Infobrief Servicebereich Entgelt 18 / 2018

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18 / 2018
08.10.2018

Infobrief Servicebereich Entgelt

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»SGB XI - 10/2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten folgende Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Landesverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen System der Homepage notwendig):

SGB XI - 10/2018 

Kurzgutachten zur Berücksichtungsfähigkeit von Kapitalkosten für Grundstücke bei der gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI von RA Dr. Brünner im Auftrag der Leistungserbringerverbände, u. a. des PARITÄTISCHEN LV

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit Info-Brief SGB XI Nr. 07/2018 vom 25.06.2018 hatten wir Sie über den Abschlussbericht des Sozialministeriums vom 06.06.2018, der die abschließend getroffene Vereinbarung der Teilnehmer der AG Investitionskosten zu den wesentlichen Eckpunkten für die Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionskosten für Pflegeheime (Neuerrichtungen und Sanierungsmaßnahmen) zusammenfasst, informiert.

 

Zur Frage der Berücksichtigung der Refinanzierung von Grundstückskosten (Eigen- und Fremdkapitalzinsen) bei der Berechnung des Investitionskostensatzes hatten wir berichtet, dass die Spitzenverbände der Leistungserbringer ein rechtliches Gutachten in Auftrag gegeben hatten, wonach die Refinanzierung der Grundstückskosten grundsätzlich rechtlich zulässig ist. Das rechtliche Gutachten wurde bereits dem Sozialministerium zur Verfügung gestellt.

 

Nachdem zwischenzeitlich die Formalien für die Freigabe des in Auftrag gegebenen rechtlichen Kurzgutachtens vorliegen, möchten wir Ihnen das Rechtsgutachten von Herrn Rechtsanwalt Dr. Brünner „Zur Berücksichtigung von Kapitalkosten für Grundstücke bei der gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 und § 82 Abs. 4 SGB XI“ vom 15.08.2018 gerne zur Verfügung stellen.

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