Infobrief Ältere Menschen und Pflege 56 / 2018

Im Browser ansehen.

56 / 2018
04.10.2018

Infobrief Ältere Menschen und Pflege

FG Ambulant, FG Stationär, Hausverteiler

Inhalt

»Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung »Veranstaltungshinweise

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg. Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Systems der Homepage notwendig. Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen. Alle Newsletter und Info-Briefe finden Sie auch in unserem Archiv.

 

Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung 

Das Bundeskabinett hat am 26. September 2018 den Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) verabschiedet. Das Gesetz sieht u.a. die Einführung von Ambulanten Betreuungsdiensten und Änderungen bei der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) vor. Die Regelungen sollen voraussichtlich ab dem 01. April 2019 in Kraft treten.

Einführung von Betreuungsdiensten in der ambulanten Pflege beabsichtigt.

Einführung von Betreuungsdiensten in der ambulanten Pflege beabsichtigt.

Gegenüber dem Referentenentwurf wurden in den betreffenden Passagen redaktionelle Änderungen vorgenommen, inhaltlich hat sich zum Thema Ambulante Betreuungsdienste nichts geändert. Der Abschlussbericht zu dem vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen durchgeführten Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste soll belegt haben, dass Betreuungsdienste eine sinnvolle und hilfreiche Erweiterung des Angebotsspektrums in der Pflege darstellen. Die Änderung dient deshalb der dauerhaften Einführung von Betreuungsdiensten als zugelassene Leistungserbringer im Bereich der Pflegeversicherung. Mit der gesonderten Zulassung von Betreuungsdiensten, die sich auf Leistungen der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen konzentrieren möchten, wird der Ausweitung des Leistungsspektrums (§ 4 Absatz 1, § 36 Absatz 1), die mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in den Pflegestärkungsgesetzen erfolgt ist, dauerhaft Rechnung getragen. Wie die ambulanten Pflegedienste haben auch die neuen Leistungserbringer Sachleistungen der Hilfen bei der Haushaltsführung zu erbringen, wenn Pflegebedürftige dies wünschen. Die Landesverbände der Pflegekassen werden verpflichtet, mit hierfür qualifizierten Leistungserbringern Verträge zu schließen, die qualitätsgesicherte pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung anbieten.

Der PARITÄTISCHE wird im Rahmen der regionalen Fachtage vom 09.10.-11.10.2018 über die neue Angebotsform berichten.

» weiter zum Beitrag

Zur Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Zur Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Das bisherige Einzelvertragsmodell in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung wird auf ein gesetzliches Zulassungsmodell umgestellt, um vergaberechtliche Einwände gegen die bisherige Vertragspraxis auszuräumen.

Der PARITÄTISCHE wird im Rahmen der regionalen Fachtage vom 09.10.-11.10.2018 über die neue Angebotsform berichten.

» weiter zum Gesetzentwurf

Veranstaltungshinweise 

Netzwerke als zukünftige Arbeitsform der seniorenbezogenen Dienste im Quartier

Netzwerke als zukünftige Arbeitsform der seniorenbezogenen Dienste im Quartier

Termin: 09.11.2018 - 09:30 Uhr - 17:00 Uhr

Im Rahmen einer neuen Landespflegestrukturgesetzgebung werden ab 2019 Anreize geschaffen, in denen die Städte und Landkreise in Baden-Württemberg regionale Pflegekonferenzen einrichten, in denen Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Pflegebedürftigen und Leistungserbringer kooperieren. Sie bilden ein Netz der Verantwortung für die sozialen Dienstleistungen in der Kommune heraus, indem sie beurteilen, welche vorhandenen Angebote und Strukturen für eine wohnortnahe Pflege im Quartier miteinander zu Versorgungsketten verbunden werden können und welche im Rahmen einer Sozialplanung neu geschaffen werden müssen.

Das Themenspektrum reicht vom barrierefreien Nahverkehr über die Organisation neuer Formen der Nachbarschaftshilfe bis hin zur Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens.

» weiter zum Beitrag

Gemeinschaftlichen Wohn- und Immobilienerwerb und Nutzung im Stadtteil organisieren Quartiergenossenschaften erfolgreich gründen

Gemeinschaftlichen Wohn- und Immobilienerwerb und Nutzung im Stadtteil organisieren Quartiergenossenschaften erfolgreich gründen

Termin: 26.11.2018 - 27.11.2018 - ganztägig

Die gemeinschaftliche Selbsthilfe in der Rechtsform der Genossenschaft erlebt aktuell eine Renaissance. Dies gilt besonders für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens und für soziale Aktivitäten im Quartier.

Genossenschaftliche Lösungen eignen sich im besonderen Maße für Konzepte gemeinschaftlichen Handeln einhergehend mit Immobilienerwerb. Erste Leitfäden, Tagungen und zahlreiche Neugründungen sind die Folge. Erfreulicherweise gibt es vereinzelt auch finanzielle Unterstützung für sozial- bzw. wohnungsgenossenschaftliche Konzepte.

» weiter zum Beitrag

Gegenseitige Hilfe in der Nachbarschaft Sozial- und Seniorengenossenschaften er-folgreich gründen

Gegenseitige Hilfe in der Nachbarschaft Sozial- und Seniorengenossenschaften er-folgreich gründen

Termin:  04.02.2019 - 05.02.2019 – ganztägig

Die gemeinschaftliche Selbsthilfe in der Rechtsform der Genossenschaft erlebt aktuell eine Renaissance. Erst waren es die Energiegenossenschaften mit über 1.000 Neugründungen.

Nun stoßen Sozial- und Seniorengenossenschaften auf ein kontinuierlich wachsendes Interesse. Leitfäden, Tagungen und zahlreiche Neugründungen sind die Folge. Erfreulicherweise gibt es auch vereinzelt finanzielle Unterstützung für innovative sozialgenossenschaftliche Konzepte.

» weiter zum Beitrag

PARITÄTISCHER Pflegekongress 2018 Recht auf gute Pflege! Wege aus der Dauerkrise.

PARITÄTISCHER Pflegekongress 2018 Recht auf gute Pflege! Wege aus der Dauerkrise.

Termin: 14.11.2018 - 15.11.2018 – ganztägig

Der Pflegenotstand ist zur Dauerkrise geworden, unter der alle Beteiligten leiden: die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sowie die Pflegekräfte. Was tut Politik, um den Weg aus dieser Dauerkrise im Pflegebereich zu finden? Was muss (noch) getan werden? Beim diesjährigen Paritätischen Pflegekongress betrachten wir, was durch die Pflegestärkungsgesetze und das Pflegeberufereformgesetz angeschoben und umgesetzt wurde. Und wir diskutieren, wie es weitergehen muss, um das Recht auf gute und würdige Pflege für alle zu realisieren.

» weiter zum Beitrag