oder des Realitätsbezugs.

Der Beschluss wurde am 11. Oktober 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit seit dem 12. Oktober 2018 in Kraft.

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DIMDI veröffentlicht endgültige Fassung ICD-10-GM 2019

DIMDI veröffentlicht endgültige Fassung ICD-10-GM 2019

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat die endgültige Fassung der ICD-10-GM Version 2019 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification) veröffentlicht. In die neue Version flossen die Änderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein. Berücksichtigt sind zudem 87 Vorschläge, zumeist von Fachgesellschaften und Fachleuten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

Eine der Änderungen betrifft die Aufnahme einer neuen Schlüsselnummer zur spezifischen Abbildung einer Aufmerksamkeitsstörung ohne Hyperaktivität mit Beginn in der Kindheit und Jugend.

Alle Klassifikationsdateien stehen kostenfrei auf der DIMDI-Webseite unter Klassifikationen - Downloads zur Verfügung.

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Materialien und Arbeitshilfen 

Broschüre Home Treatment - GEMEINSAM HANDELN

Broschüre Home Treatment - GEMEINSAM HANDELN

Zum Fachtag "Home Treatment - GEMEINSAM HANDELN!" am 11. Oktober 2018 in Berlin, hat der PARITÄTISCHE Gesamtverband auch eine Broschüre zur Thematik veröffentlicht. Die Broschüre liegt uns auch als Druckversion vor. Wenn Sie Interesse an der Broschüre haben, können Sie sich gerne an uns wenden, damit wir Ihnen die Exemplare zukommen lassen können.

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Eckpunkte der BAGFW und BAGüS für Rahmenverträge

Eckpunkte der BAGFW und BAGüS für Rahmenverträge

Die Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) haben sich auf ein Eckpunktepapier für eine Bundesempfehlung zu Rahmenverträgen zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 131 Abs. 3 SGB IX verständigt. Damit ist die Voraussetzung zur Verhandlung von Bundesempfehlungen geschaffen. In einem weiteren Schritt sollen auf dieser Basis Gespräche mit dem Deutschen Behindertenrat und den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) aufgenommen werden.

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Rechtliches 

Bundesverfassungsgerichtsbeschluss zur ärztlichen Zwangsbehandlung

Bundesverfassungsgerichtsbeschluss zur ärztlichen Zwangsbehandlung

Im Beschluss lehnt das Gericht eine einstweilige Anordnung zur Aussetzung der Regelungen des § 1906a BGB ab. Insbesondere ging es hier um die gesetzgeberische und beschränkende Entscheidung, ärztliche Zwangsmaßnahmen nur im Rahmen eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus zu ermöglichen. Das BverfG stellt fest, ein besonders schwerwiegender und irreparabler Nachteil, der es rechtfertigen könnte, den Vollzug der Norm ausnahmsweise im Wege einer einstweiligen Anordnung auszusetzen, liegt in der Beschränkung ärztlicher Zwangsmaßnahmen ausschließlich auf den Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus allein nicht.

Der Ausschluss der ambulanten Möglichkeit der Zwangsbehandlung beruht somit auf Sachgründen, deren Tragfähigkeit nicht von vornherein von der Hand zu weisen ist (vgl. BVerfGE 142, 313 ). Eine Zwangsbehandlung stellt immer einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und die freie Selbstbestimmung eines Betroffenen dar. Zum Schutz der Betroffenen darf sie daher nur erfolgen, wenn sie unter bestimmten äußeren Rahmenbedingungen stattfindet. Die Anbindung an einen stationären Krankenhausaufenthalt stellt diesen Schutz insoweit her, als hier eine gewisse Sicherheit dafür besteht, dass kein missbräuchlicher Umgang erfolgt. (Rdn.7)

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Allgemeine Informationen 

Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) - Hinweise für besondere Wohnformen

Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) - Hinweise für besondere Wohnformen

Ab dem 25.05.2018 findet in Deutschland und der gesamten Europäischen Union die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unmittelbare Anwendung. Ergänzt wird sie durch das neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie weitere Anpassungen z. B. im Sozialdatenschutz. Diese Vorschriften sind von jeder sozialen Organisation – egal welcher Rechtsform, ob gemeinnützig oder nicht – bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten. Sondervorschriften speziell für Vereine gibt es nicht.
Folgende Materialien zum Unterstützung der Umsetzung in den Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg haben wir aktuell zur Verfügung gestellt:

Thomas Althammer: Neue Verordnung bringt Veränderungen für die besonderen Wohnformen - vormals stationäre Einrichtungen mit sich: So sichern Sie sich ab.

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Beratungsleistungen im Bereich Datenschutz für Mitglieder

Beratungsleistungen im Bereich Datenschutz für Mitglieder

Als Rahmenvertragspartner des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands bietet Althammer & Kill speziell für die Mitglieder des Paritätischen zugeschnittene Beratungsleistungen für teilnehmende Mitgliedsorganisationen, z. B. mit der Stellung des externen Datenschutzbeauftragten. Für eine externe Vergabe sprechen neben allgemeinen Überlegungen insbesondere:

  • Kalkulierbare Kosten und Wegfall von Interessenskonflikten
  • Vermeidung von Wissensabfluss bei Versetzung oder Fluktuation
  • Durchgängige Vertretungsfähigkeit (Urlaub, Krankheit, Abwesenheit)
  • Höchste Aktualität des Fachwissens
  • Wegfall der Kündigungsschutzthematik bei Einsatz interner Mitarbeiter
  • Verlagerung der Haftung nach außen
  • Imagegewinn bei Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern durch professionelle Besetzung 
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Veranstaltungen 

Open Dialog-Fortbildung

Open Dialog-Fortbildung

Wir möchten Sie auf die Fortbildung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. in Kooperation mit dem Verein Außerstationäre Krisenbegleitung e.V. (ASK e.V.) hinweisen, die im März 2019 in Freiburg und Umgebung startet.

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Termine 

18
12
2018

Liga BTHG-Projekt - 6. Trägertreffen
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