Infobrief Servicebereich Entgelt 20 / 2018

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20 / 2018
09.10.2018

Infobrief Servicebereich Entgelt

Inhalt

»SGB XI - 12/2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten folgende Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Landesverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine vorherige Anmeldung im internen System der Homepage notwendig):

SGB XI - 12/2018 

Information über ein Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 21.06.18 Az. L 15 SO 91/16 KL

zu Vereinbarungen über gesondert berechnete Investitionskosten nach § 75 Abs. 5 SGB XII i. V. m. § 82 Abs. 4 SGB XI für eine nicht geförderte Pflegeeinrichtung mit konzernverbundenem Mietvertrag

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie heute über ein Urteil zu Vereinbarungen nach § 75 Abs. 5 SGB XII bzw. eine diese ersetzende Schiedsstellenentscheidung über gesondert berechnete Investitionskosten für ein nicht gefördertes Pflegeheim informieren, das für Sie von Interesse sein könnte.

Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 21.06.2018; Az.: L 15 SO 91/16 KL

In diesem recht aktuellen Urteil des LSG war Klagegegenstand die Festsetzung von gesondert berechneten Investitionskosten nach § 75 Abs. 5 SGB XII i. V. m. § 82 Abs. 4 SGB IX für ein nicht (mehr) öffentlich gefördertes Pflegeheim, das von einem konzernverbundenen Unternehmen angemietet ist.

Leitsatz des Urteils:
„Mietet eine Pflegeeinrichtung Grundstück und Gebäude von einem konzernverbundenen Unternehmen, ist die Prüfung, ob die Mietkosten (und daraus folgende Investitionskosten) entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berechnet wurden, nach dem Mietmodell in drei Schritte vorzunehmen, dabei sind die Mietkosten und die errechneten Investitionskosten mit denen ähnlicher Einrichtungen zu vergleichen. In einem vierten Schritt ist zu prüfen, ob die Investitionskosten, die sich nach den ersten drei Prüfungsschritten als angemessen erwiesen haben, unverhältnismäßig höher sind als im Eigentümermodell.“

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